Feldahorn am Kirchröder Turm
Der Feldahorn am Kirchröder Turm in Hannovers Stadtteil Kirchrode wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 237 geführt. Nach seiner Art gehört der Baum zu den Feldahornen (Acer campestre).
Feldahorn am Kirchröder Turm | ||
Der Feldahorn am Kirchröder Turm im September | ||
Lage | Kirchrode (Hannover) in der niedersächsischen Region Hannover | |
Geographische Lage | 52° 22′ N, 9° 49′ O | |
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Verwaltung | Region Hannover |
Die Stadt Hannover hatte den Baum unter der Nummer ND-HS 29 unter Schutz gestellt. Die für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde nunmehr zuständige Region Hannover[1] ordnete die Naturdenkmale im Jahr 2010 neu und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in einer Sammelverordnung mit dieser Beschreibung:
- Es handelt sich um einen vom Grund an dreistämmigen Baum.
und nannte als Schutzzweck
- Der Baum ist wegen seines Alters und seiner Größe selten.
Den Standort beschreibt die Verordnung:
- Der Feldahorn steht am Südufer des Landwehrgrabens östlich der Tiergartenstraße, nördlich des Grundstücks Leunisweg 3 und südöstlich des Kirchröder Turms
und nennt als Flurdaten
Siehe auch
Weblinks
Commons: Natural monument Acer campestre am Kirchröder Turm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021
- 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (PDF Abruf am 5. April 2021)
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