Cuyk

Cuyk, auch Cuijk oder Kuik, ist der Name eines erloschenen niederländischen Dynastengeschlechts. Sie nannten sich zunächst nach ihrem Allodialbesitz in Geldermalsen van Malsen[1] um sich nach der Übernahme der reichsunmittelbaren Herrschaft, Baronie oder Land Cuyk sich nach diesem Besitz zu nennen. Sie erscheinen in den Quellen meist als Freiherren teilweise auch als Grafen.[2] Das Geschlecht war zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert einflussreich. Mitglieder der Familie waren in der Umgebung einiger Kaiser zu finden und standen in Konflikten mit den Grafen von Holland. Als Familie des Stiftsadels kamen zwei Bischöfe und andere bedeutende Geistliche aus dem Geschlecht. Ihr Einfluss beruhte auf ihrem Allodialbesitz, Lehnsbesitz, der Übernahme bedeutender Ämter und dem Zusammenhalt der Familie.[3] Durch Heirat kam 1132 die Grafschaft Arnsberg im südlichen Westfalen an die Familie. Dort herrschte fortan die Nebenlinie Cuyk-Arnsberg. Insbesondere durch die Stärke der Herzöge von Brabant verlor der niederländische Familienzweig an Bedeutung und musste den Besitz zu Lehen nehmen.

Wappen der Herren von Cuyk und Grave

Besitz

Die Herren von Cuyk hatten umfangreichen Allodialbesitz im Gebiet zwischen Lek und Waal, konzentriert am Fluss Linge. Teile davon gingen später verloren. Die Güter, die die Grafen von Bentheim im 12. Jahrhundert bei Malsen und anderswo besaßen, stammten auf dem Umweg über die Grafen von Arnsberg von den Cuyks.[4]

Die ihnen verliehene Grafschaft oder Herrschaft Cuyk, die Stadt Grave, der spätere Besitz Herpen und die Herrschaft Ravenstein lagen an der Maas zwischen Nijmegen und ’s-Hertogenbosch. Der Besitz Boxtel lag südlich von ’s-Hertogenbosch.

Die Herrschaft Cuyk, später als Baronie bezeichnet, wird als fruchtbar für den Getreideanbau mit Ausnahme von Weizen geschildert. An der Maas gab es gute Weiden. Aber ein Teil des Landes bestand aus Heide oder morastigen Torfland. Im 18. Jahrhundert war die Herrschaft in ein niederes Amt mit sechs Gerichten und insgesamt siebzehn Dörfern und ein oberes Amt ebenfalls mit sechs Gerichten und siebzehn Dörfern eingeteilt.[5]

Geschichte

Karte der Herrschaften Cuyk und Ravenstein im 17. Jahrhundert

Frühe Geschichte

Die frühe Geschichte des Geschlechts ist kaum überliefert. Unbelegt ist etwa die These, dass es von den Ezzonen abstammt. Nicht ganz klar ist daher die Herkunft von Hermann (I.) van Malsen († 1065, 1080 oder später). Er heiratete wahrscheinlich in erster Ehe Irmgard von Namur und in zweiter Ehe Ida von Boulogne.[6] Sollte dies so sein, wäre die Familie sowohl mit den Herzögen von Lothringen wie auch von Brabant verwandt gewesen. Das Land Cuyk könnte der Familie von Heinrich IV. verliehen worden sein.[7] Hermann führte Krieg gegen den Grafen Florenz I. von Holland. Bei einem Gefecht wurde letzterer getötet.

Heinrich und seine Brüder

Auf Hermann folgte sein Sohn Heinrich (Hendrik) I. Dieser war mit Alveradis von Hochstaden verheiratet. Bereits 1129 gründete sie mit ihren Söhnen Gottfried und Hermann das Kloster Marienweerd.[6] Dieses war das Mutterkloster des Klosters Wedinghausen, das von Heinrich I. von Arnsberg aus dem westfälischen Zweig der Familie gegründet wurde. Möglicherweise war Gottfried 1133 auch an der Gründung von Stift Clarholz beteiligt.[8]

In die Generation Hermanns gehört auch Andreas Sohn des „graven van Cucks...Hermeri“(1127-1139) Bischof von Utrecht.[6] Die Bischofswahl hatte er insbesondere dem späteren Kaiser Lothar III. zu verdanken, der so die Familie stärker an sich binden wollte.[9] Auch der Einfluss von Norbert von Xanten dürfte für die Ernennung von Andreas, der als Anhänger der Kirchenreform galt, eine Rolle gespielt haben.[10] Ein weiterer Sohn war Gottfried († nach 1135). Dieser war Propst in Xanten, daher auch meist als Gottfried von Xanten bezeichnet. Er war auch Propst von St. Severin in Köln. Im Jahr 1131 wurde er zum Kölner Erzbischof gewählt, wurde aber wohl auf Druck von König Lothar III. durch Bruno II. von Berg ersetzt.[11]

Hermann II. und Gottfried

Von den Söhnen Heinrichs setzte Hermann (II.) von Malsen die Reihe der Grafen von Cuyk fort. Sein Bruder Gottfried (1124-1167) heiratete die Erbtochter Ida der Grafschaft Arnsberg und war der Begründer der jüngeren Linie der Grafschaft Arnsberg. Aus der Ehe gingen später auch die Grafen von Rietberg hervor. Zusammen mit seinem Bruder Hermann diente er Kaiser Lothar verschiedentlich als Zeuge.[12] Florenz der Schwarze, Sohn Florens II. von Holland und Neffe von Kaiser Lothar, hatte trotz eines kaiserlichen Friedensgebots auch die Cuyks und Bischof Andreas von Cuyk im Streit um Hand und Erbe der Heilwiwa von Rhoon angegriffen und wurde im Verlauf der Fehde wohl 1132 getötet. Der Kaiser ächtete 1136[13] daraufhin die Cuyks zeitweise, zog ihr Land ein[6][14] und strafte auch den Bischof.[15][16][17]

Nach dem Tod Lothars hielt sich Hermann zeitweise, etwa 1139 oder beim Hoftag 1142, in Köln im Umfeld des römisch-deutschen Königs Konrad III. auf. Auch auf dem Reichstag in Bamberg 1144 war er anwesend.[18] Er bekam die Stadtgrafschaft von Utrecht verliehen. Wie sein Bruder stand Gottfried nach dem Tod Lothars in der Gunst Konrads III., der ihm den Bau einer Burg erlaubte. Zusammen mit seinem Bruder Hermann nahm er 1145 am Landtag in Utrecht teil. Beide dienten dabei als Zeugen für die königlichen Urkunden. So bezeugten sie das Immunitätsprivileg für das Kloster Werden.[19] Ebenso anwesend waren sie beim Aufenthalt Konrads III. zu Weihnachten 1145 in Aachen. Dort waren sie auch beim Königsbesuch im folgenden Jahr anwesend. Im Jahr 1147 waren die Brüder bei der Krönung des Königssohnes Heinrich dabei. Auch beim Hoftag 1151 in Köln werden sie in der Umgebung Konrads III. genannt.[20] Ein Enkel von Hermann und Sohn von Heinrich war Arnold von Cuyck, der die Burggrafschaft Utrecht 1220 an den dortigen Bischof verkaufte.[21]

Heinrich II. und Bischof Albert

Als Zeuge wird Heinrich II. in der Gelnhäuser Urkunde genannt

Nachfolger Hermanns II. wurde Heinrich II. († 1204). Dieser heiratete Sophie, die Erbin von Herpen. Er hat 1192 seinen Allodialbesitz Erx verkauft und nahm diesen wie auch die Einkünfte aus weiterem Besitz von Brabant zu Lehen. Für die Bedeutung des Hauses in dieser Zeit spricht, dass Heinrich 1180 Zeuge war, als Friedrich I. auf dem Hoftag zu Gelnhausen Heinrich dem Löwen die Herzogtümer Bayern und Westfalen-Engern entzog.[22] Er war auch neben Heinrich von Brabant der einzige weltliche Herr neben verschiedenen Bischöfen und Äbten, die 1188 Innozenz III. die Wahl von Otto IV. anzeigten.[23] Er schloss sich 1189 dem Dritten Kreuzzug an und wird teilweise sogar zu dessen Führern gerechnet.[24] Im Jahr 1200 wurde er vom Grafen von Holland während einer Fehde gefangen genommen.

Ein weiterer Sohn Hermanns II. war Albert (1194-1200) Bischof von Lüttich. Dieser kam erst nach schwierigen Auseinandersetzungen in sein Amt. Offenbar im Gegensatz zu seiner Verwandtschaft unterstützte er im Thronstreit Philipp von Schwaben. In seine Zeit fällt die Vergrößerung der Stadt Lüttich und die Gewährung erster bürgerlicher Privilegien. Nach dem Tod von Albert († 1233), Nachfolger Heinrich II., kam es zur Bildung verschiedener Linien.

Johann I.

Heinrich III. setzte die Linie Cuyk fort. Dessen Sohn Johann I. (Jan) war in erster Ehe mit Johanna Erbin von Gimnich und Herrin von Hogstraten verheiratet. Dadurch kam Hogstraten in den Besitz der Familie. In zweiter Ehe war er mit Jutta von Nassau verheiratet.[25] Er kämpfte in der Schlacht von Worringen 1288. Er wurde als Held und einer der schönsten Ritter beschrieben.[26]

Johann von Brabant in der Schlacht von Worringen. In seinem Gefolge befand sich auch Johann von Cuyk

König Albrecht machte ihn zu einem der Schiedsrichter im Streit zwischen dem Erzbischof von Köln und den Grafen von der Mark im Streit um die Rechte an verpfändeten Königsbesitz unter anderem der Grafschaft Dortmund.[27] Er kämpfte unter anderem als Verbündeter des münsteraner Bischofs Otto III. von Rietberg und der Grafen von der Mark gegen Erzbischof Wigbold von Holte von Köln.[28] Johann I. war 1294 einer der Beauftragter von Adolf von Nassau bei dessen Bündnisverhandlungen mit Eduard I. von England. Adolf bezeichnete ihn als „affinem nostrum.“[26] Ihm wurde wohl vorgeworfen, er wäre im Bündnis mit König Eduard verantwortlich für den Tod von Florens V. von Holland 1296 gewesen. Einige neuere Forschungen kommen zum Ergebnis, dass es sogar Kopf der Verschwörung war.[29]

Otto von Cuyk

Nach dem Tod Kaiser Heinrich VII. unterstützte Otto von Cuyk den Thronbewerber Johann von Böhmen und stand damit im Gegensatz zum Kölner Kurfürsten Heinrich II. von Virneburg. Dabei spielte die Abneigung gegen den mächtigen Erzbischof ebenso eine Rolle wie die Zahlung von Geldern durch den Luxemburger. Auch später blieb er auf Seiten der Gegner des Erzbischofs und unterstützte Ludwig IV.[30] Er verwandelte seine Allodbesitz in Grave und die dazugehörige Herrschaft 1321/1323 in ein brabantisches Lehen. Die Herrschaft Cuyk selbst behielt er als reichsunmittelbares Gebiet.[31] Im Jahr 1338 war er beim großen Hoftag in Koblenz anwesend. Als Vertreter des Herzogs von Brabant hielt er hinter Kaiser Ludwig stehend ein blankes Schwert als Zeichen der Gerichtsbarkeit.[32][33]

Letzte Vertreter der Linie

Sein Bruder Johann II. von Hochstraten wurde nach dem Tod Ottos 1354 Dynast von Cuyk und wurde von Brabant mit Grave belehnt. Nach dem Tod von Johann II. († 1352) kam er zur Teilung in Hogstraten und Cuyk. Hogstraten wurde 1437 verkauft. Johann III. musste auch Cuyk von Brabant zu Lehen nehmen. Johann IV. starb kurz nach seinem Vater. Danach ging der Besitz auf Wennemar über. Gegen seinen Neffen Johann von Hogstraten konnte er den Besitz behaupten. Wennemar war Gefolgsmann von Brabant, während sein Sohn Johann, der eine Tochter von Wilhelm von Geldern geheiratet hatte, auf dessen Seite stand. In einer Fehde nahm er sogar seinen eigenen Vater gefangen und lieferte ihn zur Inhaftierung an den Herzog von Geldern aus. Bereits 1400 wurde der Besitz Cuyk an Geldern tauschweise abgetreten. Insgesamt erlosch die Linie nach 1492.

Nebenlinien

Der erste Vertreter der Linie Herpen war Rainer Caspers, der die Erbin von Boxtel heiratete. Die Erbin von Herpen Marie von Cuyk heiratet Graf Johann von Valkenburg. Dadurch ging der Besitz auf die Familie von Valkenburg über.

Erster Vertreter der Linie Leiden war Dietrich, der Christina die Erbin der Burggrafschaft Leiden heiratete. Der Nachkomme Burggraf Heinrich starb 1319. Die Erbin Berta von Cuyk heiratete Dietrich II. von Wassenaer.

Weitere Entwicklung der Herrschaft Cuyk

Das Gebiet kam 1472 an den Herzog Karl den Kühnen von Burgund und danach durch dessen Tochter Maria an Habsburg. Philipp II. belehnte 1559 Wilhelm I. von Oranien mit ihr. Später kam sie an den jeweiligen Erbstatthalter der vereinigten Niederlande aus dem Haus Oranien. Der jeweilige Inhaber musste dem Rat von Brabant Lehnstreue schwören. Die Einkünfte lagen im 18. Jahrhundert bei beträchtlichen 80.000 Gulden im Jahr.[34]

Familienmitglieder

  • Albrecht II. von Cuyk (* um 1134; † 1200), von 1195 bis 1200 Bischof von Lüttich
  • Andreas von Cuyk († 23. Juni 1139) war von 1128 bis 1139 Bischof von Utrecht.
  • Gottfried von Xanten († nach 1135) war Propst sowohl von St. Severin in Köln wie auch des St. Viktorstifts in Xanten sowie gewählter aber nicht bestätigter Erzbischof von Köln
  • Gottfried von Cuyk († um 1154) war Burggraf von Utrecht und seit 1132 Graf von Werl-Arnsberg

Einzelnachweise

  1. Ob und welcher Zusammenhang mit dem späteren, aus demselben Ort stammenden Geschlecht der Freiherren von Malsen besteht, ist nicht klar. L. von Zedlitz-Neukirch: Neues preußisches Adelslexikon. Bd. 3 Leipzig, 1837 S. 341
  2. Julius Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Bd. 1, Innsbruck, 1861 S. 92
  3. B J P van Bavel: Goederenverwerving en goederenbeheer van de abdij Marienweerd (1129–1592). Hilversum, 1993 S. 113
  4. B J P van Bavel: Goederenverwerving en goederenbeheer van de abdij Marienweerd (1129-1592). Hilversum, 1993 S. 113
  5. D. Anton Friedrich Büsching: Erdbeschreibung. Teil 10. Hamburg, 1792 S. 201ff.
  6. Eintrag im FMG-Projekt
  7. private Seite zur niederländischen Territorien
  8. Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,3: Die Diözese. Berlin: Walter de Gruyter, 2003 (Germania sacra Neue Folge: Historisch-statistische Beschreibung der Kirche des Alten Reiches Bd. 37,3) ISBN 978-3-11-017592-9 S. 98
  9. Heinz Stoob: Westfalen und Niederlothringen in der Politik Lothar III. In: Tradition als historische Kraft. Interdisziplinäre Forschungen zur Geschichte des frühen Mittelalters. Berlin u. a., 1982. S. 367
  10. Paul Leidinger: Die Grafen von Werl und Werl-Arnsberg (ca. 980-1124): Genealogie und Aspekte ihrer politischen Geschichte in ottonischer und salischer Zeit, In: Harm Klueting(Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Band I, Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisierung 1803. Münster 2009 S. 169
  11. Lothar III. (RI IV, 1, 1) n. 290 1131 Dezember 25 - 1132 Januar 9 Köln RI-Online
  12. zum Beispiel: Lothar III. (RI IV, 1, 1) n. 184 1129 März 8 Duisburg RI-Online@1@2Vorlage:Toter Link/www.regesta-imperii.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  13. Lothar III. (RI IV, 1, 1) n. 472 1136 März 22 Aachen RI-Online
  14. Lothar III. (RI IV, 1, 1) n. 381 1133 Dezember 25 - 1134 Januar 1 Köln RI online@1@2Vorlage:Toter Link/www.regesta-imperii.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  15. Lothar III. (RI IV, 1, 1) n. 376 1133 (nach Oktober 26) RI-Online
  16. Heinz Stoob: Westfalen und Niederlothringen in der Politik Lothar III. In: Tradition als historische Kraft. Interdisziplinäre Forschungen zur Geschichte des frühen Mittelalters. Berlin u. a., 1982.
  17. vergl. Michael Gosmann: Die Grafen von Arnsberg und ihre Grafschaft. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster, 2009 ISBN 978-3-402-12827-5
  18. Wilhelm Bernhardi: Konrad III. Teil 1. Leipzig, 1883 S. 102, S. 372
  19. Michael Buhlmann: Das Kloster Werden, Friedrich Barbarossa und das alexandrinische Papstschisma Onlineversion (PDF; 265 kB)
  20. Wilhelm Bernhardi: Konrad III. Teil 1. Leipzig, 1883 S. 103, S. 433f., S. 558
  21. Heinrich Leo: Die Territorien des deutschen Reiches im Mittelalter seit dem 13. Jahrhundert Bd. 1 Halle, 1865 S. 950
  22. Friedrich I. (RI IV, 2) n. 2541 1180 April Gelnhausen RI online
  23. Theodor Lindner: Die deutschen Königswahlen und die Entstehung des Kurfürstentums. 1893 S. 97f.
  24. Robert Lee Wolff/Harry W. Hazard (Ed.): A history of the crusades. Vol.II. University of Wisconsin Press, 2005 S. 92
  25. Chr. von Stramberg: Der Rheingau. Bd. 4 Koblenz, 1865 S. 345
  26. Chr. von Stramberg: Der Rheingau. Bd. 4 Koblenz, 1865 S. 339
  27. Otto von Franklin: Das Reichshofgericht im Mittelalter. Bd. 1 Weimar, 1867 S. 186
  28. Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,1: Die Diözese. Berlin u. a., 1999 (Germania sacra NF. Bd. 37,1) S. 142
  29. Jan Willem Verkaik: De moord op graaf Floris V. Hilversum, 1996
  30. Karl Kunze: Die politische Stellung der niederrheinischen Fürsten in den Jahren 1314 bis 1334. Göttingen, 1886 S. 5, S. 9
  31. Michael Menzel (Hrsg.): Regesten Kaiser Ludwig des Bayern. Heft 8. Weimar, Wien, 2008. Nr. 90 4. März 1324
  32. Al. Dominicus: Baldewin von Lützelburg. Erzbischof und Kurfürst von Trier. Koblenz, 1862S. 370
  33. dazu aus neuerer Sicht: Werner Paracivini: Das Schwert in der Krone. In: Franz J. Felten (Hrsg.): Institution und Charisma. Köln u. a., 2009 S. 295f.
  34. D. Anton Friedrich Büsching: Erdbeschreibung. Teil 10. Hamburg, 1792 S. 202

Literatur

  • H. Grote: Stammtafeln. Leipzig, 1877 S. 279
  • Heinrich Leo: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Teil 1. Halle, 1832 v. a. S. 620, 917
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