Jemandem einen Vogel zeigen

Jemandem einen Vogel zeigen bezeichnet im Deutschen[1] eine beleidigende Geste, die dem Empfänger unterstellt, „einen Vogel zu haben“, also nicht recht bei Verstand zu sein.[2] Hierbei tippt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe oder die Stirn. Im Straßenverkehr drückt dieses ironisch auch als „Autofahrergruß“ bezeichnete Handzeichen im Besonderen Unmut über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers aus.[3] Strafrechtlich kann es in Deutschland als Beleidigung gewertet werden.[4][5]

„Autofahrergruß“: Zwei Autofahrer zeigen sich einen Vogel, 1939
Carl Spitzweg: Streitende Einsiedler (Ausschnitt)
Schusterjunge (Montabaur)

Ursprung

Die Geste geht laut „Wörterbuch der deutschen Idiomatik“ („Duden – Redewendungen“) vermutlich auf den alten Volksglauben zurück, dass Tiere – und insbesondere Vögel – sich im Gehirn eines Menschen einnisten und eine Geistesstörung verursachen können.[2]

Der Wiener Medizinhistoriker Johann Werfring hingegen erklärt den Ursprung des „Vogelzeigens“ (vor allem hinsichtlich der sprachlichen Implikationen) mit der einstmaligen Bezeichnung „Vogelköpfe“ für mikrocephale Menschen (= Menschen mit kleinen Köpfen).[6] Bei der Mikrocephalie handelt es sich um eine Entwicklungsbesonderheit beim Menschen (geistige Behinderung), bei welcher der Kopf (wie auch das Gehirn) eine vergleichsweise geringe Größe aufweist.

Varianten

  • Bei der „Wangenschraube“ zeigt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Wange und dreht dabei die Hand.
  • „Scheibenwischer“ oder „Mattscheibe zeigen“: Bei dieser Geste „wischt“ man sich mit der flachen Hand (mit etwas Abstand) übers eigene Gesicht.

Rechtslage in Deutschland

Das OLG Düsseldorf gab 1960 einer Revision gegen die Verurteilung wegen Beleidigung nicht statt. Begründet wurde dies wie folgt:

„Das Tippen an der Stirn, um das verkehrsmäßige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zu kritisieren, stellt sich als Bekunden einer persönlichen Missachtung dar. Beim Angeklagten habe der Amtsrichter die Beleidigung mit dem Tippen an der Stirn und die hiermit zum Ausdruck gebrachten Meinung erblickt, der Zeuge sei geistig nicht normal. […] Es mag sein, dass eine solche Geste nicht überall und unbedingt ehrverletzenden Charakter hat. Unter Erwachsenen, sich völlig fremden Menschen, wie sie sich im Straßenverkehr gegenüberstehen, stellt sie aber einen Ausdruck der Missachtung dar.“

OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 1960 Ss 934/59 (1046), zitiert in NJW 1960, 1072

Als Doppelvogel wird das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn bezeichnet,[7] stellt jedoch nach dem OLG Düsseldorf keine Ehrverletzung dar (Az.: 5 Ss 383/95-21). Ein anderes Gericht sah dagegen im Doppelvogel eine Beleidigung.[8]

Einzelnachweise

  1. Im Tschechischen bedeutet „den Vogel zeigen“ das Vorzeigen des männlichen Geschlechtsteiles; der englische Ausdruck flipping the bird bezeichnet hingegen das Ausstrecken des Stinkefingers.
  2. Einen Vogel haben. In: Duden 11, Redewendungen. Mannheim 2002.
  3. Autofahrergruß Duden Rechtschreibung
  4. OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072
  5. LG Regensburg NJW-Spezial 2008, 154
  6. Johann Werfring: „Vogelköpfe“ im Wiener „Narrenturm“. In: „Wiener Zeitung“ vom 28. Oktober 2010, Beilage „ProgrammPunkte“, S. 7. Archiviert vom Original am 23. Februar 2015; abgerufen am 17. August 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wienerzeitung.at
  7. OLG Düsseldorf NZV 1996, 288
  8. Was Beleidigungen im Straßenverkehr kosten in der Rheinischen Post

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