Großraumbüro
Ein Großraumbüro ist ein Bürokonzept. Es handelt sich um einen Raum mit großer Grundfläche, in dem sich eine Vielzahl von Büroarbeitsplätzen befindet. Eine eindeutige Definition für den Terminus Großraumbüro gibt es nicht. Verschiedene Definitionen beschreiben es als Büro mit mindestens zehn, einige auch als Büro mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Als Grundfläche weist ein Großraumbüro mindestens 400 m² auf.
Gestaltung der Großraumbüros
Großraumbüros sind oft durch mittelhohe Raumteiler (Cubicle-Wände) in Zellen und Gänge unterteilt. Die Zellen (meist einfach mit den englischen Begriffen Box oder Cubicle bezeichnet) enthalten einen oder mehrere Arbeitsplätze. In den USA ist vor allem das Cubicle-Office mit Einzel-Boxen verbreitet. Eine Box wird durch drei oder vier Raumteiler begrenzt. Diese haben meist eine Stoffbespannung und werden im Quadrat mit einer Seitenlänge von ca. 1,50 m aufgestellt, so dass sich eine Raumzelle mit einem Eingang ergibt. Die Raumteiler reichen nicht bis zur Decke, sie sind oft 1,50 m bis 1,65 m hoch.
Bei der modernen Großraumbüro-Gestaltung wird Wert darauf gelegt, die Boxen in Fensternähe zu platzieren, damit die dort Arbeitenden Tageslicht erhalten. Im Kernbereich im Zentrum des Großraumbüros werden Archive oder Besprechungsräume untergebracht. Schalldämmende Raumteiler grenzen die einzelnen Cubicles voneinander ab und sollen trotz des offenen Raumes eine ungestörte Arbeitsatmosphäre schaffen. Cubicles für vier bis acht Beschäftigte sind tendenziell beliebter als Einzelarbeitsplätze. Die moderne Großraumbürogestaltung orientiert sich zudem an den ausgeführten Tätigkeiten. Für Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, sind schallgedämmte Zellen von Vorteil. Tätigkeiten, die Teamarbeit erfordern, profitieren von einem offenen Raumkonzept, das Kommunikation erleichtert. Bei der Planung sind zudem die Richtwerte des Arbeitsschutzes zu beachten, die bspw. in Deutschland pro Arbeitsplatz inklusive Verkehrsflächen 12 bis 15 m² pro Person vorsehen (siehe Abschnitt „Recht“). Rückzugsräume sollen zu einem angenehmen Arbeitsklima beitragen.
Vor- und Nachteile des Großraumbüros
Großraumbüros sind bei Arbeitnehmern in Deutschland oft unbeliebt, da der Schutz vor akustischen Störungen unzureichend ist und die Privatsphäre geringer ist; Mitarbeiter sehen sich einer ständigen sozialen Kontrolle oder Überwachung ausgesetzt und müssen zur Sicherung von vertraulichen Unterlagen und persönlichen Gegenständen vor Diebstahl oder unberechtigter Einsichtnahme Aufwand betreiben. Verschiedenen Studien zufolge fühlen sich Beschäftigte in Großraumbüros schneller gestresst, sind weniger produktiv und werden auch schneller krank. Eine australische Metastudie von 2009 analysierte Studien aus aller Welt zur Bürogestaltung und ermittelte, dass 90 Prozent der in Großraumbüros arbeitenden Beschäftigten über negative Einflüsse auf die körperliche und psychische Gesundheit berichteten. Probleme sind unter anderem Reizüberflutung, Verlust der Privatsphäre sowie das Gefühl, dass die Kollegen die Arbeit stetig überwachen würden. Diese Probleme würden bis zum Identitätsverlust führen. Zudem sei die Ansteckungsgefahr mit Viren und Bakterien im Großraumbüro deutlich höher als im Einzelbüro.[1]
Je nach Gestaltung können Großraumbüros noch weitere Nachteile aufweisen: In den inneren Bereichen sitzen die Beschäftigten weit vom Tageslicht entfernt bei Kunstlicht. Die Belüftung erfolgt häufig über Klimaanlagen. Welchen Einfluss die Büroraumgestaltung auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten hat, zeigte 2003 auch die 'Office Studie' des Fraunhofer-Instituts.[2]
Großraumbüros haben auch Vorteile. Arbeitgeber können dadurch die Kosten für die Bürogestaltung senken („Cost-effective design“), heißt es in der australischen Studie. Die Kommunikation der Beschäftigten werde durch Großraumbüros gefördert, tatsächlich nimmt die gezielte interpersonelle Kommunikation in Großraumbüros aber ab.[3] Größere Flexibilität bei der Raumgestaltung und eine bessere Überwachung der Mitarbeiter kann man als Vorteile sehen. Besonders die zum Teil wirtschaftlichere Flächennutzung lässt das Großraumbüro für viele Arbeitgeber attraktiv erscheinen.
Eine Übersichtsstudie aus 2023 von Professor Marcel Hülsbeck, Hochschule München, stellte fest, das Konzept des Großraumbüros schneide bei den individuellen und organisatorischen Leistungen von Wissensarbeitern am schlechtesten ab. In der vorliegenden Studie erwiesen sich Einzel- und (kleine) Gemeinschaftsbüros als die produktivste Umgebung für Wissensarbeiter.[4]
Akustik in Großraumbüros
Meist werden in Büros gehörschädigende Lärmpegel nicht erreicht. Der größte Störfaktor sind häufig Gespräche, besonders wenn der Inhalt für die eigene Arbeit irrelevant ist. So können extra-aurale – nicht das Gehör betreffende – Lärmwirkungen die Folge sein, wie z. B. Stress, eine geringere Leistungsfähigkeit oder eine höhere Fehlerrate.[5]
Eine auf die Tätigkeiten der Beschäftigten angepasste akustische Gestaltung des Büroraums kann die negativen Auswirkungen von Geräuschen mindern, z. B. durch eine Zonierung der Gesamtfläche. Die messtechnische Erfassung der akustischen Parameter in Mehrpersonenbüros erfolgt auf der Grundlage der Norm DIN EN ISO 3382-3.[6]
Recht
Deutschland
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)[7] konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung von 2004, welche in § 6 Abs. 1 ArbStättV regelt:[8]
- Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.
Mit der Fassung der Arbeitsstättenverordnung von 2004 waren die Zahlenangaben für Grundfläche, lichte Höhe und Mindestluftraum, wie sie in § 23 v. F. der Arbeitsstättenverordnung von 1975 geregelt waren, aufgehoben.[9] Mit den im September 2013 veröffentlichten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ gelten nun wieder konkrete Zahlenvorgaben. So ist eine Mindestgrundfläche von 8 m² für einen Arbeitsplatz und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz vorgegeben, für Büros und Bildschirmarbeitsplätze sind es 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz und für Großraumbüros aufgrund des höheren Verkehrsflächenbedarfs und der akustischen und visuellen Störfaktoren 12 bis 15 m² je Arbeitsplatz.[10]
Weblinks
- Regine Rundnagel - Gesellschaft Arbeit und Ergonomie - online e. V., Offenbach: Neue Bürokonzepte und die Arbeitsstättenverordnung: Welche Anforderungen ergeben sich aus der Praxis an die technische Regelsetzung? (PDF)
- SBiB-Studie: Schweizerische Befragung in Büros (PDF; 3,1 MB)
- Martin Pozsgai: Verkehrswege im Großraumbüro am Beispiel der LVA Württemberg in Stuttgart von 1975, in: moderneREGIONAL, Heft 14/3
Einzelnachweise
- Oommen, Vinesh G., Knowles, Mike, & Zhao, Isabella: Should health service managers embrace open plan work environments? A review. In: Asia Pacific Journal of Health Management. 2008, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 13. Januar 2015; abgerufen am 16. Februar 2015. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (Hrsg.): Zukunftsoffensive Office 21 - Mehr Leistung in innovativen Arbeitswelten. Köln/Stuttgart (Egmont vgs Verlagsgesellschaft mbH) 2003
- Ethan S. Bernstein, Stephen Turban: The impact of the ‘open’ workspace on human collaboration. In: Phil. Trans. R. Soc. B. Band 373, Juli 2018, doi:10.1098/rstb.2017.0239.
- Übersichtsstudie: Produktivitätsverluste durch moderne Bürokonzepte. Abgerufen am 28. Oktober 2023. Originalpublikation: Andrea Gerlitz & Marcel Hülsbeck: The productivity tax of new office concepts: a comparative review of open-plan offices, activity-based working, and single-office concepts, 5. Januar 2023. In: Management Review Quarterly February 2023, issue 1
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV): "Lärm-Stress" am Arbeitsplatz. Abgerufen am 18. Juni 2019.
- Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): IFA-Praxishilfen für Mehrpersonenbüros. Abgerufen am 18. Juni 2019.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), baua.de
- § 6 ArbStättV bei juris
- Wolfram von Gagern: Die wichtigsten Änderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung. BWR media, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 3. Mai 2014; abgerufen am 3. Mai 2014. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Neue Arbeitsstättenregeln ASR A4.1 und ASR A1.2. arbeitssicherheit.de, abgerufen am 3. Mai 2014.