Eberhard Bütow

Eberhard Johannes Erich Bütow (* 25. März 1894 in Maskow, Kreis Naugard; † 23. Februar 1946[1]) war ein deutscher Politiker (NSDAP).

Eberhard Bütow

Leben und Wirken

Bütow legte 1914 das Abitur ab und nahm am Ersten Weltkrieg teil, aus dem er mit einer 50%igen Kriegsbeschädigung wiederkam. Danach studierte er Forstwissenschaft an der Universität Göttingen und an den Forstakademien Eberswalde und Hann. Münden. Ab dem 1. April 1930 war er Preußischer Oberförster in Sorau. Da er zum 1. Juni 1930 der NSDAP beigetreten war (Mitgliedsnummer 276.337),[2] erfolgte seine Entlassung aus dem Staatsdienst.

1932 wurde Bütow Abgeordneter des Preußischen Landtags, was er bis zu seinem Einzug in den nationalsozialistischen Reichstag blieb. 1933 wurde er wieder in das Beamtenverhältnis übernommen und erhielt zunächst eine neue Stelle als Oberförster in Dannenberg, später dann als Preußischer Staatsoberförster in Lagow in der Neumark. Später war er noch forstlicher Sachbearbeiter für Preußen in der Fachschaft 11 des Reichsbunds der Deutschen Beamten.

Ab 12. November 1933 vertrat er die NSDAP eine Wahlperiode als Abgeordneter des Wahlkreises 5 (Frankfurt a. d. O.) im nationalsozialistischen Reichstag. Für die darauffolgende Wahlperiode 1936 wurde er erfolglos vorgeschlagen.

Bütow verstarb im Februar 1946. Sein Grab befindet sich auf der Kriegsgräberstätte Brüel.

Literatur

  • Joachim Lilla, Martin Döring, Andreas Schulz: Statisten in Uniform: Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ab Mai 1924. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4, S. 73.

Einzelnachweise

  1. Eberhard Johannes Erich Bütow. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, abgerufen am 15. Januar 2021 (Eintrag in der Gräberdatenbank des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge).
  2. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/5070929
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.