Doppelscheinwerfer

Doppelscheinwerfer bezeichnet das Frontlicht eines Motorrades mit zwei unmittelbar neben- oder untereinanderliegenden Lichtquellen. Die EU-Richtlinie von 1993, die bis 2000 (?) in deutsches Recht umgesetzt werden musste (?), regelt Details. Beispielsweise legt sie fest, wie zwei Fernlicht-, Abblend-Scheinwerfer oder Standlichter (Begrenzungsleuchten) angeordnet sein müssen. Sie regelt die Lichtfarbe, die Größe des Lichtkegels, die Kombination, in der die Scheinwerfer eingeschaltet werden dürfen und die Art der Kontrollleuchten.

BMW R1200 GS mit Doppelscheinwerfer
  • Richtlinie 93/92/EWG (PDF) des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
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