Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ist ein Titel, den Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer erwerben können. Dazu müssen sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14g der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.n FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen.

Nach § 14 g der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Das Personenbeförderungsrecht gehört nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu den Fällen, die für die erforderlichen praktischen Erfahrungen eines Fachanwaltes für Transport- und Speditionsrecht angerechnet werden können, da der Kernbereich dieser Fachanwaltschaft der Gütertransport ist.[1] Das Personenbeförderungsrecht ist stattdessen dem Zuständigkeitsbereich des Fachanwalts für Verkehrsrecht zugeordnet. Zum 1. Januar 2018 sind 206 Fachanwälte in Deutschland zugelassen.[2]

Einzelnachweise

  1. BGH, Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19
  2. Bundesrechtsanwaltskammer, Statistik (PDF)

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