Bundesamt für Logistik und Mobilität
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und erfüllt Aufgaben im Bereich des Güterkraft- und des Personenverkehrs. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat seinen Sitz in Köln; Präsident ist Christian Hoffmann, Vizepräsident ist Bernd Krekeler.
Bundesamt für Logistik und Mobilität | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Geschäftsbereich | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 18. Oktober 1952 |
Hauptsitz | Köln[1] |
Präsident | Christian Hoffmann[2] |
Vizepräsident | Bernd Krekeler[2] |
Bedienstete | ca. 2000[3] |
Haushaltsvolumen | 74,989 Mio. Euro (2023)[4] |
Netzauftritt | balm.bund.de |
Geschichte
Aufgrund des mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1950er Jahre einhergegangenen Anstiegs des Güterverkehrsaufkommens[5] wurde im am 18. Oktober 1952 in Kraft getretenen Güterkraftverkehrsgesetz die Errichtung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zur „Herstellung und Gewährleistung der Ordnung im Güterfernverkehr innerhalb seiner verschiedenen Zweige und im Verhältnis zu anderen Verkehrsträgern“ vorgesehen.[6] Die Behörde wurde 1953 gebildet.[5]
Zum 1. Januar 1994 wurde die Behörde mit dem Tarifaufhebungsgesetz in das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) umgewandelt.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Behörde in Bundesamt für Logistik und Mobilität umbenannt.[5][7][8]
Aufgaben
Über seine klassischen Aufgabenbereiche in der Straßen-, Maut- und Betriebskontrolle bzw. Ahndung hinaus, verantwortet das Bundesamt für Logistik und Mobilität als Bewilligungsbehörde im Auftrag des BMDV umfangreiche Förderprogramme einer modernen und nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Mit seinen Marktstudien in Deutschland analysiert das Bundesamt für Logistik und Mobilität verkehrsträgerspezifische – und übergreifende Informationen und bereitet als Dienstleister des Verkehrsdatenmanagements verkehrspolitische Entscheidungsprozesse vor. Schließlich ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität verantwortlich für die zivile Notfallvorsorge (ZN) im Straßenverkehr und stellt die Handlungsfähigkeit des Bundesamtes für Logistik und Mobilität in kurzfristigen Krisenlagen sicher.
Straßenkontrolldienst
Straßenkontrollen sind das Hauptaufgabenfeld des Bundesamts für Logistik und Mobilität. Dadurch sollen die Straßenverkehrssicherheit erhöht und der Umweltschutz sichergestellt werden sowie die Einhaltung der Marktordnung im Straßengüterverkehr. Kontrolliert werden Lkw, Busse und deren Fahrer u. a. auf technische Sicherheit, Einhaltung der betreffenden Güterverkehrsgesetze (Lenkzeiten, Genehmigungen etc.) sowie allgemein des Verkehrsrechts (Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit usw.). Es werden auch gemeinsame Kontrollen mit anderen Behörden (Zoll, Polizei, verschiedene Landesämter) durchgeführt. Diese werden vom Sachbereich K der einzelnen Außenstellen koordiniert. 2020 wurden 437.411 Kontrollen[9] durchgeführt. Bei 12,4 %[10] der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt.
Mautkontrolldienst
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität war bis August 2003 für die Erhebung der bis dahin gültigen Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) durch die Eurovignette verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine zeitlich gebundene Gebühr für LKW, nach deren Entrichtung die Benutzung des deutschen Autobahnnetzes für den bezahlten Zeitraum erlaubt war. 2003 wurden durch die Gebühren rund 367 Millionen Euro eingenommen. Seit Januar 2005 gilt die neue streckenbezogene Lkw-Maut, überwacht die ordnungsgemäße Entrichtung der Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen im gesamten Bundesgebiet nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität führt den Verkehrskontrollen nachgelagerte Betriebskontrollen zur Überwachung güterkraftverkehrsrechtlicher und mautrechtlicher Bestimmungen durch. Der Betriebskontrolldienst des Bundesamts für Logistik und Mobilität gliedert sich in die Bereiche Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie Maut. Zudem führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität als Bewilligungsbehörde Betriebsprüfungen im Bereich Zuwendungsverfahren durch.
Marktzugang
Die Arbeit im Bereich Marktzugang besteht im Wesentlichen in Genehmigungsvergabe und Kontrolle, Betriebskontrollen, Zusammenarbeit mit zuständigen (Landes-)Ministerien sowie die internationale Kooperation mit Behörden und Unternehmen. Der Arbeitsbereich Marktzugang besteht aus dem Bereich Straßengüterkraftverkehr und grenzüberschreitendem Personenverkehr. Im Straßengüterverkehr werden nationale und internationale Regelungen für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) entwickelt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität erteilt Genehmigungen für den nationalen und internationalen Straßenverkehr. Dazu gehören bilaterale Genehmigungen und CEMT-Genehmigungen, Konzessionsabgaben sowie Gemeinschaftslizenzen.
Die Verhängung von Sanktionen besteht im Wesentlichen aus der Ermittlungstätigkeit und der Verhängung von Bußgeldern. 2020 wurden 28.020 Verfahren durchgeführt, bei denen eine Bußgeldsumme von rund 13 Millionen Euro verhängt wurde.
Verkehrswirtschaft und Marktbeobachtung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist für die Beobachtung, Analyse und Auswertung des Marktgeschehens im Bereich des Verkehrs zuständig und nimmt Aufgaben im Bereich des Luftverkehrs wahr. Mit den Statistiken und Berichten, die das Bundesamt für Logistik und Mobilität erstellt, werden die Grundlagen für verkehrspolitische Entscheidungen und Gesetzesvorhaben im Bereich des Güterkraftverkehrs und Personenverkehrs geschaffen.
Die Marktbeobachtung betrifft die Zusammenarbeit des Bundesamts für Logistik und Mobilität mit der Privatwirtschaft sowie die Auswertung statistischer Daten, um die Gewährleistung eines geregelten Marktablaufes sicherzustellen. Durch die Marktbeobachtung sollen z. B. Dumping-Aktionen und strukturelle Probleme erkannt und eliminiert werden. Hier kommt die Gewinnabschöpfung zum Einsatz, um künftige Verstöße präventiv unwirtschaftlich zu machen. Ferner wird das Kabotageverbot überprüft.
Krisenmanagement und zivile Notfallvorsorge
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität nimmt in der Krisenprävention und Krisenbewältigung Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge nach dem Verkehrsleistungsgesetz und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie Krisenmanagementaufgaben unterhalb dieser gesetzlich vorgegebenen Schwellen für den Geschäftsbereich des BMDV in vergleichbaren Lagen wahr. Aktuell koordiniert ein vom Bundesamt für Logistik und Mobilität eingerichteter Krisenstab im Rahmen der Flüchtlingshilfe des Bundes die Verteilung und Beförderung in Deutschland ankommender Flüchtlinge aus der Ukraine.
Die Zivile Notfallvorsorge ist mit der Planung und Aufstellung der Transportorganisation des Bundes (TOB) befasst.[11]
Weiteres
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist Bewilligungsbehörde für die folgenden Förderprogramme:
- Zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS),
- Güterverkehr (De-minimis, Ausbildung, Weiterbildung sowie energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge),
- Radverkehr,
- ÖPNV-Modellprojekte,
- Lkw-Stellplätze (SteP)
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist der zentrale Projektträger zur Förderung des Radverkehrs im Auftrag des BMDV zur nachhaltigen Gestaltung einer sicheren und umweltgerechten Mobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Des Weiteren ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität die Geschäftsstelle Radnetz Deutschland eingerichtet worden, die das Förderprogramm des Bundes „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ umsetzt und die weiteren Schritte auf nationaler Eben koordinierend begleitet.
Mit dem Mobilitätsforum Bund fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität die nachhaltige Gestaltung einer sicheren und umweltgerechten Mobilität u. a. in der Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030.
Struktur
Die Behördenleitung obliegt einem Präsidenten, der am Kölner Hauptsitz arbeitet. Daneben gibt es noch weitere acht Außenstellen, darüber hinaus drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben und einen Dienstsitz in Berlin.
Die Zentrale in Köln gliedert sich in sechs Abteilungen und 21 Referate, die sich mit den allgemeingültigen Aufgaben befassen. Die acht Außenstellen in Schwerin (mit Dienstposten Berlin), Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart und München sind für die Arbeit mit den Außenaufgaben verantwortlich. Sie sind in Sachbereiche aufgegliedert. Sachbereich K (Kontrolldienste) ist zuständig für die Koordination von Straßenkontrollen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Sachbereich A (Ahndung) ist zuständig für die Bußgeldbearbeitung und Sachbereich Z (Zentrale Dienste) für die Personalbearbeitung und die Materialbeschaffung bzw. -koordination. Die drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Kiel, Bremen und Saarbrücken befassen sich ausschließlich mit ordnungsrechtlichen Verfahren gegen Gebietsfremde. Diese Außenstellen haben keinen Sachbereich K.
Haushalt
Durch verschiedene Maßnahmen zur Ausweitung der Lkw-Maut betrugen die Einnahmen im Jahr 2021 nunmehr 7,6 Milliarden €.[12] Nach Abzug der Ausgaben für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung fließen die Einnahmen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur; das heißt, sie werden zur Finanzierung von Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen verwendet.
Im Bundeshaushalt 2023 sind für das Bundesamt für Logistik und Mobilität Ausgaben von 74,989 Millionen Euro angegeben.[4]
Ausrüstung
Dienstkleidung
Die Mitarbeiter des Bundesamts für Logistik und Mobilität sind während ihrer Straßenkontrollen durch uniformähnliche Dienstbekleidung und neongelbe Warnwesten mit dem aufgedruckten Kürzel der Behörde erkennbar. Die dunkelblaue Hose und das hellblaue Hemd, zu besonderen Anlässen darf ein weißes Hemd getragen werden, die denen der Polizei und des Zoll ähneln. Am rechten Oberarm befindet sich das Hoheitszeichen (Bundesadler mit dem Namen der Behörde). Als Kopfbedeckung tragen sie eine blaue Schirmmütze mit Bundesadler und einer Kokarde, auch Basecaps mit Bundesadler werden getragen.
Sonderfahrzeuge
Neben dem normalen Fuhrpark verfügt das Bundesamt für Logistik und Mobilität noch über zwei Lichtmastwagen (LIMA) auf Basis zum Beleuchten der Kontrollplätze bei Nachtkontrollen. Einige Kontrollfahrzeuge sind mit Rad-/Achslastwaagen zur Feststellung von Gewichten (Überladungen) ausgestattet. Außerdem befinden sich Höhen- bzw. Längenmessstäbe in den Fahrzeugen, um Abweichungen bei den zulässigen Abmessungen festzustellen. Seit 2021 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität ein digitales Kontrollfahrzeug zur Serienreife gebracht.
Weblinks
Einzelnachweise
- BALM-Zentrale. Bundesamt für Logistik und Mobilität, abgerufen am 11. August 2023.
- Leitung. Bundesamt für Logistik und Mobilität, abgerufen am 11. August 2023.
- Kurzprofil und Organisation. Bundesamt für Logistik und Mobilität, abgerufen am 11. August 2023.
- Entdecken Sie den Bundeshaushalt interaktiv. Haushaltsstelle 1213 – Bundesamt für Logistik und Mobilität. In: Bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 2. Januar 2023.
- Die Geschichte des BALM. Bundesamt für Logistik und Mobilität, abgerufen am 11. August 2023.
- BGBl. I S. 697
- BGBl. 1993 I S. 1489
- BAG wird BALM. Bundesamt für Logistik und Mobilität, 12. Dezember 2022, abgerufen am 2. Januar 2023.
- Straßenkontrollstatistik 2020. Bundesamt für Güterverkehr, 7. Juni 2021, abgerufen am 3. Juni 2022.
- Strassenkontrollstatistik 2020. Bundesamt für Güterverkehr, 6. Juli 2021, abgerufen am 3. Juni 2022.
- Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr. Bundesamt für Güterverkehr, abgerufen am 6. August 2014.
- Lkw-Maut. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, abgerufen am 31. Mai 2022.