Funkstelle

Eine Funkstelle[1], kurz FuSt, bezeichnet einen oder mehrere Sender bzw. Empfänger oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen), die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt.[2] Eine Funkanlage ist ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt oder empfängt (§ 3 Abs. 1 des Funkanlagengesetzes). Hierzu zählt auch Zubehör wie zum Beispiel eine Antenne.

Erdfunkstelle Raisting, Deutschland (2005)

Kategorisierung

Eine allgemeine Kategorisierung von Funkstellen kann gemäß charakteristischer Einsatzmerkmale erfolgen; Beispiele hierfür sind Hauptfunkstelle, Unterfunkstelle, Sendefunkstelle, Empfangsfunkstelle etc. Eine international verbindliche Kategorisierung der verschiedenen Funkstellen findet durch die ITU statt, die durch den nationalen Hoheitsträger für die Regulierung von Funknutzungen (in Deutschland die Bundesnetzagentur/Frequenzverwaltung) weitgehend übernommen wurde.

Begriffsbestimmung

In der deutschen Verordnung[3] gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Nr. Funkstellen und Funksysteme Beschreibung
1FunkstelleFuStRRsiehe Definition oben
2Terrestrische Funkstelle1.62Funkstelle, die terrestrischen Funkverkehr abwickelt
3ErdfunkstelleErdFuSt1.63
4WeltraumfunkstelleWrFuSt1.64
5RettungsgerätfunkstelleRetGerFuSt1.65
6Feste Funkstelle1.66Funkstelle des festen Funkdienstes
7Feste Flugfunkstelleveraltet „Funkstelle des festen Flugfunkdienstes“, wurde ersetzt durch Feste Funkstelle
8Mobile FunkstelleMobFuSt1.67
9Mobile Erdfunkstelle1.68
10Ortsfeste Funkstelle1.69
10AOrtsfeste Erdfunkstelle1.70
11Ortsfeste Landfunkstelle1.71Ortsfeste Funkstelle des mobilen Landfunkdienstes
11AOrtsfeste Landerdfunkstelle1.72Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten
12Mobile Landfunkstelle1.73
12AMobile Erdfunkstelle des Landfunkdienstes über Satelliten1.74
13KüstenfunkstelleKüFuSt1.75
14KüstenerdfunkstelleKüErdFuSt1.76Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten oder mobilen Seefunkdienstes über Satelliten.
15SeefunkstelleSeeFuSt1.77
16Schiffserdfunkstelle1.78
17Funkstelle für den Funkverkehr an Bord1.79
18Hafenfunkstelle1.80Küstenfunkstelle des Hafenfunkdienstes
19BodenfunkstelleBodenFuSt1.81
20Bodenerdfunkstelle1.82Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten
21LuftfunkstelleLuftFuSt1.83
22Luftfahrzeugerdfunkstelle1.84mobile Erdfunkstelle des mobilen Flugfunkdienstes über Satelliten an Bord eines Luftfahrzeugs
23Rundfunksendestelle1.85Sendefunkstelle des Rundfunkdienstes
24OrtungsfunkstelleOrtFuSt1.86
25Mobile NavigationsfunkstelleMobNavFuSt1.87
26Ortsfeste NavigationsfunkstelleOfNavFuSt1.88
27Mobile nichtnavigatorische OrtungsfunkstelleMobNNavOFuSt1.89Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden
28Ortsfeste nichtnavigatorische OrtungsfunkstelleOfNNavOFuSt1.90Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden
29Peilfunkstelle1.91Ortungsfunkstelle, die zur Funkpeilung betrieben wird
30Funkfeuer1.92
31Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition1.93Funkstelle des Mobilfunkdienstes, deren Aussendungen die Such- und Rettungsarbeit erleichtern sollen[4]
31ASatellitenfunkbake zur Kennzeichnung der Notposition1.94
32Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkstelle1.95Funkstelle des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes
33Amateurfunkstelle1.96
34Radioastronomiefunkstelle1.97Funkstelle des Radioastronomiefunkdienstes
35Versuchsfunkstelle1.98Funkstelle, die Funkwellen für Versuche zur Förderung der Wissenschaft oder Technik verwendet
36Schiffsnotsender1.99Schiffssender zur ausschließlichen Benutzung auf einer Notfrequenz für Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsfälle
103Funksonde1.109
104Weltraumfunksystem1.110
105Satellitenfunksystem1.111
Eigenbegriffe der Binnenschiffahrt

Zum Betreiben einer Funkstelle benötigt man eine Erlaubnis. Diese wird in Deutschland in der Regel durch eine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur gegeben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.61
  2. Definition Funkstelle: BROCKHAUS in 24 Bänden (2001), Band 8: 3-7653-3668-8, S. 60.
  3. § 4 Begriffsbestimmungen im Frequenzbereichszuweisungsplan der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
  4. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.93.
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