Bundesschatzanweisung

Bundesschatzanweisungen („Schätze“) sind Bundeswertpapiere und damit Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeines

Schatzanweisungen wurden 1866 in Preußen eingeführt.[1] Zur Finanzierung des Deutschen Krieges stellte Preußen dem Norddeutschen Bund seinen Kriegsschatz von 30 Mio. Talern zur Verfügung.[2]

Schatzanweisungen sollen ein augenblickliches Missverhältnis zwischen staatlichen Einnahmen und Ausgaben begleichen und werden daher nur auf kurze Zeit ausgegeben.

Es werden verzinsliche und unverzinsliche Schatzanweisungen (sog. U-Schätze) unterschieden.[3]

Verzinsliche Bundesschatzanweisungen haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Das ist unter den börsennotierten Anleihen des Bundes die kürzeste Laufzeit.[4] Da sie nur zu bestimmten Zeitpunkten emittiert (begeben) werden, zählen sie zu den Einmalemissionen. Sie sind mit einem festen Nominalzins (Coupon) ausgestattet, der jährlich gezahlt wird.[5]

Bei den kurzfristigen unverzinslichen Schatzanweisungen liegt der Ausgabekurs unter dem Rückzahlungsbetrag, wobei die Differenz (Disagio) die Zinsvergütung für die Laufzeit von 12 Monaten darstellt.[6]

Bedeutung

Bundesschatzanweisungen dienen der kurz- bis mittelfristigen Liquiditäts­versorgung des Bundes. Für den Bund zählen sie nach den Bundesobligationen (Bobl) zu den wichtigsten Finanzierungsinstrumenten. Ihr Anteil am gesamten Handelsvolumen betrug im Jahr 2021 rund 10 % (Bobl: 15 %). Das absolute Niveau der Handelsumsätze sank von 504 Mrd. Euro im Jahr 2020 auf 464 Mrd. Euro im Jahr 2021 (Bobl im Jahr 2021: 715 Mrd. Euro).[7]

Technisch werden Bundesschatzanweisungen durch Eintragung in das Bundesschuldbuch als Wertrechte handelbar, wobei der Anleger gemäß § 6 Abs. 1 DepG einen Miteigentumsanteil am Wertpapiersammelbestand erhält.

Wie alle Bundeswertpapiere zählen Bundesschatzanweisungen zu den mündelsicheren Wertpapieren.

Mit ihrer Laufzeit von 2 Jahren sind sie für professionelle Investoren ideal zur Erfüllung von Börsentermingeschäften, der Belieferung des so genannten Schatz-Future an der Eurex geeignet.

Emissionsverfahren und Handel

Die Ausgabe neuer Bundesschatzanweisungen (Neuemission) erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit technischer Unterstützung der Deutschen Bundesbank in der Regel im vierteljährlichen Rhythmus in den Monaten Februar, Mai, August und November ausschließlich im sogenannten Tenderverfahren. Dabei sind nur Kreditinstitute, die der sogenannten Bietergruppe Bundesemissionen angehören, berechtigt, diese Wertpapiere direkt in der Auktion zu erwerben. Andere Kreditinstitute und Nichtbanken können Mitglieder der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen oder Bundesschatzanweisungen nach ihrer Emission an der Börse erwerben.[8]

Die Volumina (Ausgabemengen) der einzelnen Auktionen für Bundesschatzanweisungen liegen seit einigen Jahren bei 4 bis 5 Milliarden Euro. Einer Neuemission folgen in den darauffolgenden beiden Monaten so genannte Aufstockungen desselben Papiers (derselben WKN bzw. ISIN) in ähnlicher Höhe, so dass eine Bundesschatzanweisung letztlich ein Volumen von bis zu 15 Milliarden Euro erreichen kann.[9][10]

Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt, den sogenannten Sekundärmarkt. Sie können dort von jedermann erworben werden und zählen zu den liquidesten Anleihen, die der Bund emittiert.[11] Ende 2021 belief sich ihr Gesamtvolumen auf 116 Mrd. Euro.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Schatzscheine. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 705. zeno.org, abgerufen am 20. November 2022.
  2. vgl. Der Krieg von 1870/71. In: Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. De Gruyter 1984, S. 585.
  3. Jörg Jasper: Schatzanweisungen. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 20. November 2022.
  4. Erklärung von Bundesschatzanweisungen, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
  5. Erklärung von Bundesschatzanweisungen, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
  6. Schatzanweisungen: Bundesschatzanweisungen, (U-Schätze). Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl., Mannheim 2016.
  7. Bundesschatzanweisungen. Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, abgerufen am 20. November 2022.
  8. Tenderverfahren des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
  9. Emissionskalender des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
  10. Emissionskalender des Bundes (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive), Auktionsübersicht als PDF (25,3 kB), abgerufen am 1. April 2015.
  11. Bundesschatzanweisungen im FORUM: Bundeswertpapiere – August 2010, Anlegermagazin der Finanzagentur (243 kB), abgerufen am 7. April 2015.

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