Bootszeugnis

Das Bootszeugnis ist ein Dokument, das das Vermieten eines Sportbootes erlaubt.

Gesetzliche Grundlagen

Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV).[1]

Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, BinSch-SportbootVermV).[2]

Ausgestellt wird das Bootszeugnis vom örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt für eine Dauer von jeweils zwei Jahren, bei Werftneubauten von drei Jahren. Voraussetzung ist eine Besichtigung, bei der Schiffskörper und Ausrüstung unter Sicherheitsgesichtspunkten geprüft werden.

Einzelnachweise

  1. See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV.
  2. Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV.
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