Freigabe

Freigabe steht für:

rechtlich:

  • allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung
  • im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle
  • Bestätigung über das Einhalten von Zensurregeln, siehe Zensur (Informationskontrolle)
  • Genehmigung eines Flugplanes oder Flugmanövers: Start- und Landefreigabe oder Überflugerlaubnis, siehe Flugverkehrskontrolle
  • die Entlassung eines Vermögensgegenstandes aus der Insolvenzmasse, siehe Freigabe (Insolvenzrecht)
  • im Strahlenschutzrecht die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich, siehe Freigabe (Strahlenschutz)

technisch:

  • in Computernetzen die Zugriffsrechterteilung an andere Benutzer, siehe Ordnerfreigabe
  • in der Softwareentwicklung die Veröffentlichung (release) einer neuen Programmversion, meist zum allgemeinen Gebrauch, siehe Releasemanagement
  • in der Programmierung das Wiederfreigeben (release) von dynamischem Speicher durch eine Allokation (Informatik)
  • Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse für den Gebrauch von Geräten oder Einrichtungen, siehe Entriegelungssystem

sowie:

  • die Zeit der Grünphase einer Ampelanlage, siehe Freigabezeit
  • in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder die Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
  • im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten einer Sendung, siehe Frankatur
  • im Bauwesen speziell der positive Asbestsanierungsnachweis, siehe Freigabemessung


Siehe auch:

Wiktionary: freigeben – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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