Fahrzeugausweis
Der schweizerische bzw. liechtensteinische Fahrzeugausweis ist eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr.
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Der Fahrzeugausweis weist nach, dass das Fahrzeug den Bedingungen des Artikels 11 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), somit den Vorschriften und der Verkehrssicherheit entspricht und dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Zusätzlich steht der Fahrzeugausweis dafür, dass das Fahrzeug zur Verkehrssetzung freigegeben ist.[1][2]
Rechtliches
Die Ausstellung des Fahrzeugausweises kann verweigert werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Ausserdem kann der Fahrzeugausweis verweigert werden, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung nicht besteht oder der Halter die Verkehrssteuern nicht bezahlt hat.
Der Fahrzeugausweis stellt ebenso wie vergleichbar in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil I und II keinen Nachweis über die Eigentümereigenschaft dar.[1][3]
Rechtsgrundlagen sind die Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) sowie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).
Arten
- Fahrzeugausweis für die ordentliche Zulassung von Motorfahrzeugen oder Anhängern
- Fahrzeugausweis für die provisorische Zulassung von Motorfahrzeugen oder Anhängern (beispielsweise Exportschilder, vergleichbar mit den deutschen Ausfuhrkennzeichen)
- Tagesausweis für Motorfahrzeuge oder Anhänger (entspricht dem deutschen gelben Kurzzeitkennzeichen)
- Kollektiv-Fahrzeugausweis für die Zulassung von Motorfahrzeugen oder Anhängern von Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes (umgangssprachlich "Garagenschilder", entspricht dem deutschen roten Händlerkennzeichen)
- Ausweis für Ersatzfahrzeuge (wenn z. B. das ursprüngliche Fahrzeug unbrauchbar geworden ist)
Inhalte des Fahrzeugausweises (schweizerische Version)
Fahrzeugspezifische Daten
- 15: zugeteiltes Kontrollschild
- 21: Marke und Typ (Hersteller und Modell)
- 23: Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer
- 30: Leergewicht
- 33: Gesamtgewicht
- 55: Dachlast
- 24: EG-Typengenehmigung oder schweizerische nationale Genehmigung
- 76: Leistung
- 25: Karosserie
- 36: Erste Inverkehrsetzung
- 13 und 14: Kantonale Vermerke/technische Änderungen
- 26: Farbe
- 27: Plätze; Plätze vorne
Halterdaten
- 01-06: Vorname und Nachname, Domizil
- 07: Geburtsdatum
- 08: Heimatstaat
Sonstige Daten
- 09: Versicherung
- 17: Besondere Verwendung
- 39: Prüfungen (MFK)
- 72: Emissionscode
- 38: Ausstellender Kanton und Datum
Inhalte des Fahrzeugausweises (liechtensteinische Version)
Halterdaten
(01-06)
- C.1.1: Name
- C.1.2: Vornamen
- C.1.3: Wohnsitz
- C.4: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist gleichzeitig Halter des Fahrzeuges
- (07): Geburtsdatum
- (08): Heimatstaat
Sonstige Daten
- (09): Versicherung
- (13): Amtliche Vermerke
- (14): Verfügungen der Behörde
Fahrzeugspezifische Daten
- (15) A: Kontrollschild (FL xxx xxx)
- (17): Bes. Verwendung
- (19): Art des Fahrzeuges
- (21) D.1, D.3: Marke und Typ
- (23) E: Fahrgestellnummer
- (25) Karosserie
- (26) R: Farbe
- (27) S.1.: Plätze; Plätze vorne
- (18): Stammnummer
- (24) K: Typengenehmigung
- (37) P.1.: Hubraum in ccm
- (76) P.2.: Leistung in kW
- (78) Q: kW/kg Leergewicht
- (36) B: 1. Inverkehrsetzung
- (38) I: Ort (Vaduz) und Datum der Ausstellung
- (39): Prüfungen (MFK)
- (30) G: Leergewicht in kg
- (32): Nutz-/Sattellast in kg
- (33) F.1: Gesamtgewicht in kg
- (35): Gewicht des Zuges in kg
- (31) O.1: Anhängelast in kg
- (55): Dachlast
- (72): Emissionscode
- (63) P.3: Treibstoff
Der liechtensteinische Fahrzeugausweis entspricht somit der EU-Richtlinie 2003/127/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Fahrzeugausweis § Grundlagen, Nutzen und Inhalt. Abgerufen am 7. Februar 2024 (deutsch).
- Fahrzeugausweise. Abgerufen am 7. Februar 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
- 129 III 102. Abgerufen am 9. Februar 2024.