Bothfelder Hochzeitseiche

Die Bothfelder Hochzeitseiche auf dem Bothfelder Anger steht am Bothfelder Kirchweg am Rand des alten Dorfs von Bothfeld, dem heutigen hannoverschen Stadtteil Bothfeld. Sie wurde am 12. Juni 1986 zum Naturdenkmal erklärt und wird unter der Nummer ND-H 234 (früher ND-H 26) geführt. Der Baum ist nach seiner Art eine Stieleiche (Quercus robur).

Bothfelder Hochzeitseiche

Die Hochzeitseiche auf dem Bothfelder Anger
Ort Hannover, Stadtteil Bothfeld
Land Niedersachsen, Deutschland
Baumart Stieleiche
Geographische Lage 52° 24′ 50,1″ N,  48′ 2,7″ O
Bothfelder Hochzeitseiche (Niedersachsen)
Bothfelder Hochzeitseiche (Niedersachsen)
Status Naturdenkmal 12. Juni 1986[1]
Alter 230 (um 2012)[1]
Stammumfang
(1 m Höhe)
3,20 m (um 2012)[1]
Baumhöhe 20 m (um 2012)[1]

Die erste Unterschutzstellung erfolgte durch die Stadt Hannover als zu dieser Zeit für Naturschutz zuständiger Behörde. Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde hat inzwischen die Region Hannover übernommen.[2] Sie legte 2010 in einer Sammelverordnung die Naturdenkmale in ihrem Gebiet neu fest und begründete die Unterschutzstellung für diesen Baum mit dieser Beschreibung:

Schöne, frei gewachsene Eiche.

und nannte als Schutzzweck

Die Eiche wird wegen ihrer Bedeutung für die Heimatkunde geschützt. Unter ihr traf sich früher in den Abendstunden die Bothfelder Dorfjugend. Daher trägt der Baum auch den Namen „Hochzeitseiche“[3]

Der „Bürgerverein Bothfeld, Klein-Buchholz und Lahe“ schuf im Jahr 2012 als letzte Handlung vor seiner Auflösung eine Informationstafel aus Metall mit diesem Wortlaut:

Naturdenkmal ND-H 234
Eiche, ca. 230 Jahre alt, ca. 20 m hoch, Stammumfang ca. 3,20 m, zum Naturdenkmal erklärt am 12. 6. 1986. Die Eiche wird für die Heimatkunde geschützt. Unter ihr traf sich früher die Bothfelder Dorfjugend; daher trägt der Baum auch den Namen Hochzeitseiche.
[1]

Siehe auch

Commons: Hochzeitseiche Bothfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Susanna Bauch: „Hochzeitseiche“ erhält Hinweisschild, Bericht in der Neuen Presse vom 11. Oktober 2012@1@2Vorlage:Toter Link/www.neuepresse.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Abruf am 21. Februar 2021
  2. Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 27. September 2021
  3. 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (Herunterladbare PDF Abruf am 20. Januar 2021)
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