DPG Deutsche Pfandsystem GmbH

Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH mit Sitz in Berlin wurde am 29. Juni 2005 vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) mit dem Ziel gegründet, eine bundesweit einheitliche Organisation eines Rücknahmesystems für bepfandete Einweggetränkeverpackungen zu schaffen (Flaschenpfand).

Logo der DPG

Die Aufgaben der DPG beschränken sich auf die Organisation des bundesweit etablierten Einwegpfandsystems. Die DPG soll dafür sorgen, dass die Rücknahme von Einweggebinden, wie vom Gesetzgeber gefordert, ab 1. Mai 2006 funktioniert. Die DPG finanziert sich über Teilnahmeentgelte der Mitglieds-Unternehmen und beschäftigt zehn Mitarbeiter (Stand Juli 2022).

Hintergrund zur DPG

Auf Einweggetränkeverpackungen wird in Deutschland ein gesetzlich vorgeschriebenes Pfand in Höhe von 0,25 Euro erhoben. Die Grundlage für alle, die verpackte Getränke vermarkten wollen, ist das Verpackungsgesetz (VerpackG, insb.§ 31): „Die Hersteller nach Satz 1 sind verpflichtet, sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem zu beteiligen, das den Teilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht und auf einer Internetseite in geeignetem Umfang Informationen für den Endverbraucher zum Rücknahme- und Sammelsystem für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und zur Verwertung der zurückgenommenen Verpackungen veröffentlicht“.[1]

Um diesem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen, haben der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) 2005 die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) mit Sitz in Berlin gegründet. Beide Verbände entsenden führende Vertreter ihrer jeweiligen Branchen in den Beirat der DPG. Auch die Geschäftsführung der Gesellschaft ist mit zwei Geschäftsführenden paritätisch von Industrie und Handel besetzt. Die DPG finanziert sich über Teilnahmeentgelte der Mitglieds-Unternehmen und beschäftigt zehn Mitarbeiter (Stand Juli 2022).

Aufgaben

Im Verlauf von über 15 Jahren hat die DPG ein Pfandsystem aufgebaut, das eine jährliche Rücklaufquote von Einweggetränkeverpackungen in Höhe von mehr als 95 %[2] nachweisen kann.

Die DPG als nicht gewinnorientierte Organisation schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für alle am deutschen Einwegpfandsystem beteiligten Akteure, damit diese die im Deutschen Verpackungsgesetz festgelegten Pfanderhebungs- und Pfanderstattungspflichten erfüllen können. Die Aufgaben der DPG beschränken sich auf die Organisation des bundesweit etablierten Einwegpfandsystems. Ausdrücklich greift die DPG nicht in die Pfand-, Waren- oder Rücknahmeströme der geschätzten rund 18 Mrd. Einweggetränkeverpackungen[3] ein, die in Deutschland jährlich im Umlauf sind. Diese werden ausschließlich zwischen Erstinverkehrbringern (i. d. R. Hersteller und Importeure von Getränken in Einweggetränkeverpackungen) und Rücknehmern (Händlern) organisiert, für die die DPG rechtskonforme Rahmenbedingungen schafft. Auch die Abwicklung des Pfand-Clearings erfolgt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Systemteilnehmer.

Die Erkennung von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen an den lokalen Rücknahmeautomaten basiert auf einem automatischen Auslesungsprozess spezifischer DPG-Merkmale. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Kombination des DPG-Logos in einer Spezialfarbe mit dem darunter stehenden Barcode. Für die genannten Erkennungsmerkmale erhalten die Systempartner detaillierte Vorgaben, zu deren Einhaltung sie sich vertraglich verpflichten. Die Vorgaben werden seitens der DPG permanent an sich verändernde gesetzliche und/oder technische Neuerungen angepasst, um Missbrauch oder Manipulationen zu verhindern.

Neben einem branchenübergreifenden Netzwerk an Unternehmen (Industrie, Handel und Systempartner), die gemeinsam daran arbeiten, das deutsche Einwegpfandsystem zu betreiben, besteht die Arbeit der DPG in Folgendem:

  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Rückgabesystem für Verbraucher durch die automatisierte Rücknahme am POS
  • Entwicklung verbindlicher Standards zur visuellen Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen durch ein Pfandlogo mit hohem Wiedererkennungswert bei den Verbrauchern
  • Basis für hohe Rücknahmequoten an sortenreinem Material durch Automaten und damit einhergehende hohe Recyclingquoten
  • Betrieb einer zentralen Stammdatenbank mit allen relevanten Clearing-Informationen als Basis für eine reibungslose Abwicklung des Pfandgeldkreislaufs zwischen den Systemteilnehmern.
  • Bereitstellung aufeinander abgestimmter Vertragswerke für alle Systemteilnehmer
  • Festlegung technischer Vorgaben für die Auslesung in den Rücknahmeautomaten
  • Überwachung des komplexen IT-Schnittstellenmanagements
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sachaufklärung über das deutsche Einwegpfandsystem sowie die Arbeitsweise der Gesellschaft.

Die Verankerung des Pfandsystems

In Deutschland wurde mit der Verpackungsverordnung von 1991 ein erstes verbindliches Regelwerk geschaffen, das auf Produzentenverantwortung setzte[4] und in der Folge das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 1994 sowie folgende Verordnungen und Gesetze – zuletzt das Verpackungsgesetz von 2019 – begründete.[5]

Das deutsche Einwegpfandsystem trägt dazu bei, die in der EU-Kunststoffprodukte-Richtlinie verankerte Zielsetzung, bis zum Jahr 2029 rund 90 Prozent aller Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln und in funktionierende Kreislaufsysteme zu integrieren, umzusetzen. Darüber hinaus sollen ab 2025 alle PET-Einweg-Getränkeflaschen zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklaten, also recycelten Kunststoffen, hergestellt werden.[6] Von den rund 18 Milliarden pfandpflichtigen PET-Flaschen, die 2019 in Deutschland verbraucht wurden, ging ein Großteil zurück in den Wertstoffkreislauf[7] – Deutschland erreicht damit Spitzenwerte im Vergleich zu seinen Europäischen Nachbarn.[8] Der sortenrein recycelte PET-körper, kurz rPET, erreicht höchste Qualitätsstandards (Food Grade) und kann in allen Bereichen der stark beauflagten Lebensmittelverpackung als so genannter „Schnelldreher“ erneut eingesetzt werden.[9]

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz, VerpackG). 2017, abgerufen am 4. April 2024.
  2. Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung: Aufkommen und Verwertung von PET Getränkeflaschen in Deutschland 2019. 2020, abgerufen am 4. April 2024.
  3. Nicolas Cayé, Anke Leighty/ Umweltbundesamt: Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen. 2021, abgerufen am 4. April 2024.
  4. Bundesministerium der Justiz: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1, Abschnitt II Rücknahme- und Verwertungspflichten. 1991, abgerufen am 4. April 2024.
  5. Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: Verpackungsgesetz (2019). Abgerufen am 4. April 2024.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union: Amtsblatt der Europäischen Union, L155/1 (12.06.2019). 2019, abgerufen am 4. April 2024.
  7. Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung: Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2019. 2020, abgerufen am 4. April 2024.
  8. Euractiv: Germany’s pioneering bottle deposit scheme has lessons for the EU. 2021, abgerufen am 4. April 2024.
  9. ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH: Verwendung und Recycling von PET in Deutschland. 2017, abgerufen am 4. April 2024.
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