Decretum laudis

Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit die Entstehung eines Instituts päpstlichen Rechts.[1]

Einzelnachweise

  1. Sleumer, Kirchenlateinisches Wörterbuch
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.