Bayerische Militärjustiz

Die Bayerische Militärjustiz war die Militärjustiz des Königreiches Bayern. Sie hatte ihre Ursprünge in den Profossen, die die Aufsicht über die Landsknechte hatten. Ab der Gründung der Bayerischen Armee als stehendes Heer 1682 entwickelte sich auch ein eigenes Gerichtswesen für die Soldaten.

Die bayerischen Soldaten unterlagen diesen gesetzlichen Ausnahmebestimmungen bis 1825, als der Bayerische Landtag auf Initiative Joseph Ludwig von Armanspergs Zivilsachen an ordentliche Gerichte übergab. Straftaten wurden jedoch weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Die Verfahren vor den Militärgerichten wurden öffentlich verhandelt.

Die oberste Behörde war das bis zum 28. Januar 1901 bestehende General-Auditoriat, an dessen Spitze ein Präsident stand.

Als allgemeine gesetzliche Grundlage wurden vom Landtag 1869 im Rahmen der Heeresreform das Bayerische Militärstrafgesetzbuch und die Bayerische Militärstrafprozeßordnung geschaffen.

Im Rahmen der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde, trotz Reservatrechten, das bayerische Militärrecht an das deutsche Militärrecht angeglichen. Die Militärstrafgerichtsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Dezember 1898 trat am 1. Oktober 1900 in Kraft. Infolgedessen wurden zu diesem Zeitpunkt die Militär-Bezirksgerichte und Militär-Untergerichte aufgelöst und als einziges Zugeständnis wurde beim Reichsmilitärgericht in Berlin ein eigener (III.) bayerischer Senat geschaffen, dessen Mitglieder vom bayerischen König ernannt wurden.

Dieser Rest der bayerischen Militärgerichtsbarkeit wurde 1919 aufgehoben.

Präsidenten des General-Auditoriats

Dienstgrad Name Datum[1]
GeneralleutnantJoseph Franz von Gaza1804–1805
GeneralleutnantMaximilian Topor von Morawitzky1805–1817
General der KavallerieAlois von Tauffkirchen1818–1829
General der InfanterieKarl August von Beckers zu Westerstetten1829–1832
GeneralleutnantKarl von Diez1833–1848
General der InfanterieWilhelm von Ysenburg1848–1849
GeneralleutnantWilhelm von Baligand1849–1852
GeneralleutnantJohann von Kunst1852–1859
GeneralleutnantKarl Wilhelm von Heideck gen. Heidegger1859–1861
GeneralleutnantHugo von Bosch1861–1864
GeneralleutnantBernhard von Heß1864–1867
GeneralleutnantKarl von Krazeisen1867–1874
GeneralleutnantKarl Spruner von Merz1874–1877
GeneralleutnantLudwig von Tattenbach1877–1882
GeneralmajorHugo von der Tann-Rathsamhausen1882–1883
GeneralmajorViktor von Gramich1883–1884
General der KavallerieAlexander von Freyberg1884–1886
GeneralleutnantBenignus von Safferling1886–1887
Generalleutnant/General der KavallerieGustav von Fleschuez1887–1892
GeneralleutnantHermann von Thürheim1892–1895
GeneralleutnantRigas von Euler-Chelpin1895–1901

Literatur

  • Claus von Bredow: Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres. Verlag August Scherl, Berlin 1905, S. 1330–1331.
  • Gerhard Heyl: Bayerische Militärgerichte 1806 bis 1919. In: Archivalische Zeitschrift. Band 75. Böhlau Verlag, 1979, ISSN 0003-9497, S. 61–73.

Einzelnachweise

  1. Dermot Bradley (Hrsg.), Günter Wegner: Stellenbesetzung der Deutschen Heere 1815–1939. Band 1: Die Höheren Kommandostellen 1815–1939. Biblio Verlag, Osnabrück 1990, ISBN 3-7648-1780-1, S. 718.
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