Eich (Pfungstadt)

Eich ist ein Ortsteil im Pfungstädter Stadtteil Eschollbrücken und bildet zusammen mit diesem den Ortsbezirk Eschollbrücken / Eich mit einem gemeinsamen Ortsbeirat und Ortsvorsteher.

Eich
Wappen von Eich
Koordinaten: 49° 48′ N,  34′ O
Höhe: 93 m ü. NN
Fläche: 58 ha[1]
Einwohner: 274 (1970)[1]
Bevölkerungsdichte: 472 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Eingemeindet nach: Eschollbrücken
Postleitzahl: 64319
Vorwahl: 06157

Eich liegt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die nächstgrößere Stadt ist Darmstadt und liegt in etwa elf Kilometer entfernt. Im Norden grenzt es an Eschollbrücken, im Süden an Hahn. Im Osten liegt die Kernstadt Pfungstadt und im Westen liegt Crumstadt (Kreis Groß-Gerau).

Geschichte

Überblick

Die älteste erhaltene Nennung von Eich stammt von 1335. 1662 kaufte die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Frankensteinischen Lehen der Herren von Wallbrunn und damit auch Eich.[1]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Eich:

»Eich (L. Bez. Bensheim) luth. Filiadorf; liegt 314 St. von Bensheim, und hat 13 Häuser und 90 luth. Einw., unter welchen 7 Bauern, 3 Handwerker und 4 Taglöhner sich befinden.«[2]

Die Gemeinde Eich wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen am 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis als Ortsteil nach Eschollbrücken eingegliedert und wurde mit der Eingliederung Eschollbrückens nach Pfungstadt am 1. Januar 1977 als Teil Eschollbrückens ein Stadtteil Pfungstadts.[3]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Eich angehört(e):[1][4][5]

Gerichtszugehörigkeit

Eich gehörte zur Zent Pfungstadt deren Aufgaben ab etwa 1800 durch das Amt Pfungstadt mit wahrgenommen wurden. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde hier durch das Amt wahrgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren.

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Zwingenberg das Gericht erster Instanz. Die zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt. Es folgten:[1]

Einwohnerentwicklung

 1529:12 Hausgesesse[1]
 1829:90 Einwohner, 13 Häuser[2]
 1867:89 Einwohner, 16 Häuser[7]
Eich: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
 
76
1829
 
90
1834
 
79
1840
 
96
1846
 
108
1852
 
116
1858
 
113
1864
 
94
1871
 
84
1875
 
99
1885
 
108
1895
 
105
1905
 
102
1910
 
108
1925
 
122
1939
 
112
1946
 
152
1950
 
170
1956
 
135
1961
 
117
1967
 
175
1970
 
274
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
363
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1800[8]; Zensus 2011[9]

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Zwingenberg) und Verwaltung.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1971 zur Gemeinde Eschollbrücken.
  8. Am 1. Januar 1977 mit Eschollbrücken zur Stadt Pfungstadt.

Einzelnachweise

  1. Eich, Landkreis Darmstadt-Dieburg. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 57 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 239.
  4. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  5. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  7. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 22 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 128 (Online in der HathiTrust digital library).
  9. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original am 11. Juli 2021;.
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