Doppelhaus
Wohnhausarchitektur
In der Wohnhausarchitektur bezeichnet Doppelhaus zwei aneinandergebaute und oft einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. In Österreich wird dafür auch der Begriff gekuppelte Bauweise verwendet.
In der Regel wird von einem Doppelhaus gesprochen, wenn zwei Häuser („Doppelhaushälften“) an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt.
Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern. Ist bei den beiden Hälften keine symmetrische Bauweise zu erkennen, spricht man von „einseitig angebaut“.
Normalerweise handelt es sich bei der gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um die Rückwand, dann trägt es die Bezeichnung Back-to-back-Bebauung.
Die Vorteile von Doppelhäusern gegenüber freistehenden Gebäuden sind eine günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren Außenwandanteil. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand fensterlos bleiben muss sowie in der eingeschränkten Schalltrennung der beiden Haushälften. Hausgruppen haben dieselben Vor- und Nachteile gegenüber freistehenden Gebäuden.
Historische Gutsarchitektur
Das Doppelhaus (auch Doppeldachhaus) ist in der historischen Gutsarchitektur in Schleswig-Holstein eine Variante des sogenannten Mehrfachhauses. Hier setzt sich der Baukörper aus zwei aneinandergefügten längsrechteckigen Häusern zusammen, deren Satteldächer parallel verlaufen und damit dem Haus seine charakteristische Silhouette mit zwei nebeneinanderstehenden Giebeln verleihen.
Baurecht
Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus nach § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine Gebäudekonstruktion mit zwei einseitig an der Grundstücksgrenze aneinander gebauten Häusern. Entscheidend ist dabei die Stellung zur Grundstücksgrenze. Doppelhäuser auf ungetrennten Grundstücken gelten baurechtlich als Einzelhaus. Unerheblich ist die Zahl der Wohnungen oder der Hauseingänge. So können auch Mehrfamilienhäuser oder Bürohäuser baurechtlich ein Doppelhaus bilden. Andere Gebäudetypen der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe.