Beltershausen (Naumburg)

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Beltershausen (Naumburg)

Beltershausen ist ein ehemaliges, wüst gefallenes Dorf in der Gemarkung Altendorf, etwa 1 km südlich des Ortsteils Altendorf der Stadt Naumburg im nordhessischen Landkreis Kassel.

Lage

Die Siedlung lag in einer engen Flussschleife im Tal der Elbe, wenige hundert Meter westlich der heutigen Landesstraße L 3214, auf einer länglichen Geländekuppe am Ostufer des Baches, bevor dieser entlang der Nordostflanke des Heiligenbergs nach Südosten fließt. Nördlich erhebt sich der Hardtkopf.

Etwa 300 m nordwestlich, am gegenüberliegenden Ufer, befand sich die nur im Jahre 1451 erwähnte und in diesem Jahre durch Reinhard von Dalwigk und Friedrich III. von Hertingshausen zerstörte Burg Beltershausen.

Geschichte

Die kleine Siedlung (urkundlich auch als „Beldericheshusen“, „Belderikeshusen“, „Beldericeshusen“, „Beldirshusen“ oder „Beldershusen“ erwähnt) ist erstmals im Jahre 1150 bezeugt. Im Jahre 1243 übereignete Tammo von Beltershausen dem Kloster Berich zum Unterhalt seiner Tochter drei Höfe und eine Mühle in Beltershausen.[1] Im Jahre 1310 bezog das Petersstift Fritzlar acht Schillinge Einkünfte von einer Hufe in „Beldericheshusen“.[2]

Im Jahre 1402 wurde das Dorf zerstört, wohl im Zuge des Rachefeldzugs der Braunschweiger und Hessen gegen die Mörder des Herzogs Friedrich von Braunschweig und Lüneburg und deren mutmaßliche Hintermänner – in diesem Falle gegen Friedrich III. von Hertingshausen, in dessen Besitz das Dorf zu diesem Zeitpunkt war, und dessen Lehnsherrn, den Erzbischof Johann II. von Mainz. Im Jahre 1440 ist in einem Weistum wieder von dem Dorf „Beldershusen“ die Rede, und auch 1534 wird noch von einem Dorf und Einwohnern berichtet. Im Jahre 1654 spricht das Naumburger Salbuch nur noch von der Feldmark „Bellershausen“, und man nimmt daher an, dass das Dorf im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs zerstört bzw. aufgegeben wurde.

Kirchengeschichte

Die Dorfkirche stand auf der höchsten Stelle der Kuppe, am Nordrand des Dorfs. Ein Pleban ist 1150, 1266, 1270 und 1285 beurkundet. Die Kirche wird im Jahre 1440 noch bekundet und soll auch im Jahre 1462 noch im Gebrauch gewesen sein. Sie gehörte zum Dekanat Bergheim. Das Patronat hatte zumindest in der Zeit von 1467 bis 1506 das Kloster Merxhausen; im Jahre 1506 wurde die Pfarrei aufgehoben.[3]

Besitzverhältnisse

Das Dorf gehörte zum mainzischen Amt und Gericht Naumburg. Tammo von Beltershausen, der auch Besitz in Mandern im Edertal hatte,[1] ist in den Jahren von 1235 bis 1255 als Ortsadliger bekundet; seine Vorfahren mögen die Gründer des Orts gewesen sein. Vom 13. bis ins 16. Jahrhundert war das Dorf Teil der Elber Mark, einer Markgenossenschaft unter der Oberhoheit des Stifts St. Alban vor Mainz, das die Herren von Elben als Vögte einsetzte. Das Dorf wurde 1384 an Friedrich von Hertingshausen und 1439 an seinen Enkel Friedrich III. von Hertingshausen verpfändet, und die Herren von Hertingshausen hatten es noch 1534, als das Dorf letztmals als solches erwähnt wird, in Besitz.

Fußnoten

  1. Urkunden zum Amt Naumburg (Memento vom 12. Januar 2015 im Internet Archive) (PDF; 33 kB)
  2. Altenstädt - Unser Dorf (Memento vom 8. April 2007 im Internet Archive)
  3. Prior Johannes und der Konvent des Stifts Merxhausen präsentierten dem Fritzlarer Domherren Konrad Schrendeisen den Priester Heinrich Volkwyn, um ihn für die erledigte Pfarrei Beltershausen zu investieren. (Urkunden zum Amt Naumburg (Memento vom 12. Januar 2015 im Internet Archive); PDF; 33 kB)

Literatur

  • Ulrich Ritzerfeld: Der Ritter Tammo von Beltershausen, Kloster Berich und die Stadtgründung von Frankenberg an der Eder. Ein Beitrag zur Klostergeschichte und zur ludowingischen Ministerialität in Hessen Mitte des 13. Jahrhunderts. In: Enno Bünz, Stefan Tebruck, Helmut G. Walther (Hrsg.): Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Festschrift für Matthias Werner zum 65. Geburtstag (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Kleine Reihe. Bd. 24 = Schriftenreihe der Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung. Bd. 19). Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 978-3-412-20060-2, S. 173–211.
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