Burg Blankenstein (Gladenbach)

Die Burg Blankenstein ist die Ruine einer Höhenburg bei der Stadt Gladenbach im Westen des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Hessen.

Burg Blankenstein
Burg Blankenstein – Auszug aus der Topographia Hassiae von Matthäus Merian dem Jüngeren 1655

Burg Blankenstein – Auszug aus der Topographia Hassiae von Matthäus Merian dem Jüngeren 1655

Staat Deutschland
Ort Gladenbach
Entstehungszeit um 1237
Burgentyp Höhenburg
Erhaltungszustand Ruine
Ständische Stellung Freiadlige
Geographische Lage 50° 46′ N,  34′ O
Burg Blankenstein (Hessen)
Burg Blankenstein (Hessen)

Geschichte

Die Burg wurde vermutlich vor 1237 zur Sicherung einer Handelsstraße errichtet, und zwar zum Schutz der ehemals bedeutenden, ca. 1 km nördlich verlaufenden „Köln-Leipziger-Straße“, auch „Brabanter Straße“ genannt. Bereits 1255 wurde sie als „strata publica“ (= öffentliche Straße) bezeichnet. 1261 beauftragte die Landgräfin Sophie die Burgmannen ihrer Burg Blankenstein ausdrücklich mit dem Schutz dieser öffentlichen Straße in ihrem Einflussbereich.

Die Burg war im Besitz der Herren von Merenberg. Burgmann war Ernst von Rodheim, den die von Nordeck und von Biedenfeld mit Unterstützung des Erzbischofs von Mainz aus der Burg vertrieben. Die Burg wurde daraufhin 1248 von Landgräfin Sophie von Hessen eingenommen, da sie in der Hand ihrer Gegner war. Neben anderen Burgen im Umfeld wurde auch sie zerstört, um ihrem unmündigen Sohn Heinrich das hessische Erbe zu sichern. Ab 1255 ließ die Landgräfin die Burg wieder aufbauen. Danach wurde sie an Gottfried von Rotenstein und Senand von Buseck verlehnt.

Der Besatzung oblag weiterhin zusammen mit den Besatzungen der Burg Wallenfels und Burg Neu-Dernbach (nach 1350) der Schutz der wichtigen Fernhandelstraße, der Brabanter Straße und deren Kreuzungspunkt mit dem Westfalenweg und der Herborner Hohen Straße in der Nähe der Wilhelmsteine im Schelderwald.

Infolge der zahlreiche Fehden und der damit einhergehenden Unsicherheit für den Handel während der 100-jährigen Dernbacher Fehde verlagerte sich der Fernhandelslverkehr gegen Ende des 14. Anfang des 15. Jh. immer mehr von der Brabanter Straße auf eine neue südliche Trasse. Sie verlief von Herborn aus im Aartal über Bicken, Bischoffen, Niederweidbach und weiter im Tal der Vers (rechter Nebenfluss der Salzböde) über Seelbach, Rollshausen, Altenvers nach Marburg.

Damit verloren die Burgen Wallenfels, Neu-Dernbach und Blankenstein zunehmend ihre zugedachte strategische Bedeutung, wurden nicht mehr ausreichend unterhalten und verfielen, mit Ausnahme von Burg Blankenstein, die als Amtssitz des Amtes Blankenstein eine neue Bedeutung erhielt.

Von 1478 bis zu seinem Tod 1480 wurde der Kölner Erzbischof Ruprecht von der Pfalz hier gefangen gehalten. Landgraf Philipp I. von Hessen soll hier zudem dem vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg Zuflucht gewährt haben.

Im Jahre 1647 wurde die Burg, angeblich durch Brandstiftung, zerstört. 1648 errichtete man in den Ruinen ein neues Amtshaus. Heute sind nur noch einige Ruinen erhalten, die besichtigt werden können.

Übersicht der erhaltenen Ruine

Literatur

  • Martin Zeiller: Blanckenstein. In: Matthäus Merian (Hrsg.): Topographia Hassiae et Regionum Vicinarum (= Topographia Germaniae. Band 7). 2. Auflage. Matthaeus Merians Erben, Frankfurt am Main 1655, S. 25 (Volltext [Wikisource]).
  • Dieter Blume, Jürgen Runzheimer: Gladenbach und Schloß Blankenstein. Hrsg. Kur- und Verkehrsgesellschaft Gladenbach mbH, Hitzeroth Verlag, Marburg 1987, Hess. Heimatbücher, ISBN 3-925944-15-X.
  • Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen – 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten. 3. Auflage. Wartberg Verlag, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 275–276.
  • Rolf Müller (Hrsg.): Schlösser, Burgen, alte Mauern. Herausgegeben vom Hessendienst der Staatskanzlei, Wiesbaden 1990, ISBN 3-89214-017-0, S. 143f.
Commons: Burg Blankenstein (Gladenbach) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.