Expertenkommission Forschung und Innovation

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ist ein sechsköpfiger Sachverständigenrat und leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung zu den Themen Bildung, Forschung und Innovation. Die Institution wurde im Jahr 2006 per Beschluss der Bundesregierung vom 26. August 2006 eingerichtet. Die EFI-Geschäftsstelle befindet sich in Berlin. Die EFI legt der Bundesregierung jeweils Anfang März eines Jahres ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Darin wird auf eigene Forschungsergebnisse ebenso zurückgegriffen, wie auf Ergebnisse von externen Wissenschaftseinrichtungen, die im Auftrag der EFI erarbeitet wurden. Das erste Gutachten wurde der Bundesregierung am 27. Februar 2008 übergeben.

Aufgaben und Arbeitsweise

Die Expertenkommission hat folgende Aufgaben:[1]

  • Vergleichende Darstellung und Analyse von Strukturen, Leistungsfähigkeit und Perspektiven des deutschen Forschungs- und Innovationssystems,
  • Begutachtung von Schwerpunktfragen des deutschen Forschungs- und Innovationssystems,
  • Erarbeitung von möglichen Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems.

Die Expertenkommission bündelt den interdisziplinären Diskurs zur Innovationsforschung in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Bildungsökonomie, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie der Technikvorausschau. Mit diesem Ansatz werden alle für den Innovationsprozess wichtigen technischen, organisatorischen, kommerziellen und gesellschaftlichen Faktoren berücksichtigt. Darüber hinaus untersucht die Kommission jährlich ausgewählte Schwerpunktthemen, die für Wirtschaft und Gesellschaft von herausragender Bedeutung sind. In ihren Jahresgutachten fasst die EFI die Ergebnisse in einer allgemeinverständlichen Sprache zusammen und formuliert Empfehlungen zur Überwindung bestehender Defizite im Innovationsprozess. In diesem Zusammenhang entwickelt die EFI bereits bestehende Indikatorsysteme zur Analyse und Beschreibung von Innovationsprozessen systematisch weiter und analysiert auf dieser Grundlage die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems.

Die EFI verzichtet dabei auf die Bildung von „zusammengesetzten“ Innovationsindizes. Der Grund dafür ist, dass der Gebrauch von zusammengesetzten Indikatoren, die in Form von Ranglisten publiziert werden, irreführend sein kann. Schließlich können Ranglisten aufgrund einer von Interessen geleiteten Auswahl von Indikatoren beträchtlich variieren. Ohne interpretierende Diskussion der zugrunde liegenden komplexen Sachverhalte ist der Raum für Manipulation durch Selektion, Gewichtung und Aggregation groß. Die Jahresgutachten sowie die in ihrem Auftrag erstellten Studien zum deutschen Innovationssystem sind im Internet über die offizielle Homepage abrufbar.

Jahresgutachten

Das Jahresgutachten gliedert sich in drei inhaltliche Kapitel. Kapitel A bietet einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für das deutsche Innovationssystem. Kapitel B beinhaltet die Untersuchungen und Handlungsempfehlungen zu mehreren von der EFI ausgewählten Schwerpunktthemen. Kapitel C umfasst die grafische Darstellung und Analyse zentraler Innovationsindikatoren. Dazu gehören Indikatoren wie „Bildung und Qualifikation“, „Forschung und Entwicklung“, „Innovationsverhalten der Wirtschaft“, „Finanzierung von Forschung und Innovation“, „Unternehmensgründungen“, „Patente“ sowie „Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung“.

Mitglieder der Expertenkommission

Mitglieder

Stand Februar 2024:[2]

Ehemalige Mitglieder

In früheren Jahren gehörten der Expertenkommission an:[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Expertenkommission. In: EFI.de. Abgerufen am 15. Februar 2022.
  2. Die Mitglieder der Expertenkommission. In: EFI.de. Abgerufen am 4. Februar 2024.
  3. Ehemalige Kommissionsmitglieder. In: EFI.de. Abgerufen am 4. Februar 2024.
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