Feldjäger
Die Feldjäger sind zum einen eine historische Truppengattung und zum anderen eine aktuelle Truppengattung der Bundeswehr. In letzterem Sinne sind sie unter der Bezeichnung Feldjägertruppe seit 1955 mit der Funktion der Militärpolizei in der Bundeswehr betraut.
Geschichte
Begriff
Die heutige Feldjägertruppe als Militärpolizei geht auf den Profos zurück, der im 16. Jahrhundert ein mit der Regimentspolizei beauftragter Militärbeamter war, und sich in seinem Regiment um die Durchsetzung und Einhaltung der Feldordnung unter den Landsknechten zu kümmern hatte. Bis in den Dreißigjährigen Krieg war der Profos einer Kompanie oder einem Fähnlein zugeordnet, und mit der Ausführung von Disziplinarstrafen beauftragt.
Eine der ersten Militärpolizeitruppen, die Royal Military Police, wurde unter Wellington in der Britischen Armee für die Expedition 1807 in Portugal aufgestellt. In der Zeit nach den Napoleonischen Kriegen bis zum Ende des Dritten Reiches war im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung „Feldgendarmerie“ für die Polizei im Militärdienst üblich.
Der Begriff „Feldjäger“ selbst hatte ursprünglich nichts mit Militärpolizei zu tun, sondern bezeichnete zunächst die ab 1631 zuerst in Hessen-Kassel, später auch in anderen Territorien so in Preußen und in Kurhannover aufgestellte Jägertruppe. Diese meist aus Forstleuten und Jägern[2] rekrutierten Verbände Leichter Infanterie operierten in der Regel selbständig und außerhalb der zeitüblichen Linientaktik, häufig zur Aufklärung und als Plänkler und Scharfschützen. Sie waren mit gezogenen Büchsen aus ihrem Privatbesitz ausgerüstet[3]. Der früheste militärkundliche Beitrag zum Kleinen Krieg – Abhandlung über den kleinen Krieg (Kassel 1785) – stammt vom hessischen Feldjägerhauptmann Johann von Ewald und verarbeitet dessen Erfahrungen aus dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg. Des Weiteren gab es sogenannte „Fourierjäger“. Diese stellten im Weitesten Sinne den Personenschutz der königlichen Familie. Zum „Escortendienst“ oblag ihnen zusätzlich die Aufgabe der Quartiersuche für die ihnen anvertrauten Personen[4].
Die k.u.k. Feldjäger war die Bezeichnung der Jägertruppe der Gemeinsamen Armee der Landstreitkräfte Österreich-Ungarns 1867–1914 der Doppelmonarchie von Österreich-Ungarn.
Altpreußische Armee
Militärpolizeiliche Befugnisse wurden im altpreußischen Heer im Bereich der Strafverfolgung von den Regimentsprofosen, im Bereich der allgemeinen Sicherheit von den Husaren[5] wahrgenommen, die nachts die Sicherung von Feldlagern vor feindlichen Überfällen, aber vor allem um Fahnenflucht von Soldaten zu verhindern, Patrouillen durchführte.
Dagegen diente das 1740 in der preußischen Armee aufgestellte Reitende Feldjägerkorps ausschließlich dem Kurier- und Meldedienst des Königs.
Neupreußische Armee, Bundesheer, Erster Weltkrieg
Nach dem französischen Vorbild der Gendarmerie impériale bildete sich in den deutschen Staaten nach 1815 erst zögerlich eine von der Kampftruppe abgesonderte Truppe für Polizeiaufgaben: in Preußen die Königlich Preußische Landgendarmerie. Sie war – wie in Bayern die Gendarmerie, in Württemberg das Landjägerkorps oder in Oldenburg das Landdragonerkorps – Teil der Armee. 1914 bestanden analog zur Anzahl der preußischen Provinzen zwölf Brigaden mit je einem Oberst oder älterem Oberstleutnant als Brigadier an der Spitze gegliedert. Eine preußische Gendarmeriebrigade umfasste rund 300 Angehörige im Gegensatz zu einer Gendarmeriebrigade nach französischem Vorbild, die vier bis sechs Gendarmen umfasste. Der Chef der Landgendarmerie war ein General der Infanterie.[6] Aus dieser Landgendarmerie wurde bei Mobilmachung aus Offizieren und Wachtmeistern die Feldgendarmerie gebildet, ergänzt durch weitere wenige kommandierte Offiziere und eine erhebliche Anzahl Unteroffiziere und Mannschaften berittener Einheiten. Die Uniform der Feldgendarmerie entsprach der der Landgendarmerie. Bedeutung erlangte die Truppe erstmals in den Kriegen 1866 und 1870/71. Ihr Auftrag war der Ordnungsdienst in der Etappe, der Verkehrsdienst und auch sicherheitspolizeiliche Funktionen wie die Spionageabwehr.
Zu Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 stellte das deutsche Heer 33 Feldgendarmerie-Abteilungen mit einer Etatstärke von jeweils 21 berittenen Unteroffizieren und Mannschaften auf. Sie wurden im Verlauf des Krieges auf 115 erweitert. Erkennungsmerkmal waren der Ringkragen und teilweise auch nur eine Armbinde. Im Generalgouvernement Warschau wurde am 1. März 1915 eine Feldjäger-Brigade aufgestellt, beim Oberbefehlshaber Ost am 19. Januar 1916 eine Gendarmerie-Inspektion eingerichtet. Aufgrund des Disziplinverfalls in der Etappe der Westfront wurde am 4. Oktober 1918 ein Feldgendarmerie-Korps zur besonderen Verwendung aufgestellt, das am 5. November in Gendarmerie-Regiment Nr. 9 umbenannt wurde.
Ab Ende 1916 wurden im Reichsgebiet in der Regel Unteroffiziere, zum Teil aber auch Mannschaftsdienstgrade (zuerst als Hilfsgendarmen, später als Sicherheitsunteroffiziere bezeichnet), den regionalen Polizeibehörden durch die Stellvertretenden Generalkommandos der Armeekorps zugewiesen. Durch die Personalverstärkung sollten die Gendarmerien der Bundesstaaten verstärkt werden, die wie z. B. in Preußen zum Teil ihr Personal zum Aufbau der Feldgendarmerie abgegeben hatten. So wurde die Oldenburgische Gendarmerie 1917 bei einer Personalstärke von rund 120 Angehörigen um gut 40 Hilfsgendarmen verstärkt, die vom X. Armee-Korps in Hannover entsandt worden waren. Ein Teil der Hilfsgendarmen wurde 1919 vom Gendarmeriekorps übernommen.
Generell wurde die Feldgendarmerie während des Krieges durch leichte Kavallerie wie Dragoner und Husaren unterstützt, die militärpolizeiliche Aufgaben wie z. B. Stabswachen, Kriegsgefangenenbewachung usw. übernahmen.
Die Kaiserliche Marine verfügte grundsätzlich nicht über eine Feldgendarmerie. Allerdings wurden beim Marinekorps Flandern Angehörige der Seebataillone als Feldgendarmen eingesetzt. Ende 1916 wurde in der Festung Wilhelmshaven zur Spionageabwehr und um die zunehmenden Übergriffe von Marineangehörigen auf die Zivilbevölkerung zu verhindern die Festungs-Gendarmerie Wilhelmshaven aufgestellt. Sie wurde im Juli 1919 aufgelöst. Am 30. September 1919 endete die 179-jährige Ära des „Reitenden Feldjägercorps“ mit einer kriegsministeriellen Verfügung[7].
Weimarer Republik
In der Reichswehr gab es keine Einheiten mit polizeiähnlichen Aufgaben.
Zweiter Weltkrieg – Feldgendarmerie, Geheime Feldpolizei, Feldjägerkommandos
Im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht wurde zunächst keine strukturmäßige Militärpolizei aufgestellt. Bei größeren Militärübungen sowie auch beim Anschluss Österreichs wurden mobilisierte zivile Polizeibeamte für militärpolizeiliche Aufgaben wie die Verkehrsregelung eingesetzt.
Die Feldgendarmerie der Wehrmacht entstand erst nach Beginn des Zweiten Weltkrieges. Sie erhielt dabei, zusammen mit dem Wehrersatzwesen, die noch heute genutzte Waffenfarbe Orange. Personell aufgebaut wurde sie mit mehr als 8.000 Ordnungspolizisten[8]. Organisatorisch war sie als Führungstruppe dem jeweiligen Großverband im Einsatzraum oder örtlichem Befehlshaber unterstellt.
Neben der Feldgendarmerie der Wehrmacht operierte die Geheime Feldpolizei, deren Personal sich aus Angehörigen der Sicherheitspolizei rekrutierte, deren Führung bis 1944 in den Händen der Abwehr beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW) lag, dem der jeweilige Kommandeur der GFP unterstellt war. Im Februar 1944 wurde die Abwehr vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) übernommen, die Führung der GFP verblieb aber beim OKW. Sowohl bei Feldgendarmerie wie GFP bestand aufgrund der starken Vertretung von Polizeibeamten eine gewisse Nähe zur SS, der im Dritten Reich das Polizeiwesen unterstand.[9] Feldgendarmerie und Geheime Feldpolizei waren an Kriegsverbrechen und Holocaust beteiligt.
Feldjäger-Kommandos wurden auf einen Führerbefehl vom Dezember 1943 hin als Reaktion auf zunehmend hinter der Front zu Tage tretende Disziplinlosigkeiten, Verwahrlosung und Zersetzungserscheinungen aufgestellt. Die Feldjäger-Kommandos waren eine unmittelbar dem Oberkommando der Wehrmacht unterstellte Ordnungstruppe. Daraus ergab sich auch die äußerst seltene Unterordnung der Waffen-SS unter die Disziplinargewalt eines zur Wehrmacht gehörenden Truppenteils. Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos hatten Stellung und Befugnisse eines Armeeoberbefehlshabers einschließlich der Disziplinarstrafgewalt. In späteren Befehlen wurden den Führern der Feldjäger-Kommandos und -einheiten weitreichende Befugnisse zugestanden, die von praktisch uneingeschränkten Postenenthebungen und dem Auflösen von Etappenorganisationen bis zum Requirieren anderer Ordnungstruppen reichte. Lediglich in die militärtaktische Führung hatten sie kein Eingriffsrecht. Einsatzschwerpunkt in der Aufgabenstellung wurden die Kontrolle im rückwärtigen Gebiet, die Versprengtensuche, die Einrichtung von Auffang- und Sammellinien sowie die Fahndung nach Fahnenflüchtigen und unerlaubt von der Truppe abwesenden Soldaten. Dabei war die Feldgendarmerie gegenüber jedem Soldaten und jeder Truppengattung befehlsbefugt.
Im Zweiten Weltkrieg und besonders zum Ende des Krieges hin fielen der Feldgendarmerie zehntausende „Fahnenflüchtige“ in die Hände und wurden entsprechend Hitlers Parole „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben“ exekutiert. Im Volksmund wurden die Feldgendarmen in Anspielung auf die zur Uniform gehörende metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie oder Feldjägerkommando, die an einer Kette um den Hals getragen wurde, als Kettenhunde bezeichnet. Berüchtigt wurde die Feldgendarmerie auch durch den Heldenklau, da sie selbst die Flüchtlingstrecks aus dem Osten noch nach potenziell waffenfähigen Männern absuchte. Die Rolle der Feldgendarmerie zählt bisher zu den am schlechtesten aufgearbeiteten Kapiteln der NS-Gewaltherrschaft. Letzteres gilt auch für die Verquickungen von Feldgendarmerie, Geheimer Feldpolizei, Heeres- bzw. Wehrmacht-Streifendiensten und Feldjäger-Kommandos.
Zeit nach der Kapitulation bis Dezember 1945
Nach dem 8. Mai 1945 wurden im „Kapitulationsraum SÜD“ (im weiteren Sinne ist damit der Begriff Alpenfestung verbunden) durch das Feldjägerkommando III mit dem Einverständnis von Generalfeldmarschall Albert Kesselring im Auftrag der Amerikaner Militärischer Verkehrsdienst und Ordnungsdienst aktiv durchgeführt. Die Einheiten des Feldjägerkommando III legten am 23. Juni 1945 im Raum Rosenheim ihre Waffen ab und wurden aus dem Dienst entlassen[10][11][12][13][14]. Die Organisation der Feldgendarmerie löste sich jedoch mit der Kapitulation auf.
Auch in der Britischen Besatzungszone griff man auf Feldgendarmen und Feldjäger für den Militärischen Ordnungsdienst zurück.
In Schleswig-Holstein richtete das British Eight Corps zwei Sperrgebiete ein: „G“ in Westholstein (Befehlshaber General Witthöft) und „F“ (Befehlshaber General Stockhausen) in Ostholstein. Hier gab es keine britischen Truppenteile, außer einiger Dienststellen. Die dort internierten deutschen Einheiten hatten als Disziplinarvorgesetzte ihre Chefs ihrer Einheiten und Verbände. Um die Disziplin und Ordnung aufrechtzuerhalten, wurde in „G“ ein Feldjägerregiment mit vier Abteilungen, unter dem Befehl von Oberstleutnant Busse, aufgestellt. In „F“ wurden durch General Stockhausen Ordnungskräfte befohlen. Sie bestanden zum Teil aus Teilen der Feldgendarmeriekompanie „Großdeutschland“ unter Feldwebel Lehmann[15], Grenadierregiment 7 (zu 252. Infanterie-Division), das im Rahmen der „Feldjäger-Brigade 1“ als Ordnungskraft eingesetzt war. In dem Regiment und der Brigade waren jedoch keine wirklichen Feldjäger eingesetzt.
Die Feldjägertruppe der Bundeswehr
Die Bundeswehr benannte im traditionsreichen preußischen Sinne ihre militärische Ordnungstruppe als „Feldjäger“. Sie führt ihre Truppengattungsgeschichte auf das Reitende Feldjägerkorps Friedrichs des Großen zurück. Nach der Unterzeichnung des Aufstellungsbefehls Nr. 1 für die Bundeswehr am 6. Oktober 1955 durch General Heusinger wurde im ehemaligen Luftwaffenlazarett in Andernach unter anderem auch eine Militärpolizei-Lehrkompanie aufgestellt. Am 30. Januar 1956 wurde der Begriff „Militärpolizei“ durch den damaligen Staatssekretär Rust durch „Feldjäger“ ersetzt. Die Namensänderung wurde mit der Absicht durchgeführt, die Zahl der Sicherheitsorgane mit Polizeigewalt (insbesondere derjenigen, die unter Kontrolle des Bundes stehen) bewusst klein zu halten und die Truppe von den zivilen Polizeikräften abzugrenzen, da nach der zentralistisch organisierten Polizei im Dritten Reich diese wieder als dezentrale Polizei in die Hoheit der Bundesländer wechselte. Entscheidend dafür war die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus mit ihren ausufernden und mitunter konkurrierenden Sicherheits- und Polizeidiensten in Verbindung mit verfassungsmäßigen Bedenken. Das erste Truppengattungsabzeichen, vor der Einführung der Kragenspiegel, war ein sechszackiger Stern, der dem 12-zackigen Polizeistern nachempfunden war. Da es ein „halber“ Polizeistern, auch als „Sheriffstern“ benannt, war, nannte man den Träger spaßig einen „halben Polizisten“.[16]
Die Feldjägertruppe nimmt als Führungstruppe militärpolizeiliche Aufgaben wahr, ist jedoch keine Polizei im eigentlichen Sinn, wie etwa die Bundespolizei oder die Polizeien der Länder. Feldjäger besitzen im Frieden keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, es sei denn, diese halten sich in einem militärischen (Sicherheits-)Bereich auf oder es ist zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig (z. B. Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs). Damit liegen die Befugnisse der Feldjäger weit hinter denen ausländischer Militärpolizeien.
Seit 2002 ist die Feldjägertruppe Teil der Streitkräftebasis. Geführt wird die Feldjägertruppe vom Kommando Feldjäger der Bundeswehr mit Sitz in Hannover.
Siehe auch
- Kommandantendienst der NVA (DDR)
Literatur
- Landjägermajor Werner Blankenstein: Die Preussische Landjägerei im Wandel der Zeiten, Erfurt 1931.
- Heeresdienstvorschrift 275, Feldgendarmerie-Vorschrift. (29. Juli 1940).
- Karlheinz Böckle: Feldgendarmen, Feldjäger, Militärpolizisten. Ihre Geschichte bis heute. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 1991, ISBN 3-613-01143-3.
- Peter Schütz: Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte. Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11631-3.
- Helmut Rettinghaus: Die Deutsche Militärpolizei. Band 1: Erbe 1740 bis 1952. Verlag Helmut Rettinghaus, Langen 2009, ISBN 978-3-00-025560-1.
- Helmut Rettinghaus: Die Deutsche Militärpolizei. Band 2: Auftrag von 1952 bis heute. Verlag Helmut Rettinghaus, Langen 2009, ISBN 978-3-00-026373-6.
- Peter Lutz Kalmbach: Polizeiliche Ermittlungsorgane der Wehrmachtjustiz. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 2/2013, 67. Jahrgang, S. 118–122.
- Johannes Heinen/Alexander Bajumi: Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst, 11. Auflage, Walhalla Fachverlag 2018, ISBN 978-3-8029-6534-0
- Stadt Oldenburg – Stadtarchiv (Hrsg.): Oldenburg 1914–1918. Ein Quellenband zur Alltags-, Sozial-, Militär- und Mentalitätsgeschichte der Stadt Oldenburg im Ersten Weltkrieg. (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Oldenburg Bd. 7), Oldenburg (Isensee) 2014. ISBN 978-3-7308-1080-4.
- Edgar Graf von Matuschka: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 bis 1918, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, Band 3, Abschnitt V, Herrsching (Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft) 1983, S. 157–282. ISBN 3-88199-112-3
- Reinhard Scholzen: Feldjäger – Deutschlands Militärpolizei heute Motorbuch Verlag Stuttgart 1. Auflage 2010, ISBN 978-3-613-03152-4
- Dr. Peter Schütz, Karl-Heinz Kreutz, Peter Schrader Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe 1740-1946 Band 1, Band 3, Selbstverlag Kameradschaft der Feldjäger 2017
- CPM Forum: Das Feldjägerwesen der Bundeswehr – Bundeswehr Military Police, CPM 2011
- Feldjägerbataillon 452 (Hrsg.): Feldjägerbataillon 452/750 – 40 Jahre 1967–2007, Medienservice Fölbach, 2007
Weblinks
Einzelnachweise
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013, S. 12
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013, S. 20, S. 30 und 31
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013 S. 32
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013 S. 36
- Die Husaren bestanden nahezu gänzlich aus Freiwilligen, die Versuchung der Desertation war hier eher gering, sie waren aus diesem Grunde für Kontrollaufgaben prädestiniert.
- Rangliste nach dem Stande vom 6. Oktober 1913, Redaktion Kriegsministerium, Berlin 1913.
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013 S. 90
- Curilla, Wolfgang.: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrussland, 1941–1944. F. Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 3-506-71787-1, S. 57.
- Boris von Haken: Spalier am Mördergraben. In: Die Zeit, Hamburg, Nr. 52, 17. Dezember 2009, S. 60 (online).
- Karl Heinz Böckle: Feldgendarmen, Feldjäger, Militärpolizisten – Ihre Geschichte, Motorbuch Verlag Stuttgart, 1. Auflage 1987, ISBN 3-613-01143-3, S. 187
- Reinhard Scholzen: Feldjäger – Deutschlands Militärpolizei heute, Motorbuch Verlag, 1. Auflage 2010, ISBN 978-3-613-03152-4, S. 25
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag, S. 158
- Karl Heinz Böckle: Truppenpraxis, 1973, S. 38
- wird ausführlich dargestellt in einer Denkschrift von General Speidel, vgl. Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag, S. 184 Fußnote 41
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946 Band 1, Selbstverlag, S. 159, siehe Fußnote 46 S. 187 Lehmann war später Hauptmann in der Feldjägertruppe der Bundeswehr
- Kameradschaft der Feldjäger (Hrsg.): Die Namensvorläufer der Feldjägertruppe der Bundeswehr 1740-1946, Band 1, Selbstverlag 2013, S. 12