Durchsteckschlüssel

Der Durchsteckschlüssel (auch: Berliner Schlüssel, Doppelschlüssel; englisch Berlin key) ist ein Schlüssel mit zwei identischen Bärten. Nach dem Aufschließen des Schlosses muss der Schlüssel durch das Schloss hindurchgeschoben werden, um ihn auf der anderen Seite mit einer Drehung aus dem Schloss zu ziehen, wodurch das Schloss wieder verschlossen wird. Der Durchsteckschlüssel zwingt daher den Benutzer einer Durchgangstür, die verschlossen gehalten werden soll, sie nach dem Hindurchgehen sofort wieder zu verschließen oder seinen Schlüssel stecken zu lassen. Solche Türschlösser mit Schließzwang waren für die Haustüren der Berliner Mietskasernen mit Hinterhöfen bis zur allgemeinen Einführung von Haussprechanlagen die Regel.

Berliner Schlüssel mit Halterung

Der Schlüssel wurde von dem Berliner Schlossermeister Johann Schweiger[1] erfunden und von seiner Firma, Albert Kerfin & Co GmbH 1912 zum Patent (damals noch in Berlin-Kreuzberg, Adalbertstraße) angemeldet.[2] Der Sitz der Firma war viele Jahre in Berlin-Wedding und befindet sich inzwischen in Berlin-Biesdorf.[3] Heutzutage wird der Durchsteckschlüssel nur noch vereinzelt in Altbaugebieten mit entsprechenden Türen und Toreinfahrten verwendet, ist aber dafür inzwischen ein beliebtes Berlin-Souvenir. Eine Weiterentwicklung erfolgte bei Schlüsseln für Zylinderschlösser, hier allerdings nur für einseitig zu begehende Türen.

Literatur

  • Bruno Latour: Der Berliner Schlüssel. botopress, Berlin 2015, ISBN 978-3-946056-00-3. Aus dem Französischen und mit einem Kommentar von Gustav Roßler (Soziale Realisierung. Schlüssel, Menschen, Dinge).
  • Bruno Latour: Der Berliner Schlüssel. Erkundungen eines Liebhabers der Wissenschaften. Akademie Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-05-002834-3.

Einzelnachweise

  1. Petra Ullmann: Vor fast 90 Jahren erfand ein Weddinger Handwerker den Durchsteckschlüssel. In: Der Tagesspiegel, 8. März 2000; abgerufen am 19. August 2013
  2. Jens Sethmann: Der Siegeszug des Doppelschlüssels. In: MieterMagazin, November 2005; abgerufen am 19. August 2013
  3. Schließzwang mit zwei Bärten. In: taz, 11. Januar 2016
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