Fernkommunikationsmittel

Fernkommunikationsmittel ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und ist dort definiert durch

Der Begriff bildet die Grundlage für einen Fernabsatzvertrag nach § 312g. Als Rechtsfolge bei diesen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume durch die erwähnten Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach BGB zu.

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