Eiche im Vahrenwalder Park
Die Eiche im Vahrenwalder Park in Hannovers Stadtteil Vahrenwald wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 230 geführt. Nach seiner Art gehört der Baum zu den Stieleichen (Quercus robur).
Eiche im Vahrenwalder Park | ||
Der Baum im Sommer 2015 | ||
Lage | Stadtteil Vahrenwald (Stadt Hannover) in der niedersächsischen Region Hannover | |
Geographische Lage | 52° 24′ N, 9° 44′ O | |
| ||
Verwaltung | Region Hannover |
Die Stadt Hannover hatte den Baum im Jahr 1984 unter der Nummer ND-HS 22 unter Schutz gestellt.[1] Die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[2] für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständige Region Hannover[3] ordnete die Naturdenkmale im Jahr 2010 neu und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in einer Sammelverordnung mit dieser Beschreibung:
- Schön gewachsene Eiche mit ausladender Krone.
und nannte als Schutzzweck
- Der Baum ist ausgesprochen prägend für seine Umgebung. Er wird wegen seiner Größe, seines Alters und seiner Schönheit geschützt.
Den Standort beschreibt die Verordnung:
- Am Nordostrand des Vahrenwalder Parks
und nennt als Flurdaten
Im Frühjahr 2021 umgibt den Baum eine mit einem knapp kniehohen Zaun geschützte Pflanzfläche, an deren Rand ein Informationsschild auf einem Holzpfahl steht. Es wurde von der Stadt Hannover ausweislich der verwendeten Postleitzahlen vor 1993 aufgestellt und hat diesen Wortlaut:
- Eiche (Quercus robur), ca. 200 Jahre alt und ca. 20 m hoch, Stammumfang 2,85 m, Kronenbreite 18 m. Zum Naturdenkmal erklärt am 22. November 1984.[5][6]
Im Mai 2023 hatte der Baum einen Stammumfang von 3,55 m (gemessen in 1,3 m Höhe). Nach dem auf dem Schild angegebenem Alter stand der Baum schon, als im Jahr 1866 das Militärreitinstitut Hannover (später Kavallerieschule der Reichswehr) entstand, an dessen Rand er wuchs. Er überstand die Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges infolge der Luftangriffe auf Hannover. Das frühere Militärgelände wurde nach einer Zwischennutzung als Gewerbegebiet von 1986 an, in einem zweiten Abschnitt 1997, in einen Park umgewandelt.[7]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Verordnung zum Schutze der Eiche auf dem Grundstück südwestlich der Einmündung der Dragonerstraße in die Isernhagener Straße als Naturdenkmal (ND-HS 22), vom 22.11.1984, laut § 10 –Aufhebung von Rechtsvorschriften– in der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 8 (PDF Abruf am 15. April 2021.)
- § 161 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Memento des vom 2. März 2022 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021
- 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (PDF Abruf am 5. April 2021)
- S. auch Foto des Schildes
- Wahrnehmung des Verf. Anfang April 2021 vor Ort.
- Beschreibung des Vahrenwalder Parks bei Hannover.de, Abruf am 16. April 2021