Delimitation Commission of India

Die Delimitation Commission of India (Indische Abgrenzungskommission) ist eine Kommission, die durch die indische Regierung ernannt wird und die die Wahlkreisgrenzen für die Wahlen zur Lok Sabha (dem indischen Parlament) und den Parlamenten der Bundesstaaten und ggf. auch Unionsterritorien festlegt.

Struktur und Aufgaben

Delimitation Acts und Delimitation Orders
Kommission Delimitation Act Inkrafttreten des
Delimitation Acts[1]
Inkrafttreten der
Delimitation Orders
der Kommission[2]
Erste D. C.Delimitation Commission Act, 19527. Januar 19531953–56, 1961
Zweite D. C.Delimitation Commission Act, 196219. Dezember 19621967
Dritte D. C.Delimitation Act, 197230. Dezember 19721976
Vierte D. C.Delimitation Act, 20023. Juni 200219. Februar 2008[3]

Nach der Unabhängigkeit Indiens wurde die Delimitation Commission (D. C.) samt ihrem Aufgaben- und Kompetenzenbereich durch den Delimitation Commission Act aus dem Jahr 1952, der am 7. Januar 1953 in Kraft trat, festgelegt.[4] Die D. C. besteht aus drei Personen, von denen zwei ehemalige Richter entweder am Obersten Gericht (Supreme Court) Indiens oder am Obersten Gericht eines indischen Bundesstaats (High Court) gewesen sein müssen. Diese werden von der Regierung ernannt. Die dritte Person ist der jeweilige Landeswahlleiter (Chief Election Commissioner).[5] Als assoziierte Mitglieder der Kommission dienen Mitglieder der Parlamente der Bundesstaaten und Mitglieder der Lok Sabha aus dem jeweils betroffenen Bundesstaat, die durch den Speaker des jeweiligen Parlaments ernannt werden. Die genauen Provisionen über die Zahl der assoziierten Mitglieder wurden in Art. 5 des Delimitation Commission Act festgelegt.[4][5]

Die Aufgabe der D. C. ist es, die den Bundesstaaten und Unionsterritorien aufgrund ihrer Bevölkerungszahl anteilsmäßig zustehenden Abgeordneten in der Lok Sabha zu ermitteln und die Wahlkreisgrenzen für dieselben festzulegen. Die Wahlkreise sollen so gebildet werden, dass möglichst geografisch und administrativ zusammengehörige Gebiete zusammengefasst werden und dass alle Wahlkreise eines Bundesstaates etwa dieselbe Bevölkerungszahl haben. Dabei ist der Grundsatz einzuhalten, dass sich die Wahlkreisgrenzen an die Grenzen der Bundesstaaten und Unionsterritorien zu halten haben, d. h. es soll keine Wahlkreise geben, die in mehreren Bundesstaaten liegen. Jeder Bundesstaat bzw. jedes Unionsterritorium muss mindestens einen Wahlkreis enthalten. Bei den Parlamentssitzen sind die sogenannten Scheduled Castes (SC) und Scheduled Tribes (ST) entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Bundesstaat zu berücksichtigen. d. h. einzelne Wahlkreise sind für Angehörige dieser Gruppen ausdrücklich reserviert. Die Wahlkreise, die in einem Bundesstaat oder Unionsterritorium für SC und ST reserviert sind, sind so zu wählen, dass sie in Gebieten liegen, in denen diese Bevölkerungsgruppen anteilsmäßig möglichst hoch vertreten sind.[6]

Die D. C. ist mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet. Ihre Entscheidungen haben Gesetzeskraft, nachdem sie vom indischen Präsidenten per Unterschrift bekräftigt wurden und können nicht rechtlich angefochten werden.[7] Diese Machtfülle wurde bewusst gewählt, um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten und einen Missbrauch im Sinne eines Gerrymandering zu verhindern.

Zahl der Wahlkreise

Zahl der Wahlkreise bei Wahlen zur Lok Sabha
Wahl zu wählende
Abgeordnete
Wahlkreise Einpersonen-
Wahlkreise
Mehrpersonen-
Wahlkreise
1951–195248940131486
195749440331291
1962494494494
1967520520520
1971518518518
1977542542542
1980542542542
1984542542542
seit 1989543543543-
Bei einigen Wahlterminen mussten die Wahl in bestimmten
Wahlkreisen suspendiert werden, z. B. aufgrund lokaler Unruhen,
die eine geordnete Wahl unmöglich machten. Dies war mehrfach
in Assam, im Punjab und in Jammu und Kashmir der Fall und betraf
die Wahlen von 1980 bis 1991. Bei diesen Wahlen war die Gesamtzahl
der gewählten Abgeordneten entsprechend geringer. Zusätzlich zu den
gewählten Abgeordneten kamen bei jeder Wahl noch zwei vom
Staatspräsidenten ernannte Abgeordnete, die die anglo-indische
Minderheit
repräsentieren sollen.

In der Geschichte des unabhängigen Indien kam es insgesamt zu vier größeren Änderungen der Wahlkreisgrenzen, und zwar in den Jahren 1952,[4] 1962 (auf Basis des Zensus von 1961),[6] 1972 (auf Basis des Zensus von 1971)[8] und 2002 (auf Basis des Zensus von 2001).[9]

Bei der ersten Wahl zur Lok Sabha im Jahr 1951/1952 gab es 401 Wahlkreise, unter denen sich 314 Einpersonen-, 86 Zweipersonen- und ein Dreipersonen-Wahlkreis (in Westbengalen) befanden. Insgesamt wurden somit 489 Abgeordnete gewählt.[10] Mit der Wahl im Jahr 1957 wurde der Drei-Personen-Wahlkreis aufgeteilt und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten auf 494 (in 312 Einpersonen- und 91 Zweipersonen-Wahlkreisen) erhöht.[11] Mit der Wahl zur Lok Sabha 1962 wurden auch die Zweipersonen-Wahlkreise zugunsten der Einpersonen-Wahlkreise abgeschafft.[12] Mit der Parlamentswahl 1967 erhöhte sich die Zahl der Wahlkreise auf 520,[13] wurde aber bei der Wahl zur Lok Sabha 1971 wieder auf 518 reduziert.[14] Ab der Wahl 1977 gab es 542 Wahlkreise,[15]. Nach der Umwandlung des bisherigen Unionsterritoriums Goa, Daman und Diu in den Bundesstaat Goa und das Unionsterritorium Daman und Diu 1987 kam ab der Wahl 1989 noch ein weiterer Wahlkreis hinzu, so dass seit 1989 insgesamt 543 Wahlkreise für die Lok Sabha existieren.

Eine zwischenzeitliche Adjustierung der Wahlkreisgrenzen wurde durchgeführt, als im Jahr 2000 die Bundesstaaten Uttaranchal, Chhattisgarh und Jharkhand durch Abtrennung von Uttar Pradesh, Madhya Pradesh und Bihar geschaffen wurden. Anschließend mussten die Wahlkreise der betroffenen Staaten zum Teil neu geordnet werden, um zu gewährleisten, dass die Wahlkreisgrenzen mit den neuen bundesstaatlichen Grenzen übereinstimmten.

Über- und Unterrepräsentation von Bundesstaaten

Durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten
pro Abgeordnetem in der Lok Sabha (2014)
Nr Bundesstaat oder
Unionsterritorium
Wahl-
berechtigte[16]
Zahl der
Wahl-
kreise
Wahl-
berechtigte
pro Wahlkreis
im Durchschnitt
1Andhra Pradesh[A 1]64.887.809421.544.948
2Arunachal Pradesh757.4932378.747
3Assam18.804.981141.343.213
4Bihar63.723.810401.593.095
5Chhattisgarh17.657.867111.605.261
6Goa1.059.9532529.977
7Gujarat40.578.577261.560.715
8Haryana15.995.014101.599.501
9Himachal Pradesh4.744.21541.186.054
10Jammu und Kashmir7.123.27761.187.213
11Jharkhand20.336.193141.452.585
12Karnataka46.171.176281.648.971
13Kerala24.251.942201.212.597
14Madhya Pradesh48.090.968291.658.309
15Maharashtra80.651.094481.680.231
16Manipur1.764.7942882.397
17Meghalaya1.565.8202782.910
18Mizoram697.8671697.867
19Nagaland1.177.59611.177.596
20Odisha29.152.514211.388.215
21Punjab19.527.114131.502.086
22Rajasthan42.895.854251.715.834
23Sikkim370.0661370.066
24Tamil Nadu55.042.876391.411.356
25Tripura2.385.55921.192.780
26Uttar Pradesh138.672.171801.733.402
27Uttarakhand7.041.76551.408.353
28Westbengalen62.740.481421.493.821
AAndamanen
und Nikobaren
268.9401268.940
BChandigarh613.9391613.939
CDadra und
Nagar Haveli
196.5771196.577
DDaman und Diu111.8171111.817
ELakshadweep49.821149.821
FPuducherry900.8741900.874
GDelhi12.706.37571.815.196
Indien gesamt832.717.1895431.533.549
  1. einschließlich Telanganas

Nach dem Delimitation Act von 1972 wurde mit dem 1976 unter der Regierung Indira Gandhis in Kraft getretenen 42. Verfassungszusatz ausdrücklich festgelegt, dass die Wahlkreisgrenzen für 25 Jahre bis mindestens 2001 unverändert bleiben sollten.[17] Dies geschah unter anderem in der Absicht, einen zusätzlichen Anreiz zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums zu schaffen. Bundesstaaten mit starkem Bevölkerungswachstum sollten daraus nicht den Vorteil einer erhöhten politischen Repräsentation ziehen können und eventuell daraus entstehende Konflikte zwischen Bundesstaaten sollten durch feste langfristige Regelungen vermieden werden. Insbesondere die südindischen Bundesstaaten, die ihr Bevölkerungswachstum wesentlich besser in den Griff bekommen konnten, waren durch das stärkere Bevölkerungswachstum in den Hindi-sprachigen nordindischen Bundesstaaten beunruhigt und wünschten eine Garantie ihres politischen Gewichts in der Lok Sabha.[18]

Gemessen an der Wählerzahl über- und unterrepräsentierte Staaten bei der Wahl zur Lok Sabha 2014 (Nummerierung der Staaten und Unionsterritorien entspricht der nebenstehenden Tabelle):
stark unterrepräsentiert
mäßig unterrepräsentiert
ungefähr im indischen Durchschnitt
mäßig überrepräsentiert
stark überrepräsentiert

Durch das sehr unterschiedliche Bevölkerungswachstum kam es im Laufe der Zeit zu erheblichen Ungleichgewichten. Nach dem Zensus von 2001 hatten die fünf bevölkerungsstärksten Wahlkreise Outer Delhi, Thane (in Maharashtra), East Delhi, Kanakapura (in Karnataka) und Chennai North (in Tamil Nadu) jeweils eine Wählerzahl von mehr als 2 Millionen, die vier bevölkerungsschwächsten (Lakshadweep, Daman und Diu, Dadra und Nagar Haveli, Ladakh) hatten jeweils weniger als 250.000.[19] Im Jahr 2002 kam es entsprechend den geänderten Bevölkerungsverhältnissen zur Neufestsetzung der Wahlkreisgrenzen durch die Delimitation Commission. Allerdings wurde die Zahl der Wahlkreise pro Bundesstaat, so wie sie seit 1975 festgelegt worden war, aus den o. g. Gründen nicht verändert und das politische Gewicht der einzelnen Staaten in der Lok Sabha blieb dadurch gleich, obwohl beispielsweise das Bevölkerungswachstum der nordindischen Bundesstaaten deutlich über dem der südindischen gelegen hatte. Wären die Wahlkreise landesweit nach dem Prinzip der möglichst gleichen Bevölkerungszahl pro Wahlkreis verteilt worden, hätten die südlichen Bundesstaaten bis zu 15 Wahlkreise abgeben müssen (Andhra Pradesh 3 von 42, Tamil Nadu 7 von 39, Karnataka 1 von 28, Kerala 4 von 20), während die nördlichen Bundesstaaten 15 dazugewonnen hätten (Uttar Pradesh mit Uttaranchal 5, Bihar mit Jharkhand 3, Madhya Pradesh mit Chhattisgarh 3, Rajasthan 4).[20] Diese Ungleichgewichte haben sich seither weiter verstärkt, da das Bevölkerungswachstum Nordindiens deutlich über dem Südindiens lag. Bei der Wahl 2014 kamen im Durchschnitt mehr 1,7 Millionen Wähler auf einen Abgeordneten aus Uttar Pradesh und Rajasthan, während es Kerala nur 1,2 Millionen Wähler pro Abgeordnetem waren.

Neue Wahlkreisgrenzen ab 2008

Die Empfehlungen der im Jahr 2002 etablierten Kommission wurden am 19. Februar 2008 durch Präsidentin Pratibha Patil mit ihrer Unterschrift in Kraft gesetzt. Dabei wurden die Wahlkreise der vier nordöstlichen Bundesstaaten Assam, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur sowie die Wahlkreise von Jharkhand unverändert gelassen, d. h. in diesen Bundesstaaten gelten immer noch die Wahlkreisgrenzen, die 1976 (bzw. 2001 im Falle Jharkhands) in Kraft gesetzt wurden.[21] Der Grund für die Verschiebung in den vier erstgenannten Staaten lag darin, dass die Validität der Volkszählung 2001 in diesen Staaten vor dem Gauhati High Court und dem Obersten Gericht (im Falle Manipurs) angefochten worden war. In Assam wurde befürchtet, dass illegale Einwanderer aus Bangladesch in die Wahlregister eingetragen worden waren. In Manipur gab es Differenzen über die anvisierte Erhöhung der Zahl der Wahlkreise für scheduled tribes. In Arunachal Pradesh sträubte sich der Stamm der Nyishi gegen den bevorstehenden Verlust von drei Wahlkreisen zum Regionalparlament. In Nagaland wollten Politiker die Zahl der Wahlkreise zum Regionalparlament von 60 auf 80 erhöhen. In Jharkhand gab es Widerstand der Adivasi-Bevölkerung gegen die Verlust von drei für scheduled tribes reservierten Wahlkreisen. Auch in Jammu und Kashmir fand keine Neuabgrenzung der Wahlkreise statt. Dies lag in der verfassungsrechtlichen Sonderstellung dieses Bundesstaats begründet, nach der die Neuabgrenzung durch eine eigene bundesstaatliche Kommission veranlasst werden muss, was bisher nicht erfolgte.[22][23][24][25]

Alle Wahlen ab dem 20. März 2008 folgen den neu festgesetzten Wahlkreisgrenzen. Die Wahl zur Lok Sabha 2009 war die erste landesweite Wahl seit 1977 mit landesweit neu gezogenen Wahlkreisgrenzen. Zugleich wurde auch mit dem 2002 in Kraft getretenen 84. Verfassungszusatz festgelegt, dass die im Jahr 2002 festgelegten Wahlkreise aus den oben genannten Gründen erneut 25 Jahre lang bis mindestens zum Jahr 2026 unverändert Bestand haben sollen.[26][27]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. der jeweilige Delimitation Act bzw. Delimitation Order trat nach der Unterschrift des indischen Staatspräsidenten in Kraft
  2. Delimitation Orders. Indische Wahlkommission, abgerufen am 15. Februar 2015 (englisch).
  3. Delimitation Order 2008. (PDF) In: The Gazette of India. 19. Februar 2008, abgerufen am 15. Februar 2015 (englisch).
  4. The Delimitation Commission Act, 1952. (PDF) In: The Gazette of India. Ministry of Law, 7. Januar 1953, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
  5. The Commission. Abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch, aktuelle Mitglieder der Delimitation Commission). mit Link zu den derzeitigen assoziierten Mitgliedern
  6. The Delimitation Commission Act, 1962. (PDF) In: The Gazette of India. Ministry of Law, 21. Dezember 1962, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
  7. Frequently asked questions. (PDF) Delimitation Commission, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
  8. The Delimitation Act, 1972. Delimitations Commission of India, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
  9. Delimitation Acts. Delimitation Commission, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
  10. Statistical Report on General Elections, 1951 to the First Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  11. Statistical Report on General Elections, 1957 to the Second Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  12. Statistical Report on General Elections, 1962 to the Third Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  13. Statistical Report on General Elections, 1967 to the 4th Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  14. Statistical Report on General Elections, 1971 to the 5th Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  15. Statistical Report on General Elections, 1977 to the 6th Lok Sabha. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 30. Mai 2014 (englisch).
  16. Archive of General Election 2014 > Statewise numbers of electors. Indische Wahlkommission (Indian Election Commission), abgerufen am 19. Dezember 2014 (englisch).
  17. THE CONSTITUTION (FORTY-SECOND AMENDMENT) ACT, 1976. Indisches Justizministerium, archiviert vom Original am 28. März 2015; abgerufen am 18. April 2015 (englisch).
  18. Delimitation freeze distorts constituencies sizes. rediff.com, 5. Februar 1998, abgerufen am 17. Dezember 2014 (englisch).
  19. India votes 2004. rediff.com, 12. April 2004, abgerufen am 25. April 2014 (englisch).
  20. Sanjay Kumar: Delimitation of constituencies. The Hindu, 17. September 2001, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juli 2014; abgerufen am 20. Juni 2014 (englisch).
  21. THE DELIMITATION (AMENDMENT) BILL, 2008. (PDF) 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Mai 2017; abgerufen am 26. Dezember 2016 (englisch, Zusatz zum Delimitation Act 2008, der die neuen Wahlkreisgrenzen in den genannten 5 Bundesstaaten auf das Jahr 2016 verschob).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.prsindia.org
  22. DELIMITATION OF PARLIAMENTARY AND ASSEMBLY CONSTITUENCIES ORDER, 2008. (PDF) Delimitation Commission of India, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. April 2015; abgerufen am 15. Februar 2015 (englisch).
  23. Delimitation notification comes into effect. The Hindu, 20. Februar 2008, abgerufen am 15. Februar 2015 (englisch).
  24. Delimitation deferred in 5 states. The Times of India, 11. Januar 2008, abgerufen am 26. Dezember 2016 (englisch).
  25. Ashutosh Kumar: Coping with the Delimitation: New Electoral Strategies. In: Ajay K. Mehra (Hrsg.): Emerging Trends in Indian Politics: The Fifteenth General Election. Routledge, Neu-Delhi 2010, ISBN 978-0-415-56319-2, Kap. 2 (englisch).
  26. THE CONSTITUTION (EIGHTY FOURTH AMENDMENT) ACT, 2002. Indisches Justizministerium, abgerufen am 19. April 2015 (englisch).
  27. Freeze on LS seats till 2026. In: The Times of India. 24. August 2001, abgerufen am 25. Mai 2014 (englisch).
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