Druckprüfung

Die Druckprüfung, fälschlich oft auch als Druckprobe bezeichnet, wird an druckführenden Bauteilen durchgeführt, die bestimmt sind für die Speicherung und Fortleitung von Fluiden, um den Nachweis einer ausreichenden Festigkeit und den Nachweis der Dichtheit zu erbringen.

Druckprüfung in Mephan Ferguson's Pipe Factory in Port Adelaide, um 1905

Druckprüfungen sind Teil der Abnahmeprüfung und werden meist als hydrostatische Druckprüfung durchgeführt.

Ablauf

Die Druckrohrleitung, der Druckbehälter oder andere Gehäuseteile werden mit Wasser, Luft oder Betriebsgas (z. B. Erdgas, Stickstoff) gefüllt. Anschließend wird der Druck langsam bis zur Höhe des Prüfdruckes erhöht. Der Prüfdruck wirkt dann eine gewisse Zeit, während deren Ablauf der Druck nur innerhalb der vorgegebenen Toleranz fallen und der zu prüfende Gegenstand kein Wasser/Gas/Luft verlieren darf.

Visuell wird geprüft, ob unzulässige plastische Verformungen entstanden sind oder Undichtheiten insbesondere an Schweißnähten, Verschlüssen oder Verbindungen (Flansche, Gewinde, Verschraubungen usw.) vorhanden sind.

Vorschriften zur Druckprüfung wie

  • Höhe des Prüfdruckes
  • zu verwendendes Fluid
  • Angaben zur Druckerhöhung und Haltezeit des Prüfdruckes
  • Beurteilungskriterien
  • Dokumentation

sind in den jeweils anwendbaren Regelwerken enthalten.

Prüfdruck

Die Höhe des Prüfdruckes bei der Druckprüfung wird nach den entsprechenden Regelwerken bestimmt und liegt meist über dem zulässigen Betriebsdruck.

Der Prüfdruck ist bezogen auf den festgelegten Ansprechdruck multipliziert mit jenem Faktor, der bei der ersten Druckprüfung bestimmt wurde; dieser Faktor kann mit 1,5 begrenzt werden.

Druckprüfungen von Rohrleitungen für die Gas-/Wasserversorgung werden nach DVGW 469 mit dem 1,1- / 1,3- / 1,43- oder dem 1,5-fachen Betriebsdruck durchgeführt.

Vorschriften und Regelwerke

Bei Rohrleitungen werden u. a. Sichtdruckprüfungen, Druckdifferenzprüfungen und Stressdruckprüfungen durchgeführt.

Regelwerke und Vorschriften, die Angaben über die Druckprüfung enthalten:

  • Druckgeräterichtlinie Anhang I Nr. 3.2.2 und Nr. 7.4 (für Druckbehälter, industrielle Rohrleitungen und andere druckhaltende Ausrüstungsteile)
  • EN 13445-5 Unbefeuerte Druckbehälter – Teil 5: Inspektion und Prüfung
  • AD 2000 Merkblatt HP 30
  • EN 13480-5 Metallische industrielle Rohrleitungen – Teil 5: Prüfung
  • EN 12952-6 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 6: Prüfung während der Herstellung
  • EN 12953-5 Großwasserraumkessel – Teil 5: Prüfung

Für Deutschland:

  • DVGW G 469 07/2019 Druckprüfverfahren Gastransport / Gasverteilung
  • VdTÜV 1051
  • VdTÜV 1060 Stressdruckprüfung.

Siehe auch

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