Consenior

Der Consenior (auch Zweitchargierter, Fechtwart oder umgangssprachlich Zwei-x) ist in einer Studentenverbindung der Vertreter des Seniors.

„Fecht-Chargierter"

Georg Mühlberg: Der Herr Paukant: Darstellung eines Fechters mit Korbschläger in „verhängter Auslage“

In schlagenden Verbindungen ist er meistens zugleich der „Fecht-Chargierte". Als solcher ist er für alle Fragen der "Mensur", des akademischen Fechtens mit scharfen Waffen, zuständig. In den verschiedenen Arten von schlagenden Verbindungen hat das Amt andere Bezeichnungen, so heißt es bei den Corps Consenior, bei Landsmannschaften und Turnerschaften Zweitchargierter und bei den Burschenschaften Fechtwart.[1][2]

Würzburger Mensur aus dem Jahre 1868, Corps Moenania (links) mit Landsmannschaft Makaria (rechts).

Gleich ist bei allen, dass der „Fecht-Chargierte" für die ordnungsgemäße Durchführung der Übungsstunden, des Paukens, verantwortlich ist sowie für den funktionsfähigen Zustand der Pauk- und Mensurausrüstung. Er legt auch bei Bestimmungsmensuren in Abstimmung mit seinen Amtskollegen bei anderen Verbindungen die Gegenpaukanten für seine Bundes- bzw. Corpsbrüder fest. Außerdem leitet er den Mensurconvent. Wenn seine Verbindung im jeweiligen Waffenring präsidierend ist, leitet der „Fecht-Chargierte" auch die Waffenringsitzungen und organisiert die Pauktage.[3]

In der Frühzeit der Corps um das Jahr 1800 gab es durchaus auch mehrere Consenioren gleichzeitig. So ist belegt, dass Kränzchen, eine Frühform der Corps, jeweils einen Senior und vier „Conseniores“ hatten, also wohl gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende.

Weitere Zuständigkeiten

Eine weitere wichtige Zuständigkeit des Conseniors ist die Organisation und Durchführung gesellschaftlicher Veranstaltungen, besonders der Damenveranstaltungen.[4] So ist es bei manchen Verbindungen der Consenior, der einen Stiftungsfestball eröffnet. In vielen Verbindungen in Österreich ist er auch für die Sauberhaltung der Studentenbude, also des „Vereinslokals“ einer Verbindung, die kein eigenes Korporationshaus hat, zuständig.

Abkürzung und Klammerung

Er führt als Chargenzeichen, je nach Brauch der Verbindung, zwei kleine Kreuze (xx) oder die Abkürzung (vx)[4], die er hinter seinen Namen und den Zirkel setzt. Bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen, die von Verbindung zu Verbindung unterschiedlich sind (z. B. gute Amtsführung und/oder Mensuren von genügender Qualität), kann er dieses Zeichen nach seiner einsemestrigen Amtszeit sein ganzes Leben lang in Klammern hinter seinem Namen führen. Über diese Auszeichnung wird am Ende eines Semesters im zuständigen Convent demokratisch abgestimmt.

Siehe auch

Literatur

  • Erich Bauer: Schimmerbuch für junge Corpsstudenten. 7. Auflage, o. O., 2000, Selbstverlag des Verbandes Alter Corpsstudenten (VAC)
  • Robert Paschke: Corpsstudentisches Wörterbuch. In: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl.), S. 322
  • Matthias Feilke: Vom krassen Fuchsen zum Consenior, 2010, WJK-Verlag
  • Wilhelm Fabricius: Die Deutschen Corps. Eine historische Darstellung mit besonderer Berücksichtigung des Mensurwesens. Berlin 1898 (2. Aufl. 1926)

Einzelnachweise

  1. Alwin Kuiken, Erlangen: Schlagende Verbindungen: Die den Kopf hinhalten. In: FAZ.NET. 8. November 2013, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 9. April 2024]).
  2. cousin: Glossar studentischer Begriffe. Abgerufen am 9. April 2024.
  3. WDR: Studentenverbindungen: Glossar. 17. Dezember 2019, abgerufen am 9. April 2024.
  4. Consenior | MarkomannenWiki. Abgerufen am 9. April 2024.
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