Dienstgrade der Feuerwehr in Schleswig-Holstein

Die Dienstgrade der Feuerwehr in Schleswig-Holstein bezeichnen die Stellung einer Person innerhalb der Feuerwehr in Schleswig-Holstein. Die Vergabe der Dienstgrade ist abhängig von Qualifikation, Funktion und Dienstzeit.

Freiwillige Feuerwehr

Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr richten sich nach dem Organisationserlass Feuerwehren vom 7. Juli 2009.[1] Das Aussehen der Dienstgradabzeichen richtet sich nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein.[2] Dienstgradabzeichen werden ausschließlich an der sogenannten Dienstkleidung (auf der Schulterklappe an Jacke, Pullover bzw. Strickjacke oder Hemd und in Form einer Kordel an der Dienstmütze) getragen, nicht jedoch an der Einsatzschutzkleidung.

Verleihung und Verleihungsdauer

Die Dienstgrade bis einschließlich Löschmeisterin/Löschmeister werden von den Orts- bzw. Gemeindewehrführungen vergeben. Bei zwei Mitgliedschaften (beispielsweise einmal am Wohnort und einmal am Ort der Arbeitsstelle) befördert die Feuerwehr in der der Kamerad wohnt (Heimatwehr). Die Dienstgrade für Führungskräfte (ab Oberlöschmeisterin/Oberlöschmeister) werden von der Stadt- bzw. Kreiswehrführung (bis einschließlich zum Dienstgrad Erste Hauptbrandmeisterin oder Erster Hauptbrandmeister) oder durch den Dienstherrn vergeben.

Führungskräfte (ab Oberlöschmeisterin/Oberlöschmeister) mit entsprechender Ausbildung tragen nach aktuellem Organisationserlass des Innenministeriums ihren Dienstgrad nur für den Zeitraum der entsprechenden Tätigkeit, danach erhalten sie den Dienstgrad Löschmeisterin/Löschmeister. Ausnahmen gelten nur für Mitglieder der Reserveabteilung, die den bei Eintritt in die Reserveabteilung aktuellen Dienstgrad auch weiterhin tragen. In der Praxis behalten jedoch ehemalige Führungskräfte ihren Dienstgrad zumeist auch dann, wenn sie ihre Tätigkeit vor dem Wechsel in die Reserveabteilung beenden. Degradierungen aufgrund des Ausscheidens aus einer Funktion werden nur sehr selten vorgenommen. Die Stellvertretungen tragen nach entsprechender Ausbildung den jeweils darunter liegenden Dienstgrad.

Der Dienstgrad Hauptfeuerwehrmann***/Hauptfeuerwehrfrau*** ist an die Funktion als Mitglied des Vorstandes, als Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter oder als Brandschutzerzieherin/Brandschutzerzieher oder Brandschutzaufklärerin/Brandschutzaufklärer gebunden.[3]

Überblick der Dienstgrade und Dienstgradabzeichen

DienstgradAbzeichenFunktion(en)Voraussetzungen
Einfache
Dienstgrade
Feuerwehrfrauanwärterin, FeuerwehrmannanwärterFeuerwehrmannanwärterMitglied der Jugendabteilung
Eintritt als aktives Mitglied
Allgemeine Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst bzw. Jugendfeuerwehrdienst
Feuerwehrfrau,
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann Mitglied der Löschgruppe Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 1)
Oberfeuerwehrfrau,
Oberfeuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann Mitglied der Löschgruppe Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/Truppfrau nach 3 Jahren (1 Jahr bis TM I und 2 Jahre bis TM II) und mindestens eine technische Ausbildung

3 Jahre entsprechen der Dauer der Ausbildung, eine aktive Dienstzeit ist nicht Voraussetzung, die Zeiten innerhalb der Jugendabteilung finden Anrechnung.

Hauptfeuerwehrfrau**,
Hauptfeuerwehrmann**
Hauptfeuerwehrmann Mitglied der Löschgruppe Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung
Hauptfeuerwehrfrau***,
Hauptfeuerwehrmann***
Hauptfeuerwehrmann Funktion im Wehrvorstand
Sicherheitsbeauftragte/r
Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in
(in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)
Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung
Löschmeisterin,
Löschmeister
Löschmeister stellv. Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder
Lehrgänge Gruppenführung
Dienstgrade der
Führungskräfte
Oberlöschmeisterin,
Oberlöschmeister
Oberlöschmeister Gruppenführung
Gruppenführung Löschzug Gefahrgut (LZG)
IuK im Führungs-Stab bzw. Technischer Einsatzleitung (TEL)
Lehrgänge Gruppenführung,
ggf. Führen im ABC-Einsatz,
ggf. Fachausbildung IuK
Hauptlöschmeisterin**,
Hauptlöschmeister**
Hauptlöschmeister Jugendfeuerwehrwart/in
Kreisausbilder/in
Lehrgänge Gruppenführung,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart,
ggf. Kreisausbildung in der Feuerwehr
Hauptlöschmeisterin***,
Hauptlöschmeister***
Erster Hauptlöschmeister Stellvertretende Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner) Lehrgänge Gruppenführung,
Leiten einer Feuerwehr
Brandmeisterin,
Brandmeister
Brandmeister Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner)
Zugführung
Lehrgangsleiter/in oder Kreisfachwart/in
Führungsstab oder Technische Einsatzleitung (Fachberaterin oder Fachberater)
Lehrgänge Leiten einer Feuerwehr bzw. Zugführung,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung und Zugführung
Oberbrandmeisterin,
Oberbrandmeister
Oberbrandmeister Ortswehrführung (1.001 bis 5.000 Ew.)
Gemeindewehrführung (bis 1.000 Ew.)
Kreisfachwart/in für Ausbildung
Lehrgänge Zugführung und Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung in der Feuerwehr
Hauptbrandmeisterin**,
Hauptbrandmeister**
Hauptbrandmeister Ortswehrführung (5.001 bis 15.000 Ew.),
Gemeindewehrführung (1.001 bis 5.000 Ew.),
Kreisjugendfeuerwehrwart/in,
Zugführung LZG; Fü-Stab und TEL S1, S2, S4, S5, S6
Lehrgänge Zugführung, Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart/in,
ggf. Lehrgang Führen im ABC-Einsatz,
ggf. Einführung in die Stabsarbeit und Leitungsausbildung IuK
Hauptbrandmeisterin***,
Hauptbrandmeister***
Hauptbrandmeister*** Führung von Feuerwehrbereitschaften,
Ortswehrführung (über 15.000 Ew.),
Amts- und Gemeindewehrführung (5.001 bis 15.000 Ew.)
Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr
Erste Hauptbrandmeisterin,
Erster Hauptbrandmeister
Erster Hauptbrandmeister Amts- bzw. Gemeindewehrführung (über 15.000 Ew.),
Fü-Stab TEL S3,
ggfs. Leiter/in Stab
Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Einführung in Stabsarbeit,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr
Erste Hauptbrandmeisterin *,
Erster Hauptbrandmeister *
Kreisbrandmeister Stellv. Stadt/-Kreiswehrführer Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr
Kreis-/Stadtbrandmeisterin,
Kreis-/Stadtbrandmeister
Kreisbrandmeister Kreis-, Stadtwehrführung Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr
Landesbrandmeisterin,
Landesbrandmeister
Landesbrandmeister Vorsitzende/-r des Landesfeuerwehrverbandes

Berufsfeuerwehr

Die Dienstgrade in der Berufsfeuerwehr sind weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Dienstgradabzeichen hingegen sind länderspezifisch und zu denen der Freiwilligen Feuerwehren unterschiedlich.[4]

Einzelnachweise

  1. Organisation und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)
  2. Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein (Memento vom 8. Juli 2013 im Internet Archive) (Erlass des Innenministeriums vom 4. September 2008)
  3. Anlage 3 zum Organisationserlass Feuerwehren (Memento vom 14. April 2015 im Internet Archive) (PDF; 160 kB)
  4. Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehren in Schleswig-Holstein (Memento vom 30. Dezember 2015 im Internet Archive) (PDF; 43 kB), Berufsfeuerwehr Neumünster, abgerufen am 27. Februar 2013
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