Bezirksamt Wolfach

Das Bezirksamt Wolfach war eine von 1813 bis 1939 bestehende Verwaltungseinheit im Süden des Großherzogtums Baden.

Lage der Bezirksämter in Baden im Jahr 1890

Geographie

Das Gebiet des Bezirksamtes erstreckte sich im mittleren Schwarzwald beiderseits des Oberlaufes der Kinzig. Nennenswerte Nebenflüsse waren die Wolf und die Schiltach. 1864 kamen noch die Gutach, 1936 Erlenbach, Nordrach und Harmersbach hinzu. Im Norden und Osten verlief die Grenze zum Königreich Württemberg mit den Oberämtern Freudenstadt und Oberndorf auf der gegenüberliegenden Seite. Abseits der Hauptorte waren die Siedlungsstrukturen geprägt durch zahlreiche kleine Weiler und Einzelhöfe.

Geschichte

Historischer Hintergrund

Schloss Wolfach, Sitz des Bezirksamtes

Den historischen Kern des Bezirksamtes bildete das im hohen Mittelalter entstandene Territorium der Herren von Wolfach, einem erstmals 1084 belegten Adelsgeschlecht, deren Stammsitz die Burg Wolfach war. Ende des 13. Jahrhunderts fiel es auf dem Erbwege an das Haus Fürstenberg. Im Spätmittelalter war Wolfach zeitweilig Residenz einer fürstenbergischen Nebenlinie. Unter dem Dach des Fürstentums Fürstenberg entstand schließlich das einem Landvogt unterstehende Oberamt Wolfach.[1] Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrliche Amt Wolfach.

Nach der Gründung

Wolfach und benachbarte Bezirksämter mit Stand 1890.

Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte. wurde das fürstenbergische Amt Wolfach in das landesherrliche Bezirksamt Wolfach umgewandelt. Bei dieser Gelegenheit wechselte die Stadt Hausach zum Bezirksamt Haslach, dafür kam vom Amt Hornberg Schiltach hinzu.[2]

1824 wurde dem Haus Fürstenberg erneut die Zuständigkeit für die Rechtsprechung auf der unteren Ebene (die bis 1857 bei den Ämtern lag) zuerkannt. Das hiervon nicht betroffene Schiltach wurde daher an das Bezirksamt Hornberg umgegliedert.[3] In der Folge firmierte das Amt nun als gemeinsames großherzoglich-badisches und fürstlich-fürstenbergisches Bezirksamt.[4] Diese Phase endete 1849, Schiltach mit dem mittlerweile als eigenständig geführten Lehengericht zurückgegeben.[5]

1857 wurde das Bezirksamt Haslach aufgelöst und dem Bezirksamt Wolfach eingegliedert.[6] Für die ausgegliederte Rechtsprechung zuständig wurden die neu errichteten Amtsgerichte Wolfach und Haslach.

In der Folgezeit kam es sporadisch zur Neuzuweisung einzelner Ortschaften. Größere Zuwächse ergaben sich 1924 und 1936 aufgrund der Auflösung benachbarter Bezirksämter. Mit Inkrafttreten der Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurde das Bezirksamt Wolfach in den Landkreis Wolfach umgewandelt.

Orte und Einwohnerzahlen

1814 wird für das Bezirksamt von 9977,[7] 1825 von 9018 Einwohnern berichtet.[8]

1834

1834 waren es 9350 Menschen, die im Gebiet des Bezirksamtes lebten. Sie verteilten sich auf diese 10 Gemeinden:[9]

1852

Mit der 1849 angeordneten Rückkehr von Schiltach und Lehengericht kamen zwei weitere Gemeinden hinzu.[5] Bis 1852 war die Einwohnerzahl auf 12.275 gestiegen:[10]

Als einfache Gemeinden:

  • Wolfach: 1599
  • Bergzell: 460
  • Einbach: 833
  • Kaltbrunn: 626
  • Kniebis: 229
  • Lehengericht: 873
  • Oberwolfach: 2128
  • Rippoldsau: 782
  • Schapbach: 1476
  • Schenkenzell: 475
  • Schiltach: 1495

Als zusammengesetzte Gemeinde:

  • Kinzigtal: 1299, davon in den Nebenorten
    • Langenbach und Uebelbach: 324

1885

Bei der Auflösung des Bezirksamtes Haslach 1857[6] wurden die Städte Haslach und Hausach sowie die Gemeinden Bollenbach, Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach, Schnellingen, Steinach, Sulzbach und Welschensteinach dem Bezirksamt Wolfach zugeteilt.[11] Noch im selben Jahr folgte Kirnbach.[12] 1864 wechselte Gutach vom Bezirksamt Triberg zum Bezirksamt Wolfach.[13]

Dementsprechend waren es 4 Städte und 20 Gemeinden, auf die sich 1885 die 19.463 Einwohner verteilten:[14]

  • Haslach: 1797
  • Hausach: 1467
  • Schiltach: 2136
  • Wolfach: 1888
  • Bergzell: 577
  • Bollenbach: 382
  • Einbach: 736
  • Fischerbach: 992
  • Gutach: 2133
  • Hofstetten: 767
  • Kaltbrunn: 562
  • Kinzigtal: 1247
  • Kirnbach: 162
  • Kniebis: 176
  • Lehengericht: 794
  • Mühlenbach: 1604
  • Oberwolfach: 1966
  • Rippoldsau: 727
  • Schapbach: 1288
  • Schenkenzell: 731
  • Schnellingen: 243
  • Steinach: 1338
  • Sulzbach: 106
  • Welschensteinach: 921

1939

Das Bezirksamt Triberg wurde 1924 aufgelöst, dabei wurden die Stadt Hornberg sowie die Gemeinden Niederwasser und Reichenbach dem Bezirksamt Wolfach zugeteilt.[15]

1936 wurden Nordrach, Oberentersbach, Oberharmersbach, Unterentersbach, Unterharmersbach und Zell am Harmersbach vom Bezirksamt Offenburg sowie Prechtal vom aufgelösten Bezirksamt Waldkirch zum Bezirksamt Wolfach umgegliedert.[16] Von dort wechselte am 1. April 1939 zusätzlich noch Biberach sowie Prinzbach von Lahr, dafür wurde Prechtal dem zukünftigen Landkreis Emmendingen zugewiesen.[17]

Dem gegenüber reduzierte sich die Zahl der Gemeinden durch Eingemeindungen um vier. Betroffen waren Sulzbach (im April 1921 zu Einbach),[18] Bergzell (im April 1937 zu Schenkenzell) und Kniebis (im April 1938 zu Rippoldsau)[19] sowie im April 1939 Schnellingen (zu Haslach)[20] Somit umfasste das Bezirksamt zum Zeitpunkt seiner Umwandlung in den Landkreis Wolfach, neben der Amtsstadt, 30 Gemeinden, Einwohnerzahlen laut Volkszählung im Mai 1939:[21]

  1. Biberach: 1639
  2. Bollenbach: 369
  3. Einbach: 708
  4. Fischerbach: 902
  5. Gutach: 2023
  6. Haslach: 3537
  7. Hausach: 2236
  8. Hofstetten: 701
  9. Hornberg: 3263
  10. Kaltbrunn: 597
  11. Kinzigtal: 1032
  12. Kirnbach: 790
  13. Lehengericht: 890
  14. Mühlenbach: 1339
  15. Niederwasser: 368
  16. Nordrach: 1692
  17. Oberentersbach: 183
  18. Oberharmersbach: 1975
  19. Oberwolfach: 2027
  20. Prinzbach: 364
  21. Reichenbach: 802
  22. Rippoldsau 1259
  23. Schapbach: 1330
  24. Schenkenzell: 1181
  25. Schiltach: 2472
  26. Steinach: 1511
  27. Unterentersbach: 446
  28. Unterharmersbach: 1452
  29. Welschensteinach: 892
  30. Wolfach: 2495
  31. Zell am Harmersbach: 1965

Übergeordnete Behörden

Die, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes übergeordneten Behörden waren:

Leiter der Verwaltung

Die Leitung der Verwaltung, mit unterschiedlichen Titeln und später Landrat, hatten inne:[22]

Weitere Entwicklung

Der Landkreis Wolfach wurde Anfang 1973 aufgelöst, dabei kam der überwiegende Teil mit der Stadt Wolfach zum Ortenaukreis. Vier Gemeinden wechselten zum Landkreis Rottweil, zwei weitere zum Landkreis Freudenstadt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Abschnitt hierzu im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799, Band 1, S. 390f.
  2. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 135.
  3. Entsprechende Verordnung vom 29. April 1824, veröffentlicht am 8. Mai 1824 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft X, S. 69
  4. Siehe diese amtliche Bekanntmachung vom 4. Mai 1825, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Anzeige-Blatt für den Dreisam-Kreis.
  5. Entsprechende Verordnung vom 8. September 1849, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 21. September 1849, Heft LVI, S. 377.
  6. Entsprechende Verordnung vom 24. August 1857, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 1. September 1857, Heft XXXVII, S. 377.
  7. Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 51f.
  8. Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 120f.
  9. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1834, S. 350–352.
  10. Die Gemeinden des Großherzogthums Baden, deren Bestandtheile und Bevölkerung. In: Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden, Karlsruhe 1855, S. 169–172
  11. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1858, S. 192f.
  12. Die Bezirkseintheilung der Gemeinde Kirnbach betreffend. Beschluss vom 16. November 1857, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 30. November 1857, Heft LVIII,S. 531.
  13. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 25. Juli 1864, S. 313.
  14. Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Baden. Neue Folge, zweites Heft, zugleich 48. Heft der Reihe: Die Volkszählung vom 1. Dezember 1885, 2. Teil: Ortsverzeichnis. S. 68–72
  15. Entsprechende Verordnung vom 18. Januar 1924, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 22. Januar 1924, Heft 3, S. 9.
  16. Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 26. Juni 1936.
  17. § 31 des Gesetzes über die Landkreisselbstverwaltung in Baden, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 28. Juni 1939, Heft 11, S. 98.
  18. Statistisches Jahrbuch für das Land Baden. 42. Jahrgang, Karlsruhe 1925, S.4.
  19. Statistisches Jahrbuch für das Land Baden. 44. Jahrgang, Karlsruhe 1938, S.9, dort unter den laufenden Nummern 154 und 159.
  20. Entsprechender Beschluss vom 24. März 1939, veröffentlicht im Ministerialblatt für die Badische innere Verwaltung am 6. April 1939, Heft 14, S. 352
  21. Statistik des Deutschen Reichs. Band 550: Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich aufgrund der Volkszählung 1939, Berlin, 1940, S. 211.
  22. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
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