Eichmaß

Das Eichmaß oder Etalon ist ein Referenzmessmittel für physikalische Größen wie zum Beispiel Längen, Gewichte und Volumina, mit dessen Hilfe Messgeräte geeicht werden können.

Sächsische Elle an der Kirchenmauer von St. Walpurgis (Apfelstädt), 56 cm, diente als Eichmaß z. B. für Tuchmacher

Historische Eichmaße/Länge

Man findet Eichmaße öfter an historischen Gebäuden wie Kirchen weltweit, weil die Kirche die göttliche Gerechtigkeit und Neutralität verbürgte.

Das Urmeter

Eines der bekanntesten Beispiele ist das Urmeter aus dem Jahre 1799 in Paris, ein Platinlineal. Seit 1889 verwendete man den Internationalen Meterprototyp, einen Platin-Iridium-Stab mit x-förmigem Querschnitt. Urmeter und Urkilogramm sind nicht mehr in Gebrauch.

Früheres Eichmaß/Volumen

Untersuchungen des Bremer Eichamtes im Jahre 2000 ergaben, dass die aus Bronze gefertigten Taufbecken in romanischen und frühgotischen Kirchen aus dem 13. und 14. Jahrhundert möglicherweise als Eichmaße für die damals verwendeten Volumenmaße gedient haben könnten.

Bei der Volumeneinheit für Flüssigkeiten wurde in der vormetrischen Zeit oft unterschieden in verschiedenen Regionen Deutschlands und in der Schweiz beim Eichmaß (alte Schreibweise: Aichmaß). Bei Wein, Bier, Most, Essig und ähnlichen Flüssigkeiten differenzierte man in Klein- und Großhandel, in große und kleine Maß, lauteres oder Helleichmaß und Visiermaß, Trübeichmaß oder Mostmaß und Keltermaß, Wirtsmaß oder Schenk- und Zapfmaß, Altmaß, Neumaß und andere weniger gebrauchte Bezeichnungen.

Das Helleichmaß war als Beispiel das Normmaß gemäß der Maßordnung vom 15. Februar 1815 im Königreich Württemberg.[1] Ähnliche Gesetze und Verordnungen gab es auch in anderen Regionen.

„Nerbelstein“ in Bischofsheim in der Rhön, Eichstein für Getreide
  • Übersichtstabelle mit Beispiel
die Trübeichmaßdie Helleichmaßdie Schenkmaß
KeltermaßLauterer Eichmaß--------
JungmaßVisiermaßZapfmaß
NeumaßAltmaßWirtsmaß
MostmaßGroßmaß (Großhandel)Kleinmaß (Einzel-, Kleinhandel)
Beispiel Weinmaß Königreich Württemberg
Most und trüber WeinAlter oder geklärter neuer WeinAusschankmaß (Steuermaß)
1 Maß = 1,9174 Liter = 96,6616 Pariser Kubikzoll1 Maß = 1,83704 Liter = 92,6090 Pariser Kubikzoll1 Maß = 1,67000 Liter = 84,191 Pariser Kubikzoll
160 Maß167 Maß--------
10 Helleichmaß11 Schenkmaß

Literatur

  • Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830.
  • Louis Schmidt: Der württembergische Sekretär: Ein praktisches Handbuch über Privat-Geschäfts- und Gerichtsverhältnisse des württembergischen Bürgers. Gebrüder Mäntler (A. Kröner), Stuttgart 1860, S. 261.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 1. Leipzig 1905, S. 393.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17. Leipzig 1909, S. 737.

Einzelnachweise

  1. Württemberg Kammer der Abgeordneten: Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Abgeordneten auf dem Landtag. J. B. Metzlersche Buchdruckerei, Stuttgart 1868 – 70, S. 303.
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