Berger Weiher

Das Gebiet um den ehemaligen Berger Weiher ist ein mit Verordnung vom 18. Mai 2007 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.315) im Norden der baden-württembergischen Gemeinde Kressbronn am Bodensee in Deutschland.

Naturschutzgebiet „Berger Weiher“
„Berger Weiher“, Blick nach Osten
„Berger Weiher“, Blick nach Osten
Lage Kressbronn am Bodensee-Berg, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,1902 km²
Kennung 4.315
WDPA-ID 378058
Geographische Lage 47° 37′ N,  37′ O
Berger Weiher (Baden-Württemberg)
Berger Weiher (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 18. Mai 2007
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten FFH-Teilgebiet
f6
Betznauer Bach

Lage

Das rund 19 Hektar große Naturschutzgebiet Berger Weiher gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt nordwestlich des Kressbronner Ortsteils Berg auf einer Höhe von 450 m ü. NN, rechts und links der Kreisstraße K 7777 („Zum Berger Weiher“, teils auf dem ehemaligen Weiherdamm) nach Nitzenweiler und entlang des nach Westen verlaufenden Betznauer Bachs und der Straße zum Haltmaierhof. Innerhalb der Flurkarten wird dieses Gebiet mit den Gewannen Berger Weiher und Bachtobel bezeichnet.

Geologie

In der Würm-Eiszeit, vor etwa 20.000 Jahren, prägte der Rhein-Vorlandgletscher die Landschaft um den Berger Weiher. Die Drumlins stellen hier heute die typische Geländeform dar. Im Norden, Westen und Süden ist der Berger Weiher von älteren Endmoränen, im Osten von einer Grundmoräne umgeben. Der Untergrund besteht aus einer Kalk- und Tonmulde, die mit Seggentorf und Seggenschilftorf gefüllt ist. Im Gebiet des Berger Weihers umfassen 0,5 Hektar Anmoor und 12,5 Hektar Niedermoor.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Aufwertung des Kalkflachmoorkomplexes in der Talsenke des ehemaligen Weihers.
Der besondere Schutz gilt den Nass- und Pfeifengraswiesen mit den dort beheimateten Tagfaltern.

Gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 sind die zentralen Niedermoorbereiche des Schutzgebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung und Bestandteil des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiets „Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau“.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind folgende Pflanzenarten (Auswahl) zu nennen:

Von den bisher im Berger Weiher festgestellten Pflanzenarten, gelten nach der Roten Liste gefährdeter Arten von Baden-Württemberg sechs Arten als schonungsbedürftig, vierzehn Arten als gefährdet und fünf Arten als stark gefährdet. Hiervon sind vierzehn Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt.

Fauna

Aus der schützenswerten Fauna sind folgende Spezies zu nennen:

Literatur

  • Hans Güde: Schutzgüter der Natur in Kressbronn a. B. (Teil 2) – Die Naturschutzgebiete Berger Weiher, Schönmoos und Schachried. In: Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hrsg.): Kressbronner Jahrbuch. Band 34, 2021, S. 102 ff.

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Berger Weiher – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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