Gescheiterter Staat
Als gescheiterter Staat (englisch failed state) wird ein Staat bezeichnet, der seine grundlegenden Funktionen nicht mehr erfüllen kann. Der Begriff wurde erstmals zu Beginn der 1990er Jahre verwendet.
Definition
Die Definition von Staatsversagen hängt von der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin ab. Staatswissenschaften und Völkerrechtslehre haben deshalb einen unterschiedlichen Zugriff auf das Problem des sogenannten failed state. Als Begriff des Völkerrechts definiert sich der Staat aus drei Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Bei Staaten handelt es sich daher, unabhängig von Regierungs- und Wirtschaftsform und ihrer demokratischen Legitimation, um territoriale Herrschaftsverbände. In der modernen politikwissenschaftlichen Auffassung von Staatlichkeit muss ein Staat vor allem drei zentrale Funktionen für seine Bürger leisten: Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität/Rechtsstaatlichkeit. Dabei handelt es sich letztlich um Leistungen der Staatsgewalt.
Wenn ein Staat diese drei Funktionen nicht mehr in einer nennenswerten Weise erfüllt, so spricht die Politikwissenschaft von einem gescheiterten Staat oder Failed State.[1] Die Völkerrechtslehre hingegen schaut weniger auf die Leistungen, die ein Staat als politische Güter erbringt, sondern auf die Stabilität der Staatsgewalt. Nach anerkannter Lehrmeinung liegt ein gescheiterter Staat deshalb immer dann vor, wenn die organisatorischen Strukturen der Staatsgewalt (Regierung, Behörden, staatliche Einrichtungen) weitgehend zerfallen und ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen.
Wenn ein Staat jedoch noch teilweise bzw. in eingeschränkter Form funktionieren kann, so spricht man, je nach Schwere der strukturellen Defizite, von einem schwachen Staat (engl. weak state) oder einem versagenden bzw. verfallenden Staat (engl. failing state).[1]
Ein gescheiterter Staat muss sich nicht unbedingt in einem Zustand von Chaos und Anomie befinden. Es ist auch möglich, dass nichtstaatliche Akteure an die Stelle des Staates treten und eine neue, eigene Ordnung etablieren (Mafia, Warlords). Solche Ordnungen sind jedoch regional begrenzt und leisten nicht in vollem Umfang die oben genannten drei Kernfunktionen eines Staates; zudem sind sie auf Gewalt und Repression gegründet.[1][2]
Nicht unter den Begriff des gescheiterten Staates fallen Staaten, die demokratisch nicht legitimiert sind und rechtsstaatliche Defizite haben (siehe u. a. defekte Demokratien). Das Staatensystem kennt wegen des völkerrechtlichen Grundsatzes der Staatengleichheit keine Paria-Staaten.[3] Ein Staat ist deshalb zwar möglicherweise ein totalitärer Staat und begeht gerade im Bereich der Menschenrechte erhebliche Völkerrechtsverletzungen, er verliert dadurch jedoch nicht den Status als Staat im völkerrechtlichen Sinne und kann daher nicht als failed state bezeichnet werden.
Ermittlung
Unter anderem der Fragile States Index (FSI) und der Bertelsmann Transformation Index (BTI) ermitteln versagende Staaten.
Fragile States Index
Seit 2005 veröffentlicht die private Denkfabrik Fund for Peace in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Foreign Policy jährlich den sogenannten Fragile States Index (bis 2013 Failed States Index), in dem Staaten auf ihr Risiko von Staatszerfall hin untersucht werden. Es werden hierbei zwölf verschiedene Faktoren zu dem Index zusammengefasst.
- Soziale Indikatoren
- Demographic pressures (Naturkatastrophen, Seuchen und Krankheiten, Umweltverschmutzung, Nahrungsmittelknappheit, Unterernährung, Wassermangel, Bevölkerungswachstum, Jugendüberschuss, Sterberate)
- Refugees and IDPs (Flucht und Vertreibung, Flüchtlingslager)
- Group Grievance (Diskriminierung, ethnische Konflikte, religiöse Konflikte, staatliche Gewalt)
- Human Flight and Brain Drain (Migration/Auswanderung)
- Wirtschaftliche Indikatoren
- Uneven Economic Development (Gini-Koeffizient / Einkommens- und Vermögensverteilung, Stadt-Land-Unterschiede, Slums)
- Poverty and Economic Decline (Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Handelsbilanzdefizit, BIP pro Kopf, Wirtschaftswachstum, Inflation)
- Politische und militärische Indikatoren
- State Legitimacy (Korruption, politische Partizipation, Wahlen, Schwarzarbeit, Drogenhandel, Proteste und Demonstrationen)
- Public Services (polizeiliche Kontrolle/Überwachung, Kriminalität, Alphabetisierung, Bildungsgrad, Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, Infrastruktur, Qualität des Gesundheitswesens, Telekommunikation, Zugang zum Internet, Sicherheit der Stromversorgung)
- Human Rights and Rule of Law (Pressefreiheit, bürgerliche Freiheitsrechte, Menschenhandel, politische Gefangene, Inhaftierungen, religiöse Verfolgung, Folter, Hinrichtungen)
- Security Apparatus (internationale Konflikte, Waffenlieferungen, Volksaufstände/Krawalle, Bombardierungen, Todesopfer in Konflikten, Staatsstreiche des Militärs, Rebellenaktivitäten)
- Factionalized Elites (Machtkämpfe, Wahlfälschungen, politischer Wettbewerb)
- External Intervention (Auslandshilfe, Präsenz von Friedenstruppen und UN-Missionen, militärische Interventionen, Sanktionen, Kreditwürdigkeit)
Je höher der Indexwert ist, desto geringer ist die Staatlichkeit. Dazu werden die Staaten in vier verschiedene Klassen mit je drei Abstufen eingeteilt: Alert (Alarm), Warning (Warnung), Moderate (moderat) und Sustainable (zukunftsfähig, tragfähig). Hierbei umfasst die Klasse Alert diejenigen Staaten, die bereits ein gescheiterter Staat sind oder bei denen akut Gefahr droht, sich in einen zu entwickeln. 2019 wurden insgesamt sieben Staaten mit dem Very High Alert-Status belegt.[4]
In der nichtwissenschaftlichen Literatur ist der Index sehr verbreitet und wird häufig zitiert, allerdings sind die Forschungsmethoden neuartig und nicht wissenschaftlich gesichert. Es hat bisher keine detaillierte Untersuchung dieser Studien durch andere Forscher stattgefunden.
Bertelsmann Transformation Index
Nach dem Bertelsmann Transformation Index gelten als gescheiterte Staaten diejenigen, „in denen das staatliche Gewaltmonopol und grundlegende Verwaltungsstrukturen so stark eingeschränkt sind, dass die Regierung kaum handlungsfähig ist.“[5]
Aktuelle Beispiele
Beim BTI 2022 werden zehn Staaten „scheiternde Staaten“ genannt. Diese stimmen weitestgehend überein mit den neun Staaten, die beim FSI 2022 einen Wert von mehr als 100 von 120 Punkten haben, womit „hoher Alarm“ bzw. „sehr hoher Alarm“ bzgl. ihres Scheiterns gelte. Einig sind sich beide Indizes bei folgenden acht Staaten:
Asien | Afrika |
---|---|
Vom BTI werden zusätzlich Haiti und Libyen genannt, vom FSI Tschad.
Ursachen
Es sind folgende Erklärungen für die Entstehung gescheiterter Staaten in Gebrauch:
Koloniales Erbe
Die Kolonialzeit habe vielerorts traditionelle Gesellschaftsstrukturen zerstört, die jedoch nicht durch westliche Verfassungsstrukturen ersetzt worden seien. Es habe kein Interesse der Kolonialmächte daran bestanden, die neu entstandenen Staaten mit eigenen Identitäten zu versehen (Nationenbildung). Koloniale Grenzziehungen ohne Rücksicht auf ethnische Siedlungsgebiete wie in Afrika südlich der Sahara oder in Syrien förderten stattdessen Nationalitätenkonflikte und religiöse Konflikte. Die nach dem Zweiten Weltkrieg schließlich in die Unabhängigkeit entlassenen Staaten besaßen oft nur rumpfartige Strukturen und Institutionen. Der Einfluss der ehemaligen Kolonialmächte führte zur Fixierung auf die Ausbeutung und den Export von unverarbeiteten Rohstoffen (sog. „extraktive“, z. B. auf Ölförderung basierende, mit dem „Ressourcenfluch“ behaftete Wirtschaft) und förderte die Korruption.
Ende des Kalten Krieges
Eine weitere mögliche Ursache des Zerfalls staatlicher Zentralgewalt, die in der Theorie Internationaler Beziehungen diskutiert wird, ist die Anfang der 1990er Jahre eingeleitete Auflösung der ideologischen, wirtschaftlichen und politischen Systemkonfrontation des Kalten Krieges. Diktatorische Regime wurden – meist ohne feste Verankerung im eigenen Land – während des Kalten Krieges durch die Supermächte aus ideologischen und strategischen Interessen an der Macht gehalten. Durch Waffenlieferungen und außenwirtschaftliche Unterstützung wurde die staatliche Einheit künstlich aufrechterhalten. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion habe sich die mangelhafte interne Legitimierung dieser Staatsapparate offenbart, welche politische und militärische Oppositionsbewegungen und Rebellengruppen ausnutzten.
Politische und gesellschaftliche „Erschlaffung“
Es ist die mangelnde Kraft eines Staates (Regierung, Gesellschaft), den sozialen, wirtschaftlichen sowie politischen und militärischen Indikatoren des oben benannten Fragile State Index nachhaltig und zielgerichtet mit neutralisierenden bzw. sogar widerstreitenden Mitteln entgegenzuwirken. Aus dieser Schwäche erfolgt die – sich in ihrem Entstehungsprozess von schleichend bis schlagartig vollziehende – Ausprägung dieser Indikatoren durch Schadansichten, Fehlentwicklungen und/oder vollständige Kontrollverluste in einem oder mehreren dieser Bereiche. Der Staatszerfall ist dabei die logische Konsequenz aus der Minderung konstruktiver Kräfte und der Mehrung (bewusst oder unbewusst) destruktiver und obstruktiver Kräfte, welche jeden Staat und dessen Gesellschaft – ohne Ansehen geschichtlicher Vorentwicklungen – treffen kann.[6]
Gescheiterte Modernisierungsprozesse
Die Globalisierung habe zu einer größeren sozialen und geografischen Mobilität der Bevölkerung geführt, der kein Gegengewicht eines nationalen Festigungsprozesses entgegenstehe. Noam Chomsky spricht von den „political implications of globalization“,[7] John Rawls von den „burdened societies“.[8] Hinzu kommen überambitionierte, aber nicht nachhaltige und nicht an die regionalen Gegebenheiten angepasste Industrialisierungs- und andere Investitionsprojekte. Mit deren Scheitern wandern auch die jungen intellektuellen und wirtschaftlichen Eliten ab, die in ihren Heimatländern keine Perspektiven mehr sehen.
Interventionen von außen
Entwicklungspolitische Aspekte
Die Globalisierung hat nicht nur Marktchancen und neue Wahlmöglichkeiten geschaffen, sondern auch die Verwundbarkeit schwacher Ökonomien erhöht und die Herausbildung von Grauzonen jenseits der Legalität erleichtert. Deshalb ist es wichtig, in zerfallenden Staaten für Erwerbsquellen jenseits der Illegalität zu sorgen.[9]
Es besteht Konsens darüber, dass es ohne eine „gute“ Politik keine nachhaltige Lösung der Probleme von zerfallenden Staaten geben kann. Deshalb entwickelte sich Good Governance zu einem internationalen Referenzkonzept der Entwicklungszusammenarbeit.[10]
Moralische Bewertung
Im Rahmen eines normativen Ansatzes versucht Michael Walzer, der sich kritisch mit der Situation der gescheiterten Staaten auseinandersetzt, einen restriktiven Regelkatalog für humanitäre Interventionen von außen abzuleiten.[11] Walzer stellt fest, dass multiethnische Staaten toleranter gegenüber Minderheitengruppen sind als Nationalstaaten, akzeptiert aber die Interventionen zur Unterstützung der Abspaltung von unterdrückten Minderheiten aus dem Staatsverbund sowie Interventionen im Falle moralisch schockierender Krisen.[12]
Literatur
- Annette Büttner: Staatszerfall als neues Phänomen der internationalen Politik. Theoretische Kategorisierung und empirische Überprüfung. Tectum, Marburg 2004, ISBN 3-8288-8605-1 (Zugleich: Diss., Univ. Trier, 2003).
- Noam Chomsky: Failed States. The Abuse of Power and the Assault on Democracy. Metropolitan Books, New York 2006, ISBN 0-8050-7912-2.
- Deutsche Übersetzung: Der gescheiterte Staat. Kunstmann, München 2006, ISBN 3-88897-452-6. (Hinweis: Das Buch weitet den failed state-Begriff erheblich aus, die Definition deckt sich nicht mit der in der Völkerrechtswissenschaft und in der Politikwissenschaft anerkannten Definition.)
- Robin Geiß: „Failed States“. Die normative Erfassung gescheiterter Staaten (= Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 152). Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11615-1 (Zugleich: Diss., Univ. Kiel, 2003).
- Matthias Herdegen, Daniel Thürer, Gerhard Hohloch (Hrsg.): Der Wegfall effektiver Staatsgewalt: „The Failed State“ (= Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 34 = Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht. Referate und Thesen 24). C.F. Müller, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-1196-9.
- Markus Holzinger: Rechtsstaat im Süden. Einige Beobachtungen zur Staatslegitimation aus globalgeschichtlicher Perspektive. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. Bd. 38, Heft 1, 2015, S. 20–35.
- Ingo Liebach: Die unilaterale humanitäre Intervention im „zerfallenen Staat“ („failed State“) (= Völkerrecht – Europarecht – Staatsrecht 32). Carl Heymanns, Köln/Berlin/München 2004, ISBN 3-452-25763-0 (zugleich: Diss., Univ. Hannover, 2003/2004).
- Robert I. Rotberg: The Failure and Collapse of Nation-States. Breakdown, Prevention, and Repair. In: Robert I. Rotberg (Hrsg.): When States Fail. Causes and Consequences. Princeton University Press, Princeton/Woodstock 2004, ISBN 0-691-11671-7, S. 1–49 (PDF; 690 KB).
- Werner Ruf (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg (= Friedens- und Konfliktforschung 7). Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3747-8.
- Ulf-Manuel Schubert: Staatszerfall als Problem des internationalen Systems. Tectum, Marburg 2005, ISBN 3-8288-8839-9 (Zugleich: Berlin, Freie Universität, Diplomarbeit, 2004).
Weblinks
- Measuring Fragility Risk and Vulnerability in 179 Countries. (Messung von Fragilitätsrisiko und Anfälligkeit in 179 Ländern). In: Fragile States Index. The Fund for Peace, 2021 (englisch).
- Bundeszentrale für politische Bildung: Zerfallende Staaten
- Foreign Policy: The Failed States Index 2009
- The Fund for Peace – Failed States Index von 2010 (Memento vom 29. April 2011 im Internet Archive)
- Freie Universität Berlin zu Failed States
- Peter Riedlberger: Gescheiterte Staaten oder gescheiterte Statistik?, telepolis.de, 19. Juni 2007. – Ausführlicher Artikel über die Unzulänglichkeiten des Failed States Index
- Ismail Küpeli: Die Rede vom „gescheiterten Staat“ – Legitimierung neoliberaler Weltordnung und militärischer Interventionen, IMI-Studie Nr. 05/2010 (PDF; 164 KB), Informationsstelle Militarisierung, Tübingen 2010
Einzelnachweise
- Ulrich Schneckener: Post-Westfalia trifft Prä-Westfalia. Die Gleichzeitigkeit dreier Welten. In: Egbert Jahn, Sabine Fischer, Astrid Sahm (Hrsg.): Die Friedens- und Konfliktforschung aus der Perspektive der jüngeren Generationen (= Die Zukunft des Friedens, Band 2). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14142-2, S. 189–211, hier S. 194–198.
- Ken Menkhaus: Somalia. State Collapse and the Threat of Terrorism (= Adelphi Papers 364). Oxford University Press, Oxford [u. a.] 2004, ISBN 0-19-851670-3.
- Petra Minnerop: Paria-Staaten im Völkerrecht? (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 178). Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-23448-9 (zugleich: Diss., Univ. Göttingen, 2003/04).
- Vgl. Fragile States Index: Fragility in the World 2019.
- Transformationindex BTI 2014 – Methode. Bertelsmann Stiftung, archiviert vom ; abgerufen am 22. Januar 2014.
- Ulrich Schneckener: States at Risk. (PDF) Abgerufen am 18. Juli 2018.
- Noam Chomsky: International Capital: the New Imperial Age. In: Noam Chomsky: Understanding Power. The Indispensable Chomsky. Edited by Peter R. Mitchell and John Schoeffel. New Press, New York 2002, ISBN 1-56584-703-2, S. 377–381.
- John Rawls: The Law of Peoples. 1st paperback edition. Harvard University Press, Cambridge MA 2001, ISBN 0-674-00542-2, S. 105–113.
- Ludgera Klemp, Roman Poeschke: Good Governance gegen Armut und Staatsversagen (PDF; 381 KB). In: Zerfallende Staaten (= Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 55, Nr. 28/29), Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn 11. Juli 2005, S. 18–25, hier S. 19.
- Tobias Debiel: Fragile Staaten als Problem der Entwicklungspolitik (PDF; 382 KB). In: Zerfallende Staaten (= Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 55, Nr. 28/29), Bundeszentrale für politische Bildung, 2005, S. 12–18.
- Michael Walzer (Hrsg.): Toward a global civil society (= International Political Currents 1). Berghahn Books, Providence, RI [u. a.] 1995, ISBN 1-57181-054-4.
- Michael Walzer: The Moral Standing of States: A Response to Four Critics. In: Philosophy and Public Affairs. Bd. 9, Nr. 3, 1980, S. 209–229, JSTOR:2265115.