Deutsche Kolonien in Westafrika
Deutsche Kolonien in Westafrika bestanden in Kamerun und Togo von 1884 bis 1919. Seltener wurde auch Deutsch-Südwestafrika darunter verstanden.[1]
Westafrikanische Kolonien baltischer und deutscher Länder vor 1871
Das Herzogtum Kurland besaß 1651–1661 die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob Kettler, auf James Island am Gambia-Fluss. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts existierte mit der Festung Groß Friedrichsburg ein weiterer deutschsprachiger Kolonialstützpunkt in Westafrika. Zu den brandenburgisch-preußischen Kolonien gehörte in Afrika ferner die Insel Arguin sowie der Handelsposten Whydah. Die Ambitionen der Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie endeten unter dem Druck der etablierten Kolonialmächte jedoch nach wenigen Jahrzehnten.
Nach dem Historiker Jürgen Luh waren die brandenburgisch-preußischen Kolonien zu keinem Zeitpunkt mit jenen des wilhelminischen Kaiserreiches vergleichbar. Groß Friedrichsburg umfasste zum Beispiel nur etwa 100 Hektar. Das kontrollierte Territorium endete im Umkreis von 500 Metern um das Fort.[2]
Westafrikanische „Schutzgebiete“
Im 19. Jahrhundert wurden deutsche Handelshäuser – darunter C. Woermann, Jantzen & Thormählen, Wölber & Brohm und G. L. Gaiser – an der westafrikanischen Küste aktiv. Auch deutsche Missionare, etwa der Norddeutschen Mission, waren bereits in Westafrika vertreten. Nach Abschluss des Britisch-Französischen Abkommens über Abgrenzung ihrer Interessensphären in Westafrika von 1882 ("Sierra-Leone-Convention") drängten Hamburger Überseehändler darauf, ihre Handelsansprüche durch den Schutz des Deutschen Kaiserreiches abzusichern. Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck bat aus diesem Anlass die Senate der norddeutschen Hansestädte um eine Stellungnahme, inwieweit hierdurch die deutsche Schifffahrt und der Handel in Westafrika betroffen seien. Im März und Juni 1883 unterbreitete Woermann dem Reichskanzler Pläne zur Gründung einer deutsch-westafrikanischen Handelskolonie, die Bismarck zunächst noch zurückhaltend aufnahm.[4]
Gebietsgründungen
Im März 1884 wurde der deutsche Diplomat und Afrikaforscher Gustav Nachtigal zum Reichskommissar für die westafrikanische Küste ernannt.[5] Nachtigal schiffte sich auf dem Kanonenboot Möwe ein und nahm im Juli 1884 Flaggenhissungen an mehreren Orten der westafrikanischen Küste vor:
Auch die deutschen Gebietsansprüche in Südwestafrika wurden durch Nachtigal bestätigt. Ansprüche auf die westafrikanischen Gebiete Kapitaï und Koba sowie das Mahinland[9] ließ das Deutsche Reich 1885 zugunsten Frankreichs und Großbritanniens fallen. Zum Ausgleich wurden Gebietszuwächse in Kamerun ausgehandelt. So kam das an der Kamerunküste gelegene Victoria erst zum 28. März 1887 in deutsche Verwaltung, nachdem britische Rechte gegen deutsche Gebietsansprüche in Nigeria und Südafrika eingetauscht worden waren.[10] Dem Versuch Eduard Schulzes, Deutschland eine Kolonie bei Nokki am Kongo zu sichern, blieb die staatliche Unterstützung hingegen von vornherein versagt.[11][12]
Im September 1884 stellte die deutsche Reichsregierung das Westafrikanische Kreuzergeschwader auf, das den erhobenen Gebietsansprüchen militärischen Nachdruck verlieh. Unter Admiral Eduard von Knorr schlug das Deutsche Reich Unruhen innerhalb der Duala-Clans in Kamerun gewaltsam nieder.
Anfangs handelte es sich noch nicht um geschlossene Kolonialgebiete, sondern um fragmentartige Küstenabschnitte mit offenem Hinterland. Nach der Berliner Kongokonferenz von 1884/85 trat Deutschland als Gastgeber auf und es zeichneten sich auch die Grenzen der deutschen „Schutzgebiete“ in Westafrika langsam ab.[13] Expeditionen in das jeweilige Hinterland führten zur Anlage erster Stationen jenseits der Küste wie Baliburg und Jaunde in Kamerun oder Bismarckburg und Misahöhe in Togo. Die Ausdehnung ins Binnenland fand aber erst kurz nach 1900 ihren vorläufigen Abschluss, als die Residentur der Deutschen Tschadseeländer errichtet wurde.
Der erste Gouverneur von Kamerun, Julius von Soden, wurde zugleich zum Oberkommissar von Togo ernannt[14][15], das aber zugleich einen eigenen Reichskommissar als Leiter hatte[16].
„Wettlauf“ zum Niger
Neben dem Kongo galt der Niger im Wettlauf um Afrika als bedeutende Verkehrsader für die Kolonialisierung des Inlandes. Deutschland, Frankreich und Großbritannien machten sich im späten 19. Jahrhundert die Kontrolle über das Einzugsgebiet des Nigers streitig. Bereits 1885 war ein Versuch des deutschen Unternehmers Gottlieb Leonhard Gaiser gescheitert, im sogenannten Mahinland westlich des Nigerdeltas eine Kolonie zu gründen. Deutsche Händler hatten sich hiervon einen zollfreien Zugang zum oberen Niger erhofft.[17] Zwar versuchte der Reisende Paul Staudinger auf der Niger-Benue-Expedition von 1885/86 Beziehungen mit Sokoto, Gando und anderen Herrschaftsgebieten aufzubauen, doch folgten hieraus keine Okkupationen.[18] 1885 war auch das Vorhaben des Kaufmanns Friedrich Colin fehlgeschlagen, über eine Kolonie bei Kapitaï und Koba das Quellgebiet des Nigers zu erreichen.[19] 1894/95 wurde mit der Togo-Hinterlandexpedition – initiiert und finanziert durch das Togo-Komitee und geleitet von Hans Gruner – der Versuch unternommen, Gebiete am mittleren Niger zu erwerben. Dabei sollte Togo um ein Vielfaches seiner ursprünglichen Größe erweitert werden. Gruner und sein Begleiter Ernst von Carnap-Quernheimb bereisten den Niger und schlossen vermeintliche „Schutzverträge“ mit Oberhäuptern der Reiche Gando und Gurma ab.[20] Zeitgleich bereisten aber auch französische und britische Vertreter die Gebiete und schlossen parallel „Verträge“ ab. Auch andere deutsche Vorstöße in Richtung Niger, z. B. durch Erich Kling, Gaston Thierry, Ludwig Wolf und Julius von Zech auf Neuhofen waren somit zum Scheitern verurteilt. Ohne Rücksicht auf das Verständnis und die Interessen der Einheimischen wurde das Einzugsgebiet des Nigers unter Frankreich und Großbritannien aufgeteilt. Deutschland konnte als Kompensation im Vertrag mit Frankreich von 1897 lediglich geringfügige Angliederungen und Grenzveränderungen um Togo aushandeln.[21] Die Niger-Benue-Tschadsee-Expedition war kurz nach 1900 ein letzter Versuch, die deutsche Interessensphäre auf den Niger auszudehnen.
Deutsch-Westafrika
Eine selten gebrauchte Bezeichnung für die beiden deutschen „Schutzgebiete“ war Deutsch-Westafrika.[22] Üblicherweise waren damit Kamerun und Togo gemeint (anfangs informell auch Kamerungebiet und Togoland genannt).
Es gab nie eine administrative Einheit namens Deutsch-Westafrika. Das Obergericht in Buea (Kamerun) war als "Kaiserliches Obergericht der Schutzgebiete von Kamerun und Togo"[23] für die Angelegenheiten der Weißen in beiden Kolonien zuständig (siehe auch: Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien).
Teilgebiete
Zwischen 1884 und 1919 waren folgende Teilgebiete in Westafrika unter deutscher Herrschaft (ohne Deutsch-Südwestafrika):[24]
Kolonialgebiet | Dt. Kolonialzeit | Fläche (circa) | Einwohner (circa) | Heutige Staaten |
---|---|---|---|---|
Altkamerun (ohne Nordosten) | 1884–1919 | 483.000 km²[25] | 2.588.000 | Kamerun Nigeria |
Ambasbucht / Victoria[26] | 1887–1919 | ? | 12.000 | Kamerun |
Bakassi-Halbinsel | 1913–1919[27] | 1.000 km² | ? | Kamerun |
Entenschnabel | 1894–1911 | 12.000 km² | ? | Kamerun Tschad |
Kapitaï und Koba | 1884–1885 | 2.310 km² | 35.000 | Guinea |
Mahinland | 1885 | ? | 10.000 | Nigeria |
Neukamerun (Deutsch-Kongo) | 1911–1919 | 295.000 km² | 2.000.000[28] | Gabun Republik Kongo Tschad Zentralafrikanische Republik |
Salaga-Gebiet (Ostteil) | 1899–1919 | ? | ? | Ghana |
Togo | 1884–1919 | 87.200 km²[29] | 1.000.000 | Ghana Togo |
Gesamt | 880.510 km² | 5.645.000 |
Handel und Marine
Auf Vorschlag Bismarcks konstituierte sich am 8. Oktober 1884 in Hamburg das Syndikat für Westafrika, das die innere Verwaltung der dortigen Kolonien übernehmen sollte.[30] Doch die beteiligten Firmen weigerten sich, diese Aufgabe eigenverantwortlich wahrzunehmen und forderten stattdessen die Einrichtung eines deutschen Gouvernements. Bismarcks Idee der indirekten Herrschaft in den deutschen „Schutzgebieten“ war damit auch in Westafrika gescheitert. 1886 löste sich das Syndikat auf.[31] Die Kolonien Deutsch-Westafrikas galten daher von Anfang an als Kronschutzgebiete gegenüber dem zuerst als Gesellschaftsschutzgebiet verwaltetem Deutsch-Ostafrika nebst Witu.
Die Bezeichnung Deutsch-Westafrika findet sich in mehreren Wirtschaftsorganisationen jener Jahre wieder, etwa im Namen der:
- Deutsch-Westafrikanischen Compagnie, gegründet 1886[32]
- Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft, gegründet 1896[33]
- Deutsch-Westafrikanischen Bank, gegründet 1904[34]
In der Marinesprache des Deutschen Kaiserreiches existierte ferner die Westafrikanische Station, die das Seegebiet vor der Küste Westafrikas nebst vorgelagerter Inseln umfasste. Dem Gebiet waren Kriegsschiffe der kaiserlichen Marine im Auslandsdienst zugeordnet, wobei oftmals an den Hafenorten der Schutzgebiete Station gemacht wurde.[35]
Marokkokrisen und Neukamerun
In seinem Streben nach Weltgeltung versuchte das Deutsche Kaiserreich seinen kolonialen Einfluss in Westafrika zu festigen. Es bestanden beispielsweise deutsche Auslandspostämter in Marokko, die der zunehmenden Einflussnahme in der Region Ausdruck verliehen. Der Machtanspruch hatte mehrere Konfrontationen mit der Kolonialmacht Frankreich zur Folge, die sich in der ersten und Zweiten Marokkokrise entluden. Deutschland verlangte ein Mitspracherecht bei der Entwicklung Marokkos beziehungsweise Kompensationen als Gegenleistung für den Verzicht auf Mitsprache.
Die zweite Marokkokrise wurde schließlich 1911 durch den Marokko-Kongo-Vertrag beigelegt, der einen Gebietsaustausch an der Grenze von Deutsch-Kamerun und Französisch-Äquatorialafrika beinhaltete. Dabei wurde dem deutschen „Schutzgebiet“ im Osten und Süden ein umfänglicher Gebietsgürtel (Neukamerun) zugesprochen (auch Deutsch-Kongo genannt). Frankreich erhielt einen kleineren Gebietsvorsprung im Nordosten Kameruns („Entenschnabel“ genannt).
Ein etwaiger Tausch Togos gegen ein größeres Gebiet im Kongo wurde nach Protesten aus den Reihen der deutschen Kolonialpolitiker und -händler fallengelassen.[36]
Das weitgesteckte Ziel des deutschen Kolonial-Annexionismus, die Schaffung eines deutschen Mittelafrika, wurde somit erstmals sichtbar, aber lediglich peripher verwirklicht.
Erster Weltkrieg und Ende der deutschen Kolonie
Das kleine „Schutzgebiet“ Togo, das nur eine Polizeitruppe besaß, war bereits einen Monat nach Beginn des Ersten Weltkriegs, am 27. August 1914, von Briten und Franzosen besetzt. In Deutsch-Südwestafrika ergaben sich im Juli 1915 die letzten kämpfenden Schutztruppen den südafrikanischen Unionstruppen. Das ebenfalls über eine Schutztruppe verfügende Kamerun wurde noch bis Februar 1916 von deutschen Einheiten gehalten, bis sie sich schließlich in das neutrale Gebiet des spanischen Rio Muni zurückzogen. Zuletzt streckten die abgeschnittenen Verteidiger der Bergfestung Mora im Mandara-Gebirge die Waffen.
Das Ende der deutschen Kolonien wurde letztlich 1919 durch den Vertrag von Versailles besiegelt. Gemäß Artikel 119 verzichtete Deutschland „[...] zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle seine Rechte und Ansprüche bezüglich seiner überseeischen Besitzungen“.[37] Kamerun und Togo wurden von Frankreich und Großbritannien im Auftrag des Völkerbundes getrennt verwaltet. Kamerun wurde in ein größeres französisches und ein kleineres britisches Mandatsgebiet geteilt. Kleinere Gebiete im Westen Togos kamen zur britischen Goldküste (Ghana).
Literatur
- Johannes Baumgarten: Deutsch-Afrika und seine Nachbarn im schwarzen Erdteil. 2. Aufl., Berlin: Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung, 1890.
- Rochus Schmidt: Deutsch-Westafrika, in: Deutschlands Kolonien. Band 2, Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund, 1898, S. 1–292. (Reprint durch Weltbild Verlag, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0301-0)
- Hugo Zöller: Die deutschen Besitzungen an der westafrikanischen Küste. 4 Bde. Spemann, Berlin u. a. 1885.
Weblinks
- Ausdehnung Deutsch-Westafrikas um 1890, Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.
- Eintrag Westafrikanische Kolonien im Deutschen Koloniallexikon von 1920
Fußnoten
- Westafrikanische Kolonien, Deutsche (Memento vom 24. Oktober 2021 im Internet Archive), Eintrag im Deutschen Koloniallexikon Band III, S. 704, abgerufen am 9. April 2024.
- Jürgen Luh: Ein gescheiterter Triumphator, in: Zeit Geschichte. Nr. 1/2022, S. 28–32 (hier: S. 32).
- Percy Ernst Schramm: Deutschland und Übersee, Georg Westermann Verlag, Braunschweig 1950
- Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat – Die Gründung und der innere Ausbau des deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Geschichte Deutschlands, Band 7, Teil 1, Propyläen Verlag, Berlin 1993, ISBN 3549058179, S. 514f.
- Chronologie zur Deutschen Kolonialgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung
- Wolfgang Lauber (Hrsg.): Deutsche Architektur in Togo 1884-1914/L'Architecture allemande au Togo 1884-1914. Karl Krämer Verlag, Stuttgart 1993, S. 22, ISBN 3-7828-4017-8
- Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. Gondrom: Bindlach, 1991, S. 56, ISBN 3-8112-0905-1
- Bernd G. Längin: Die deutschen Kolonien – Schauplätze und Schicksale 1884–1918. Hamburg/Berlin/Bonn: Mittler, 2005, S. 70, ISBN 3-8132-0854-0
- W. Schüßler: Kolonialgeschichte (Memento des vom 2. Dezember 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , in: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
- Siegfried Passarge: Victoria, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band III, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 25.
- Dr. H. Klee (Hrsg.): Neueste Mittheilungen. IV. Jahrgang. No. 20. Berlin 17. Februar 1885. (Memento vom 1. Februar 2014 im Internet Archive), abgerufen am 9. April 2024.
- Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, 4. Auflage, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 1885-1892, S. 1023.
- Brix Förster: Die Vertheilung Afrikas unter die europäischen Mächte, in: Die Gartenlaube, 1891, S. 698–703. (Artikel bei Wikisource)
- Eintrag Soden, Julius in Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band III, S. 369
- Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 85, ISBN 3-506-99415-8 (Buchvorschau bei Googlebooks)
- Eintrag Falkenthal, Ernst in Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band I, S. 598
- Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 329.
- Conrad Weidmann: Deutsche Männer in Afrika - Lexicon der hervorragendsten deutschen Afrika-Forscher, Missionare etc. Bernhard Nöhring, Lübeck 1894, S. 170 f. ( Onlinefassung (Memento des vom 23. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. )
- Norbert B. Wagner: Archiv des Deutschen Kolonialrechts (PDF; 1,9 MB) Brühl/Wesseling 2008, S. 153.
- Beiden Verträgen mangelte es auch nach damaligen Maßstäben an Rechtsgültigkeit: In Gurma bestanden rivalisierende Herrschaftsansprüche unter den regionalen Oberhäuptern. Der Vertrag mit Gando wurde gar nachträglich manipuliert, indem eine einschränkende Textpassage entfernt wurde. (Hans Gruner, Peter Sebald (Hrsg.): Vormarsch zum Niger. Die Memoiren des Leiters der Togo-Hinterlandexpedition 1894/95. Edition Ost, Berlin 1997, ISBN 3929161079, S. 410f.)
- Deutsches Kolonial-Lexikon: Stichwort Togo (siehe 18. Geschichte) (Memento vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive), abgerufen am 9. April 2024.
- F. Karsch: Insekten von Baliburg (Deutsch-Westafrika), in: Entomologische Nachrichten, herausgegeben von dr. F. Karsch, 1892 Nr. 11, S. 161ff, Sonderdruck des Königlichen Museums für Naturkunde zu Berlin o. J.; via archive.org
- Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung (Berlin 1893, digitalisierte Kopie auf archive.org), Seite 187; §2,2 der "Dienstanweisung, betreffend der Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo"
- Zu den Angaben in der Tabelle siehe auch Statistische Angaben zu den deutschen Kolonien Deutsches Historisches Museum
- Ohne “Entenschnabel”
- Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich 2004, S. 84, ISBN 3-8252-1332-3
- Th. Niemeyer, K. Strupp (Hrsg.): Jahrbuch des Völkerrechts. Bd. II, Duncker & Humblot, München/Leipzig 1914, S. 247ff. (online)
- Grobe Schätzung
- Inklusive östliches Salaga-Gebiet
- Kim Sebastian Todzi: Unternehmen Weltaneignung: Der Woermann-Konzern und der deutsche Kolonialismus 1837–1916. (= Band 2 der Reihe: Hamburger Beiträge zur Geschichte der kolonialen Globalisierung.) Wallstein Verlag, Göttingen 2023, ISBN 978-3-8353-5367-1, S. 162.
- Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat – Die Gründung und der innere Ausbau des deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Geschichte Deutschlands, Band 7, Teil 1, Propyläen Verlag, Berlin 1993, ISBN 3549058179, S. 523.
- Deutsch-Westafrikanische Compagnie: Aufrufe, Mitgliederverzeichnis, Prospekte. Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, abgerufen am 16. Mai 2021.
- Eintrag Deutsch-Westafrikanische Handels-Gesellschaft D.K.G. Hamburg (Memento vom 6. Juli 2007 im Internet Archive) im Deutschen Koloniallexikon, abgerufen am 9. April 2024.
- Eintrag Deutsch-Westafrikansche Bank (Memento vom 10. Juni 2012 im Internet Archive) im Deutschen Koloniallexikon, abgerufen am 9. April 2024.
- Eintrag Flottenstationen (Memento vom 13. Juni 2021 im Internet Archive) im Deutschen Koloniallexikon, abgerufen am 9. April 2024.
- Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 101, ISBN 3-506-99415-8 (Buchvorschau bei Googlebooks)
- Friedensvertrag von Versailles: Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands (Artikel 118 bis 158)