Brüstung
Als Brüstung (auch Parapet) bezeichnet man
- eine Absturzsicherung an Brücken, Emporen, Terrassen, Balkonen usw. Im Gegensatz zum leichten und meist durchbrochenen Gitter bzw. Geländer und zur Balustrade ist sie eine geschlossene, in der Regel massiv ausgeführte Wandscheibe.
- Zum anderen wird ein Teil einer Außenwand als Brüstung bezeichnet, der sich zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet (Fensterbrüstung).
Der Begriff bezieht sich auf den – ursprünglichen – Abschluss des Bauteils in Höhe der Brust (häufig zu Verteidigungszwecken). Die Brüstungshöhe ist je nach Land genormt, sowie von der potentiellen Absturzhöhe abhängig und beträgt zwischen 80 cm und 110 cm.
Für absturzsichernde Brüstungen ist ein statischer Nachweis zu führen. Hierbei ist an der Oberkante ein Holmdruck in alle Richtungen anzusetzen. Gegebenenfalls in Verbindung mit einer möglichen Windlast.
Als Parapethöhe bezeichnet man den vertikalen Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.
Literatur
- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.): Geländer und Brüstungen. Aspekte zur Anwendung der Norm SIA 358.
- Eduard Werner, Karl-Heinz Hoffmann: Die zukunftsichere Elektro-Installation. Unterflur, Brüstung für Starkstrom- und Fernmeldeanlagen. 1968.
- Franz Ewerbeck, Eduard Schmitt: Einfriedigungen, Brüstungen und Geländer. Balcone, Altane und Erker. 1899.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Brüstung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Geländer und Brüstungen (BfU Schweiz) (abgerufen am 3. Juli 2020)
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