Eschflur
Eine Eschflur ist eine historische Flurform, die vor allem in Nordwestdeutschland und in den angrenzenden Niederlanden verbreitet ist. Esch (auch Ösch, von ahd. ezzisc ‚Saatfeld‘) bedeutet: uneingehegtes Saatfeld, Ackerland. Im modernen Sprachgebrauch handelt es sich bei Eschen um die hofnahen, höhergelegenen Ackerflächen.
Gemarkungen mit Eschfluren weisen in der Regel agrarökologische Sonderstandorte auf, die einen flächendeckenden Ackerbau nicht ermöglichten. Lediglich der Esch selbst war für Getreideanbau geeignet; der übrige Teil der Gemarkung war in der Regel grundwasserfeucht und konnte daher nur extensiv genutzt werden. Typisch für Eschfluren war bis weit ins 19. Jahrhundert Einfeldwirtschaft mit Plaggendüngung, wodurch Nährstoffe aus Wald oder Heide der Landwirtschaft überführt wurden. Grenzertragsflächen wurden als Weideland genutzt. Die Ackerflächen waren in der Regel mit Hecken umgeben, um die wertvollen Flächen vor Verbiss und Vertritt durch das Vieh zu schützen.
Im Niederdeutschen, in Nordwestdeutschland und den östlichen Niederlanden, ist Esch (Niederländisch: es, mehr westlich: eng oder enk; semasiologisch verwandt mit dem Begriff des Anger) auch jetzt noch die Bezeichnung für einen alten, häufig in Langstreifen untergliederten Gemengeflurteil mit meist lockerer Gruppensiedlung, dem Drubbel. Die Esche wurden meistens mit Heide-Plaggen gedüngt, sodass ein Plaggeneschboden entstand.
Das Deutsche Rechtswörterbuch definiert Esch als „das gesamte Saatfeld der Dorfmarkung, wie auch das einzelne Gewann“. Als ezsche ist dieser Begriff schon 1249 in einer westfälischen Urkunde verwendet worden.[1]