Bildtafel der Verkehrszeichen in Israel
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Israel zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen in Israel.[1] Israel ist Unterzeichner des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr und hat dieses auch am 11. Mai 1971 ratifiziert.[2] Das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen wurde allerdings wegen Streitigkeiten mit dem Irak bislang nicht umgesetzt.[3] In Israel gilt Rechtsverkehr.
Verordnung
Verkehrszeichen werden vom israelischen Verkehrsministerium festgelegt. Eine frühere Bestimmung der Verkehrszeichen wurde in der Verordnungsdatei im Verkehrsblatt (Bestimmung der Verkehrszeichentafel) von 1970 veröffentlicht. Die aktuelle Fassung dieser Bestimmung trat am 26. Juni 2011 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert.[4]
Die Verkehrszeichen und Schilder entsprechen größtenteils dem internationalen Standard, der von der Wiener Kommission für die Regulierung von Wegweisern festgelegt wurde, und stützen sich darauf, einige der Schilder weichen jedoch davon ab.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung 1961-5571 unterliegt das Anbringen von Verkehrszeichen der Zuständigkeit der zentralen Verkehrszeichenbehörde oder den örtlichen Kommunalverwaltungen. Ein Polizeibeamter erhält die Befugnis, ein temporäres Straßenschild im Namen der israelischen Polizei anzubringen. Dasselbe gilt auch für Bauunternehmer, bei temporären Arbeiten und Unterhalt an Straßen. Diese Vorschriften schreiben auch die Verpflichtung vor, die Verkehrszeichen und die Regeln zu beachten (Personen, die die Straße zum Fahren, Gehen, Stehen oder zu anderen Zwecken benutzen).
Die Maßeinheit für Geschwindigkeitsangaben ist Kilometer pro Stunde, für Abmessungen Meter und für Massenangaben Tonnen. Fehlt eine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung, beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Entwicklung
Bis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts richteten sich die in Israel angebrachten Verkehrszeichen nach britischen Vorbildern. In den späten 1960er Jahren wurden die ersten israelischen Straßenschildtafeln entworfen und im Januar 1970 zum ersten Mal veröffentlicht. Im Laufe der Jahre wurden die Straßenverkehrszeichen mehrmals aktualisiert und modernisiert, entsprechen aber mehrheitlich immer noch den Tafeln, die Anfang der 1970er Jahre herausgegeben wurden.
Der aktuelle Kennzeichenkatalog von 2011 beinhaltet insgesamt 257 verschiedene Verkehrszeichen und 95 Symbole, von denen die meisten neu sind, unterteilt in 10 Kategorien.
- 1. Gefahrzeichen: In der Regel in Form eines roten Dreiecks.
- 2. Vorschriftzeichen: Die meisten von ihnen haben die Form eines blauen Kreises.
- 3. Vorfahrtszeichen: z. B. „Ausfahrt vorfahren“, „Kreisverkehr“.
- 4. Verbots- und Beschränkungszeichen: Die meisten von ihnen haben die Form eines roten Kreises.
- 5. Beschilderung für öffentliche Verkehrsmittel: Mehrheitlich in Gelb
- 6. Informations- und Leitzeichen: Haben normalerweise die Form eines blauen oder grünen Rechtecks.
- 7. Ampelzeichen und Fahrbahnregelung: Elektrischen Zeichen, die den Verkehr an Kreuzungen und Fahrspuren regeln.
- 8. Markierungszeichen auf Fahrbahnoberflächen: Wird auf der Fahrbahnoberfläche markiert, normalerweise in weißer Farbe.
- 9. Beschilderung an Baustellen: Meist Orange.
In der zehnten Kategorie gibt es eine Reihe von Symbolen die als Zusatzkennzeichnung meist auf Informations- und Leitzeichen dienen.
Trotz des Wieners Abkommens und internationaler Standards gibt es eine Reihe von Verkehrszeichen, die nur in Israel vorkommen. Der Hauptunterschied ergibt sich aus Inschriften auf Schildern, in denen geschriebener Text erscheint, immer in hebräischer Sprache, normalerweise begleitet von Inschriften in Arabisch und dem lateinischen Alphabet für Englisch sowie die dazugehörenden Zahlen. Die israelischen Verkehrszeichenvorschriften sehen die Verwendung der folgenden Schriftarten vor: Tamrurim für die hebräische Schrift, Medina für die arabische Schrift und Triumvirat für die lateinische Schrift sowie Zahlen. Diese Regeln werden jedoch nicht konsequent befolgt; einige Schilder verwenden Highway Gothic für die lateinische Schrift.
Ein einzigartiges Zeichen für Israel ist das Toll Road-Schild (Gebotszeichen 230 A bis 231 B sowie als Zusatztafel 629 D) mit einer Straßenzeichnung und dem offiziellen Symbol für die Währung New Sheqel. Ein weiteres Sonderzeichen ist das Schild „Fahrunterrichtsverbotszone“ (418) und dessen Aufhebung (419). Das Stoppschild ist dem internationalen Vorbild nachempfunden, enthält aber keinen Text, wie er auf Schildern in anderen Ländern üblich ist, sondern eine Zeichnung einer weißen Hand und keine Beschriftung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe geringfügiger Unterschiede in der Beschilderung Israels im Vergleich zum internationalen Standard, die Informationszeichen 626 bis 628 (Parkraumbewirtschaftungszone) seien hier genannt. Sie weisen ein weißes „P“ für Parken auf blauem Grund auf, das von dem hebräischen Buchstaben Het (ח) für „Hanaya“ (hebräisch: חניה) eingeschlossen ist, was auch „Parken“ bedeutet.
1. Gefahrzeichen
- 101
Unebene Fahrbahn - 102
Kurve – rechts - 103
Kurve – links - 104
Doppelkurve – zunächst rechts - 105
Doppelkurve – zunächst links - 106
Kurvige Straße - 107
Richtungstafel in Kurven – Aufstellung links - 108
Richtungstafel in Kurven – Aufstellung rechts - 109
Verengte Fahrbahn - 110
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts - 111
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung links - 112 L
Leitplatte – Aufstellung links - 112 R
Leitplatte – Aufstellung rechts - 113
Leitmal waagerecht - 114
Kreuzung oder Einmündung - 115
Einmündung – rechts - 116
Einmündung – links - 117
T-Kreuzung - 118
Leitmal waagerecht – Aufstellung links u. rechts - 119
Mehrere Einmündungen – rechts u. links - 120
Mehrere Einmündungen – links u. rechts - 121
Kreisverkehr voraus - 122
Lichtzeichenanlage voraus - 123
Von rechts einmündende Nebenstraße - 124
Von links einmündende Nebenstraße - 125
Mündet von links in eine Hauptstraße - 126
Mündet von rechts in eine Hauptstraße - 127 A
Mögliche Staugefahr - 127 B
Stau - 128 A
Straßenbahn-übergang - 128 B
Straßenbahn-übergang – mit Zusatzkenn-zeichnung 2 Fahrtrichtungen - 129 A
Bahnübergang - 129 B
Bahnübergang – mit Zusatzkenn-zeichnung 2 Fahrtrichtungen - 130
Dreistreifige Bake - 131
Zweistreifige Bake - 132
Einstreifige Bake - 133
Andreaskreuz – dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! - 134
Andreaskreuz – dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (Mehrere Geleise) - 135
Fußgängerüberweg - 136
Fußgänger - 137
Radverkehr - 138
Tunnel - 139
Stoppschild voraus - 140
Gefälle - 141
Schleuder- oder Rutschgefahr - 142
Steinschlag – Aufstellung rechts - 143
Steinschlag – Aufstellung links - 144
Bodenwelle - 145
Gegenverkehr - 146 A
Steinböcke - 146 B
Kamele - 147
Landwirtschaftliche Fahrzeuge - 148
Leitpfosten - 149
Orientierungs- oder Trennungssäule - 150
Sonstige Gefahren - 151
Unfall - 152 A
Seitenwind von rechts - 152 B
Seitenwind von links - 153
Kinder (Achtung Schule)
2. Gebotszeichen
- 201
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts - 202
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links - 203
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus - 204
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts - 205
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links - 206
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts - 207
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links - 208
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links - 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder Wenden nach rechts - 210
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder Wenden nach links - 211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Wenden nach rechts - 212
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Wenden nach links - 213
Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts oder links vorbei - 214
Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei - 215
Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei - 216
Autobahn - 217
Ende der Autobahn - 218
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit – hier 55 - 219
Schnellstraße - 220
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - 221
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs - 222
Beginn der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit - 223
Ende der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit - 224
Beginn der vorgeschriebenen Benutzung des Radweges - 225
Ende der vorgeschriebenen Benutzung des Radweges - 226
Gehweg - 227
Radweg - 228
Gemeinsamer Geh- und Radweg - 229
Getrennter Rad- und Gehweg – Radweg links - 230 A
Beginn einer mautpflichtigen Strecke - 230 B
Beginn einer mautpflichtigen Strecke – ausgenommen davon sind Busse, Personenwagen mit mindestens 4 Fahrzeuginsassen, Fahrzeuge, die nur bis zum Parkplatz verkehren oder Fahrzeuge, das Fahrgäste absetzt oder aufnimmt - 231 A
Ende einer mautpflichtigen Strecke - 231 B
Ende einer mautpflichtigen Strecke
3. Vorfahrtszeichen
- 301
Vorfahrt gewähren - 301 H
Vorfahrt gewähren (alte Version) - 302
Halt, Vorfahrt gewähren - 303
Kreisverkehr - 304
Stopp nur auf zuvor erfolgte Sichtkontrolle des Verkehrsgeschehens - 305
Zufahren nur auf zuvor erfolgte Sichtkontrolle des Verkehrsgeschehens - 306
Fußgängerüberweg - 307
Gegenverkehr Vorfahrt gewähren - 308
Vorfahrt vor dem Gegenverkehr - 309
Vorfahrtstraße - 310
Ende der Vorfahrtstraße
4. Verbots- und Beschränkungszeichen
- 401
Verbot für Fahrzeuge aller Art - 402
Verbot der Einfahrt - 403
Leitbake – Aufstellung rechts - 404
Absperrschranke - 405
Verbot für Kraftfahrzeuge - 406
Verbot für Kraftfahrzeuge über 10 t - 407
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - 408
Verbot für Kraftwagen - 409
Verbot für Krafträder - 410
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 30 km/h fahren können oder dürfen - 411
Verbot für Reiter - 412
Verbot für Radverkehr - 413
Verbot für Fußgänger - 414
Verbot für Fußgänger, Radverkehr und Reiter - 415
Verbot für Kraftfahrzeuge über 6 t - 416
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe - 417
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite - 418
Fahrunterrichts-verbotszone - 419
Ende der Fahrunterrichts-verbotszone - 420
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art - 421
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art - 422
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - 423
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - 424
Ortschaft - 425
Ende der Ortschaft - 426
Zulässige Höchstgeschwindigkeit - 427
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - 428
Rechtsabiegeverbot - 429
Linksabiegeverbot - 430
Wendeverbot nach rechts - 431
Wendeverbot nach links - 432
Eingeschränktes Haltverbot - 433
Absolutes Haltverbot - 434
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes - 435
Eingeschränktes Haltverbot Kraftfahrzeuge über 10 t - 436
Ende des eingeschränkten Haltverbots für Kraftfahrzeuge über 10 t - 437
Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und gültigem Ausweis - 438
Zollstelle - 439
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge - 440
Verbot für umweltschädliche Kraftfahrzeuge gemäß dem Gesetz über saubere Luft von 2008 - 441
Ende des Verbots für umweltschädliche Kraftfahrzeuge gemäß dem Gesetz über saubere Luft von 2008
5. Beschilderung für öffentliche Verkehrsmittel
Beispiele | ||
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Verkehrszeichen | Bezeichnung | Kommentar |
504 | Einbahnstraße – Öffentliche Verkehrsmittel kommen aus der Gegenrichtung entgegen | |
505 | Öffentliche Bushaltestelle und (Sherut) auf Servicelinien. Name der Haltestelle HaMasger Straße (deutsch: Straße des Metallschmieds in Tel Aviv) ist ganz oben angegeben. Rollstuhl-Symbole wurden hinzugefügt – die Busse auf dieser Linie entsprechen dem neusten Standard und ermöglichen ein behindertengerechtes Ein- und Aussteigen; Ein Zug-Symbol wurde eingearbeitet – die Linie führt zu einem Bahnhof; Auf der Rückseite des Schildes finden sich die gleichen Informationen in einer anderen Sprache | |
Zusatztafel | Die Fahrspur ist vormittags zwischen 06:30 bis 09:00 nur für Busse und Taxen zugelassen |
6. Informations- und Leitzeichen
Schilder mit Informationen sind im Allgemeinen rechteckig, bei Leitzeichen manchmal an einem Ende spitz. Oft sind auch Symbole und Straßennummerierungen mit eingearbeitet, so wie Entfernungsangaben in Kilometern oder Metern. Wegmarkierungsschilder sind darüber hinaus farbcodiert:
- Autobahnen (weiße Schrift auf blauem Grund)
- Nationalstraßen – Schnellstraßen (weiße Schrift auf grünem Grund)
- Regionalstraßen – Hauptstraßen (schwarze Schrift auf weißem Grund)
- Lokale Straßen – Nebenstraßen (schwarze Schrift auf weißem Grund)
- Touristischer Hinweis – Sehenswürdigkeiten, historische Stätten, Naturschutzgebiete usw. (weiße Schrift auf braunem Grund)
601–637 | ||
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Verkehrszeichen | Bezeichnung | Kommentar |
Informationszeichen 601 A | Name der Kreuzung auf einer Hauptstraße – die Zahl auf der Zusatztafel 630 gibt die Entfernung in Metern an | |
Informationszeichen 601 B | Name des Autobahnkreuzes – die Zahl auf der Zusatztafel 630 gibt die Entfernung in Metern an | |
Informationszeichen 601 C | Name und Nummer des Autobahnabschnittes | |
Informationszeichen 601 D | Ortshinweistafel Regionalverwaltungen (kommt in etwa den Tafeln deutscher Landkreise gleich) | |
Leitzeichen 602 A | Vorwegweiser auf Hauptstraßen | |
Leitzeichen 602 B | Vorwegweiser auf Autobahnen | |
Leitzeichen 607 | Ankündigungstafel auf Hauptstraßen | |
Leitzeichen 608 | Ausfahrttafel | |
Informationszeichen 610 A | Entfernungstafel auf Autobahnen – Entfernungsangaben in Kilometern | |
Informationszeichen 610 B | Entfernungstafel auf Hauptstraßen – Entfernungsangaben in Kilometern | |
Leitzeichen 613 A | Trennungstafel auf Autobahnen – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab | |
Leitzeichen 613 B | Trennungstafel auf Autobahnen – einstreifig durchgehend, einstreifig rechts ab sowie einstreifig links ab nur für öffentliche Verkehrsmittel | |
Leitzeichen 613 C | Trennungstafel auf Hauptstraßen – einstreifig durchgehend mit integriertem Verbotszeichen 417, einstreifig rechts ab mit integriertem Verbotszeichen 407 sowie einstreifig links ab nur für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften mit mindestens 4 Personen | |
Leitzeichen 616 A | Verschwenkungstafel auf Hauptstraßen – zweistreifig nach rechts | |
Leitzeichen 616 B | Fahrstreifentafel auf Hauptstraßen vor einer Kreuzung – zweistreifig in Fahrtrichtung | |
Leitzeichen 617 A | Wegweiser zur Autobahn – rechtsweisend | |
Leitzeichen 617 B | Wegweiser zu einer Nebenstraße – rechtsweisend | |
Leitzeichen 617 C | Touristischer Hinweis als Pfeilwegweiser – rechtsweisend | |
Informationszeichen 618 | Einbahnstraße | |
Informationszeichen 619 | Aufweitungstafel – 1-streifig plus 1 Fahrstreifen rechts | |
Informationszeichen 620 | Aufweitungstafel – 1-streifig plus 1 Fahrstreifen links | |
Informationszeichen 621 | Einengungstafel – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen | |
Informationszeichen 622 | Einengungstafel – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen | |
Informationszeichen 623 | Sackgasse | |
Informationszeichen 624 | Abzweigung in eine Sackgasse rechts | |
Informationszeichen 625 | Abzweigung in eine Sackgasse links | |
Informationszeichen 626 | Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone | |
Informationszeichen 627 | Parkraumbewirtschaftungszone – Das Parken auf dem Bürgersteig ist für ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2200 kg zulässig | |
Informationszeichen 628 | Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, wo das Parken auf der Straße oder auf dem Bürgersteig erlaubt ist, gemäß Informationszeichen 626 oder 627 | |
Zusatztafel 629 A | Schmaler Seitenstreifen | |
Zusatztafel 629 B | Richtung Westen | |
Zusatztafel 629 C | Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe | |
Zusatztafel 629 D | Mautstraße | |
Zusatztafel 629 P | Stauzeichen – diese Straßenwarnung weist die Fahrer darauf hin, dass sich auf der Straße vor ihnen möglicherweise Staus bilden, und zwingt sie, langsamer zu fahren | |
Zusatztafel 630 | Länge einer Strecke – angegebene Entfernung in Metern anschließend gilt, was im Wegweiser darüber oder darin angegeben ist | |
Zusatztafel 631 | Länge einer Strecke – auf 2500 Metern | |
Zusatztafel 632 | Vorankündigung – rechtsweisend | |
Informationszeichen 633 | Tunnel | |
Informationszeichen 634 | Ende des Tunnels | |
Informationszeichen 635 | Waldbrandgefahr | |
Informationszeichen 636 | Einbahnstraße – Radverkehr kommt aus der Gegenrichtung entgegen | |
Informationszeichen 637 | Nothalte- und Pannenbucht | |
Informationszeichen | Informationstafel an Grenzübergangsstellen | |
6.1 Straßennummern
Straßen in Israel werden durch Nummern klassifiziert als:
- Haupt-Nationalstraße (hebräisch כביש ארצי ראשי) – meist Autobahnen (einstellige Zahl, blaue Schrift auf weißem Grund)
- Nationalstraße (hebräisch כביש לאומי) – meist Schnellstraßen, sogenannte „Intercity-Routen“ (zweistellig, rote Schrift auf weißem Grund)
- Regionalstraße (hebräisch כביש אזורי) – größere Hauptstraßen (dreistellig, grüne Schrift auf weißem Grund)
- Lokalstraße (hebräisch כביש מקומי) – kleine Nebenstraßen (vierstellig, schwarze Schrift auf weißem Grund)
Nummern werden nur einmalig vergeben, können aber je nach Ausbaustandard des Streckenabschnittes die Farbe wechseln. Als Beispiel sei hier die Haupt-Nationalstraße 1 genannt. Die Nummerntafel ist umschlossen von einem gestreckten Oktagon in Balkenform.
Beispiele | ||
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Verkehrszeichen | Bezeichnung | Kommentar |
Haupt-Nationale Autobahn | Die 2 verbindet Tel Aviv mit Haifa | |
Nationale Autobahn | Die 22 verbindet Haifa mit Kfar Masaryk | |
Regionale Autobahn | Die 471 verbindet Ramat Gan mit Nachschonim[5] | |
Haupt-Nationalstraße | Die 3 verbindet Aschkelon mit Modiʿin | |
Nationalstraße | Die 90 verbindet Metulla mit Eilat, sie ist mit fast 480 Kilometern auch die längste Straße Israels und führt auch durch Palästinensische Autonomiegebiete | |
Hauptstraße | Die 557 führt von Tayyibe nach Einav und mündet schließlich in der Schnellstraße 57[6] | |
Nebenstraße | Die 8967 beginnt beim Bar’am-Nationalpark. Sie folgt dabei dicht der Blauen Linie und der Grenze zum Libanon, kommt später am Kibbuz Malkia vorbei und mündet schließlich in der Hauptstraße 899[7] | |
6.2 Straßennamensschilder
Straßennamensschilder sind im Aussehen nicht einheitlich geregelt und variieren von Ort zu Ort. Jedoch sind sie mehrheitlich dreisprachig abgefasst, schwarze Schrift auf weißem Grund oder weiße Schrift auf blauem Grund ist am gebräuchlichsten. Die englische Schreibweise der Straßennamen wird nicht konsequent umgesetzt. Oft erfolgt auch einfach nur eine Simultanübersetzung des hebräischen Namens. So wird aus „Street“ für Straße, „Rehov“ oder „Square“ für einen Platz, „Kikar“. Als Beispiel: Aus dem Platz „Shani Zuckermann Sq.“ wird somit „Kikar Shani Zuckermann“. In älteren Stadtvierteln, wie z. B. der Jerusalemer Altstadt gibt es auch in die Häuserwände eingelassene Stein- oder Mosaiktafeln aus Keramikfliesen, die als Straßennamensschilder fungieren.
Beispiele | |
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Straßenschild | Kommentar |
Levi-Straße in Jerusalem | |
Verschiedene Tafeln der Aharon Moyal-Straße in Tel Aviv | |
Tafel aus Keramikfliesen am Jaffator | |
Schild der St. Francis-Straße – beschriftet nur auf Arabisch und Englisch | |
Schild der Ha-Sar Moshe Shapira-Straße in Ramat Gan – beschriftet nur auf Hebräisch und Englisch | |
Schild der Rehov Mitzpeh | |
Raoul Wallenberg-Street in Jerusalem – zur Ehrung des schwedischen Diplomaten | |
Dieses Schaufenster an der Agrippa-Straße in Jerusalem ist ein beliebtes Fotomotiv nicht nur bei Touristen | |
7. Ampelzeichen und Fahrbahnregelung
Israelische Lichtsignalanlagen funktionieren nicht anders als in anderen Staaten. Ist eine Haltelinie markiert – Bei Rot Halt vor der Haltelinie, bei einem Zebrastreifen erfolgt der Stopp vor dem Fußgängerüberweg. Ist gar keine Bodenmarkierung vorhanden, wird vor der Ampelanlage angehalten. Bei Rot darf nicht weitergefahren werden, eine Ausnahme hiervon wird gestattet, um nachfolgenden Rettungsmitteln, Feuerwehren oder Fahrzeugen der Polizeien oder der Armee im Einsatz Platz machen zu können.
Gelb blinkende Ampeln trifft man oft an Kreuzungen an, wo beim Rechtsabbiegen ein Fußgängerüberweg oder ein Radweg überquert werden muss, diese Verkehrsteilnehmer haben in diesem Falle Vortritt. Bei ausgeschalteter Anlage (dies kann ebenfalls durch gelbe Blinklichter angedeutet sein), gilt der Rechtsvortritt oder bei Verkehrsteilnehmern aus allen vier Richtungen die Verständigung durch Handzeichen.
- 701
Rot – Keine Einfahrerlaubnis - 702
Gelb – Auf nächstes Signal warten - 703
Grün – Der Verkehr ist freigegeben - 705
Lichtsignalanlage schaltet von Gelb zurück auf Rot: Halt wird verlangt - 706
Gelb blinkt – Vortrittsregeln beachten - 718
Zweifeld-Ampel für Fußgänger: rot - 719
Zweifeld-Ampel für Fußgänger: grün - 720, 721
Zweifeld-Ampel für den Fahrradverkehr - 722
Dreifache Lichtsignalanlage zum Beschränken von Fahrspuren - 723
Doppelte Lichtsignalanlage zum Beschränken von Fahrspuren - 723 F
Rotes Andreaskreuz – Fahrspur ist gesperrt - 724 F
Grüner Pfeil nach unten – Fahrspur ist freigegeben - 725 F
Gelber Pfeil nach unten rechts weggehend – Fahrspur muss nach rechts gewechselt werden - 726 F
Gelber Pfeil nach unten links weggehend – Fahrspur muss nach links gewechselt werden
8. Markierungszeichen auf Fahrbahnoberflächen
- 805
Dichte weiße Trennlinie – Warnung vor Erscheinen einer durchgehenden doppelten Trennlinie: Vor Beginn der doppelten durchgehenden Trennlinie auf den rechten Fahrstreifen wechseln - ÖV
Bodenmarkierung auf Fahrbahnoberfläche für öffentliche Verkehrsmittel auf der rechten Seite - ÖV
Bodenmarkierung auf Fahrbahnoberfläche für öffentliche Verkehrsmittel auf der linken Seite; die 3 + bedeutet, dass die Fahrspur auch von Fahrgemeinschaften mit mindestens 3 Personen benutzt werden darf - P
Bodenmarkierung; Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone - P
Bodenmarkierung – Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und gültigem Ausweis
9. Beschilderung an Baustellen
- 901
Baustelle - 902
Ende der Baustelle - 903
Richtungstafel in Kurven – Aufstellung rechts - 904
Leitmal waagerecht – Aufstellung links u. rechts - 905
Verengte Fahrbahn - 906
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts - 907
Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung links - 908
Leitplatte – Aufstellung links und rechts - 909
Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung - 910
Aufweitungstafel – 1-streifig plus 1 Fahrstreifen rechts - 911
Aufweitungstafel – 1-streifig plus 1 Fahrstreifen links - 912
Einengungstafel – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen - 913
Einengungstafel – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen - 914 A
Verschwenkungstafel – kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr – einstreifig nach links - 914 B
Überleitungstafel ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus - 915 A
Baustellenfahrzeuge biegen von rechts ein - 915 B
Baustellenfahrzeuge biegen von links ein - 915 C
Ohne Seitenstreifen - 915 D
Straße überflutet - 915 E
Abschnitt ohne Straßenbelag - 915 F
Baustellenfahrzeuge verlangsamen, um links abbiegen zu können - 915 G
Baustellenfahrzeuge verlangsamen, um rechts abbiegen zu können - 915 H
Langsam fahrende Baustellenfahrzeuge biegen von links ein - 915 I
Langsam fahrende Baustellenfahrzeuge biegen von rechts ein - 915 J
Geänderte Verkehrsführung - 916
Länge einer Strecke, bis die Baustelle beginnt – angegebene Entfernung in Metern - 917
Länge einer Strecke, bis die Baustelle zu Ende ist – angegebene Entfernung in Metern - 929
Leitmal waagerecht – Aufstellung rechts - 935
Nothalte- und Pannenbucht
Andere Verkehrszeichen und Hinweistafeln
In dieser Liste finden sich unkategorisierte Verkehrszeichen und Zusatztafeln.
Beispiele | ||
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Verkehrszeichen | Bezeichnung | Kommentar |
Zone A | Beginn einer Zone A, einem Gebiet, das vollständig der Verwaltung der palästinensischen Autonomiebehörden unterliegt. Israelischen Staatsbürgern ist der Zutritt dazu strengstens untersagt | |
IDF | Militärische Sperrzone im Westjordanland | |
Danger Mines | Dreisprachige Warnung vor Minen | |
Increased Fine | Erhöhtes Bußgeld als Zusatztafel am Verbotszeichen 433 | |
Sink-Holes | Warnung vor Senklöchern am Toten Meer | |
Parkzeiten | Zusatztafel an einem Informationszeichen 626 | |
Checkpoint | Kontrollpunkt der Militär- oder Polizeibehörden | |
144, 153 | Gefahrzeichen 153 mit zusätzlicher, dreisprachiger Beschriftung, aufgestellt vor einer Grundschule | |
Leitzeichen | Wegweisung in der judäischen Wüste (1951) | |
Verbotszeichen 433 | Verbotszeichen 433 mit angebrachter Zusatztafel, die angibt, zu welchen Zeiten das Verbot gilt; Tel Aviv (1969) | |
Longest Road | Ein Grund zum Feiern: Verkehrstafel kurz vor Metulla, die darauf hinweist, dass man mit der Nationalstraße 90 gerade die längste Straße Israels hinter sich gebracht hat | |
Vergleich von Verkehrszeichen mit anderen Staaten
Die abschließende Auflistung hat rein informativen Charakter. Sie soll kurz aufzeigen, wie sich bestimmte Verkehrszeichen gestalterisch und in Ausbildung der Machart in verschiedenen Staaten voneinander unterscheiden können. Bei den Warn- und Verbotszeichen werden zudem Schilder gezeigt, die in dieser Form oder Ausführung nur im jeweiligen Land existieren.
Beispiele | |||||
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Verkehrszeichen | Israel | Schweden | Großbritannien | Irland | Vereinigte Staaten |
Halt. Vorfahrt gewähren | |||||
Fußgängerampel | |||||
Gefahrzeichen | |||||
Verbotszeichen | |||||
Vorschriftzeichen | |||||
Informationszeichen | |||||
Parkraumbewirtschaftungszone | |||||
Einzelnachweise
- Traffic Sign Sheet. (PDF) Ministry of Transportation, Juli 2012, abgerufen am 20. April 2023 (hebräisch).
- 19 . Convention on Road Traffic. UNTC, 8. November 1968, abgerufen am 21. April 2023 (englisch).
- 20 . Convention on Road Signs and Signals. UNTC, 8. November 1968, abgerufen am 21. April 2023 (englisch).
- Yael: Verkehrsministerium - Straßenschilder. (DOC) www.nevo.co.il, 2010, abgerufen am 21. April 2023 (hebräisch).
- Route 471. Google Maps, abgerufen am 22. April 2023.
- Route 557. Google Maps, abgerufen am 22. April 2023.
- Route 8967. Google Maps, abgerufen am 22. April 2023.
Weblinks
- Katalog der israelischen Verkehrszeichen (hebräisch)