Daubringen

Daubringen ist ein Stadtteil von Staufenberg im mittelhessischen Landkreis Gießen. Es liegt am linken Ufer der Lumda am Hang des Buchenberges.

Daubringen
Koordinaten: 50° 39′ N,  44′ O
Höhe: 174 m ü. NHN
Fläche: 3,71 km²[1]
Einwohner: 1733 (Jun. 2019)[2]
Bevölkerungsdichte: 467 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1974
Postleitzahl: 35460
Vorwahl: 06406
Ansicht von Norden
Ansicht von Norden
Ortseingangsschild

Geschichte

Ortsgeschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Codex Eberhardi des Reichsklosters Fulda unter dem Namen Tagebergen und wird in die Zeit 780–802 datiert.[3] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[3] Deyburge (um 1300), Deburgen (1342), Tauberge (1381), Dabringen (1466) und Daubrigen (1579).

Im Jahr 1394 wird das 1979 abgerissene Hofgut Heibertshausen erwähnt.[4]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Daubringen:

„Daubringen (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 12 St. von Giessen an der Lumda, hat 75 Häuser und 487 Einw., die bis auf 4 Mennoniten und 16 Juden evangelisch sind. In der Gemarkung wird ein Pech- oder Sumpftorf gestochen, der an Güte alle übrige Torfarten dieser Gegend übertrifft. Durch den Vertrag von 1585 kam Daubringen mit andern Orten aus der Gemeinschaft mit Nassau ausschließend an Hessen.“[5]

Das Dorf verlor bereits Mitte des 19. Jahrhunderts seinen bäuerlichen Charakter und wurde zum reinen Wohnort. Ab 1871 wurden in Daubringen Zigarren hergestellt. 1891 wurde eine Zigarrenfabrik gebaut, die heute als Wohnhaus genutzt wird.

Während des „Kalten Krieges“ befand sich in Ortsnähe das Sondermunitionslager Daubringen/Alten-Buseck, ein NATO-Lager für Nuklearwaffen.[6]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Daubringen kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 mit der Stadt Staufenberg und den Gemeinden Mainzlar und Treis an der Lumda zur neuen Stadt Staufenberg zusammengeschlossen.[7][8] Ein Ortsbezirk wurde für „Treis an der Lumda“ sowie ein gemeinsamer Ortsbezirk für die Stadtteile Staufenberg, Mainzlar und Daubringen eingerichtet.[9]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Daubringen angehört(e):[3][10][11]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Daubringen das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 gingen die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte über. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Daubringen zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[18] Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, wurde dann mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Daubringen 1758 Einwohner. Darunter waren 90 (5,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 258 Einwohner unter 18 Jahren, 711 zwischen 18 und 49, 384 zwischen 50 und 64 und 405 Einwohner waren älter.[19] Die Einwohner lebten in 786 Haushalten. Davon waren 228 Singlehaushalte, 255 Paare ohne Kinder und 228 Paare mit Kindern, sowie 60 Alleinerziehende und 15 Wohngemeinschaften. In 183 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 498 Haushaltungen lebten keine Senioren.[19]

Einwohnerentwicklung

 1502:0012 Männer[3]
 1577:0028 Hausgesesse[3]
 1630:0001 dreispännige, 8 zweispännige, 4 einspännige Ackerleute, 10 Einläuftige, 2 Witwen, 4 Vormundschaften[3]
 1669:0118 Seelen[3]
 1742:0001 Geistliche/Beamter, 51 Untertanen, 16 Junge Mannschaften, 2 Beisassen/Juden.[3]
 1806:315 Einwohner, 61 Häuser[15]
 1829:487 Einwohner, 75 Häuser[5]
 1867:454 Einwohner, 95 Häuser[20]
Daubringen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2019
Jahr  Einwohner
1791
 
274
1800
 
292
1806
 
315
1834
 
515
1840
 
448
1846
 
515
1852
 
539
1858
 
541
1864
 
525
1871
 
554
1875
 
556
1885
 
629
1895
 
692
1905
 
807
1910
 
836
1925
 
929
1939
 
1.052
1946
 
1.484
1950
 
1.570
1956
 
1.567
1961
 
1.633
1967
 
1.734
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
1.758
2016
 
1.729
2019
 
1.733
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[3]; Stadt Staufenberg[21]; Zensus 2011[19]

Historische Religionszugehörigkeit

 1830:467 evangelische Einwohner, 4 Mennoniten, 16 Juden[3]
 1895:708 evangelische, 1 römisch-katholischer Einwohner[3]
 1961:1283 evangelische, 337 römisch-katholische Einwohner[3]

Historische Erwerbstätigkeit

 1961:Erwerbspersonen: 102 Land- und Forstwirtschaft, 462 Prod. Gewerbe, 118 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 99 Dienstleistungen und Sonstiges.[3]

Politik

Für Staufenberg, Daubringen und Mainzlar besteht ein gemeinsamer Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Details siehe Stadt Staufenberg.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Siehe: Liste der Kulturdenkmäler in Staufenberg-Daubringen

Infrastruktur

Bildung

Schienenverkehr

Der Ort hat einen Haltepunkt an der Lumdatalbahn (von Lollar nach Grünberg), die 1902 erbaut und im Personenverkehr 1981 stillgelegt wurde. Seit 1993 finden regelmäßig Sonderfahrten statt, so etwa zum Schmaadleckermarkt in Lollar oder dem autofreien Sonntag im Lumdatal. Der Bahnsteig des Haltepunktes befindet sich direkt neben dem Bahnübergang der L 3356. Das kleine Fachwerk-Empfangsgebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen.

Straßenverkehr

Im Süden liegt die Bundesautobahn 480 und im Westen die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 3. Durch Daubringen verläuft die Landesstraße 3356.

Literatur

  • Daubringen – Mainzlar. Spuren der Geschichte zweier oberhessischer Dörfer und ihrer Bevölkerung, hrsg. v. Stadt Staufenberg, bearb. v. Volker Hess u. Gerhard Felde, Staufenberg 1993, ISBN 3-9803410-0-3.
  • Literatur über Daubringen nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Commons: Daubringen (Staufenberg) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen) und Verwaltung.
  3. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  4. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  5. Am 1. Juli 1974 als Ortsbezirk zur Stadt Staufenberg.

Einzelnachweise

  1. „Zahlen Daten Fakten“ (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive) In: Webauftritt der Stadt Staufenberg, abgerufen im Januar 2017.
  2. Haushaltsplan 2020, Vorbericht: Bevölkerungsentwicklung In: Webauftritt der Stadt Staufenberg, abgerufen im Juli 2021.
  3. Daubringen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Heibertshausen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 3. Februar 2017). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  5. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 51 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Daubringen auf Fulda-Gap
  7. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 2 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  8. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 365.
  9. Hauptsatzung. (PDF; 27 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Staufenberg, abgerufen im Juli 2021.
  10. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  11. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Die Zugehörigkeit des Amtes Gießen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  13. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 171 (Online in der HathiTrust digital library).
  14. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 220 (Online in der HathiTrust digital library).
  16. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 413 (online bei Google Books).
  17. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  18. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 7. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–221 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  19. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  20. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 32 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Einwohnerzahlen der Stadt Staufenberg: 2016, 2019
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.