Eiche Wiehbergstraße 10
Die Eiche Wiehbergstraße 10 in Hannovers Stadtteil Döhren wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 226 geführt. Nach seiner Art gehört der Baum zu den Stieleichen (Quercus robur) und steht auf dem Grundstück Wiehbergstraße 10. Die Eiche kann auch von der Straße Am Lindenhofe aus betrachtet werden. Diese kann von der Wiehbergstraße aus über einen Fußweg am Haus Nr. 10 vorbei erreicht werden.
Eiche Wiehbergstraße 10 | ||
Der Baum Anfang August 2015 | ||
Lage | Stadtteil Döhren (Stadt Hannover) in der niedersächsischen Region Hannover | |
Geographische Lage | 52° 20′ N, 9° 46′ O | |
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Verwaltung | Region Hannover |
Die Stadt Hannover hatte den Baum im Jahr 1983 unter der Nummer ND-HS 18 unter Schutz gestellt.[1] Die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[2] inzwischen für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständige Region Hannover[3] ordnete die Naturdenkmale für ihr Gebiet im Jahr 2010 neu, hob die bisherigen Verordnungen der Kommunen auf, erließ für die meisten der bisherigen Naturdenkmale eine neue (Sammel-)Verordnung und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in der Anlage zu der neuen Verordnung mit dieser Beschreibung:
- Es handelt sich um eine Stieleiche (Quercus robur), die frei stehend aufgewachsen ist und eine arttypische Krone ausgebildet hat. An der Südseite befindet sich eine Faulstelle, die behandelt wurde.
und nannte als Schutzzweck
- Der Baum ist besonders schön gewachsen und prägt das Bild der näheren Umgebung in besonderem Maße.
Den Standort beschreibt die Verordnung
- Auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks Wiehbergstr. 10. Der Baum steht in einer unbefestigten Grünfläche, an die ein Kinderspielplatz grenzt,
nennt als Flurdaten
- Hannover-Döhren, Flur 3, Flurstück 55/3
und verwendet die Bezeichnung:
- Eiche auf dem Grundstück Wiehbergstraße 10.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Verordnung zum Schutz der Eiche auf dem Grundstück Wiehbergstraße 10 als Naturdenkmal (ND-HS 18), vom 23.12.1983, laut § 10 – Aufhebung von Rechtsvorschriften – in der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 7 (PDF Abruf am 15. April 2021.)
- § 161 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Memento des vom 2. März 2022 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 25. März 2021
- 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (PDF Abruf am 5. April 2021)