Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

In der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände habe sich die drei deutschen kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen, um zu übergreifenden kommunalen Problemen gemeinsam Stellung nehmen zu können. In der Federführung wechseln sich die Verbände jährlich ab.[1]

Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland bilden die Landkreise, Städte und Gemeinden die dritte Ebene öffentlicher Verwaltungen. Mit Bund und Ländern haben sie gemeinsam, dass ihre Willensbildung in Volksvertretungen erfolgt, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind. Dieser Sachverhalt prägt auch die Arbeit der kommunalen Spitzenverbände.

Die zentrale Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände besteht darin, die den Landkreisen, Städten und Gemeinden grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsamt: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom)
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