Bannerod

Bannerod ist ein Ortsteil der Gemeinde Grebenhain im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Das Dorf liegt auf dem Ostplateau des Hohen Vogelsberges in einer Höhe von 415 m ü. NN. Durch das Dorf fließt die Lüder, in deren Tal es sich befindet.

Bannerod
Gemeinde Grebenhain
Koordinaten: 50° 30′ N,  23′ O
Höhe: 415 m ü. NN
Fläche: 3,51 km²[1]
Einwohner: 114 (31. Dez. 2021) HW[2]
Bevölkerungsdichte: 32 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36355
Vorwahl: 06644

Geschichte

Ortsgeschichte

Bannerod entstand vermutlich zwischen 1000 und 1200 im Zusammenhang mit der zunehmenden Rodung und dem Landesausbau im Vogelsberggebiet während des hohen Mittelalters. Die älteste bekannte Erwähnung erfolgte im Jahr 1418 unter dem Namen Benrode in einem Kopiar fuldischer Ämter.[1] Dort findet sich ein Weistum des Gerichts Schlechtenwegen von 1418 über Fischereirechte in der Lüder.

Der Ort gehörte zum Besitz des Klosters Fulda und gelangte als Lehen im Spätmittelalter in den Besitz benachbarter Rittergeschlechter wie der Grafen von Schlitz und ab 1428 der Riedesel. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der Mediatisierung im Jahr 1806 war Bannerod Teil der reichsfreien Ritterschaftsherrschaft der Riedesel und gehörte zum Gericht Schlechtenwegen.

Altes Schulhaus in Bannerod, 2013

Die Banneröder Kinder besuchten zunächst die 1540 entstandene Pfarrschule in Nieder-Moos, bis dann zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine eigene Schule eingerichtet wurde. Das noch heute erhaltene alte Schulhaus in Fachwerkbauweise wurde 1808 erbaut.

1680 wurde der Sitz des für Bannerod zuständigen riedeselischen Gerichts Schlechtenwegen nach Altenschlirf verlegt.

Nach Jahrhunderten riedeselischer Herrschaft kam Bannerod 1806 zum Großherzogtum Hessen. Bis zur Revolution von 1848 verblieben den Riedesel jedoch als Standesherren die Gerichts- und Polizeihoheit sowie die Aufsicht über Kirche und Schule. 1817 wurde das Banneröder Flurbuch aufgestellt. Nach dem Inkrafttreten der neuen hessischen Gemeindeordnung 1821 wurde die überkommene riedeselische Gerichtsorganisation abgeschafft und das Gericht Altenschlirf aufgelöst. An die Stelle des bisherigen Schultheißen trat ein gewählter Bürgermeister. Die Gemeinde Bannerod bildete mit der Nachbargemeinde Vaitshain sowie ab 1887 außerdem noch mit Nösberts und Weidmoos einen Bürgermeistereiverband mit einem gemeinsamen Bürgermeister. Dieser Verband bestand bis 1908, als alle genannten Gemeinden einen eigenen Bürgermeister erhielten.

Im 19. Jahrhundert war das Leben in Bannerod zeitweise von großer Armut geprägt, da die häusliche Leinweberei aufgrund der industriellen Konkurrenz zusammengebrochen und die Landwirtschaft vom Kleinbauerntum geprägt war. Vor allem aufgrund der Auswanderung nach Nordamerika ging die Bevölkerung nach 1850 von 195 auf 152 und damit um mehr als ein Fünftel zurück.

1911 erfolgte der Bau der Wasserleitung, 1923 der Anschluss an das Stromnetz des Überlandwerks Oberhessen. 1967 wurde ein neuer Trinkwasser-Hochbehälter erbaut und 1969 in der Gemarkung Bannerod eine Flurbereinigung durchgeführt.

Im Ersten Weltkrieg hatte Bannerod 11 Gefallene und 3 Vermisste zu beklagen. Im Zweiten Weltkrieg fielen 8 gebürtige Banneröder als Soldaten. Die nach dem Krieg nach Bannerod gekommenen Evakuierten und Heimatvertriebenen verloren zwei Angehörige als Gefallene.

Die einklassige Volksschule im Ort wurde im Jahr 1966 infolge der Schulreform in Hessen zugunsten der neuen Mittelpunktschule (Oberwaldschule) in Grebenhain geschlossen.

Nach dem Inkrafttreten der Gebietsreform erfolgten 1976 der Bau des Feuerwehrhauses und 1986 der Bau einer Kläranlage.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierte die Gemeinde Bannerod mit zehn benachbarten Gemeinden zum 31. Dezember 1971 freiwillig zur neuen Großgemeinde Grebenhain[3].[4] Seit dem 1. August 1972 gehört der Ort außerdem zum damals neugebildeten Vogelsbergkreis. Für die eingegliederten Gemeinden von Grebenhain wurden je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Bannerod angehört(e):[1][6]

Materielles Recht

In Bannerod galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[10]

Gerichtsverfassung seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Bannerod ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Die Aufgaben der ersten Instanz wurden 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf, das für Bannerod zuständig war. Im Jahr 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[11] Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betrieben, bevor es 1968 endgültig aufgelöst und dem Amtsgerichtsbereich Lauterbach zugewiesen wurde.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Bannerod 120 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 18 Einwohner unter 18 Jahren, 48 zwischen 18 und 49, 30 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[12] Die Einwohner lebten in 45 Haushalten. Davon waren 6 Singlehaushalte, 21 Paare ohne Kinder und 15 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 9 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 27 Haushaltungen lebten keine Senioren.[12]

Einwohnerentwicklung

Bannerod: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2020
Jahr  Einwohner
1834
 
190
1840
 
180
1846
 
169
1852
 
152
1858
 
186
1864
 
204
1871
 
172
1875
 
171
1885
 
165
1895
 
195
1905
 
199
1910
 
178
1925
 
176
1939
 
174
1946
 
236
1950
 
211
1956
 
164
1961
 
156
1967
 
161
1970
 
166
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
120
2015
 
119
2020
 
117
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Gemeinde Grebenhain: webarchiv; Zensus 2011[12]

Religion

Ursprünglich gehörte Bannerod zu dem 1011 gegründeten Kirchspiel Crainfeld. 1524 wurden die im Gebiet der Riedesel zu Eisenbach gelegenen Dörfer im Mooser Grund von der auf hessischem Gebiet stehenden Mutterkirche in Crainfeld abgetrennt und ein eigenständiges Kirchspiel Nieder-Moos wurde gebildet. Zu ihm gehört Bannerod bis heute. 1528 führten die Riedesel im Kirchspiel Nieder-Moos die Reformation ein. Bis 1945 war Bannerod daher rein evangelisch. Noch im Jahre 1961 waren alle 156 Einwohner evangelisch.[1] Eine eigene Kirche besaß das Dorf nie.

Politik

Ortsvorsteherin von Bannerod ist Anja Gärtner (Stand 2021).[2]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Vereine

In Bannerod existieren folgende Vereine (Gründungsjahre in Klammern):

Baudenkmäler

Fachwerkhaus Lüdertalstraße 1

Wie nahezu alle Vogelsbergdörfer bis in die Zeit des Wirtschaftswunders war Bannerod ausschließlich durch Fachwerk-Bauernhäuser in der Form des regionaltypischen Vogelsberger Einhauses geprägt. Diese wurden jedoch seither größtenteils modern überformt oder durch Neubauten ersetzt.

Hervorzuheben ist das wahrscheinlich um 1700 erbaute Fachwerkhaus Lüdertalstraße 1. Ebenfalls ein Fachwerkbau ist die 1808 erbaute ehemalige Dorfschule, deren Glockenturm jedoch nach Ende des Schulbetriebs entfernt wurde.

Wirtschaft und Infrastruktur

Wirtschaftsstruktur

Noch bis zum Zweiten Weltkrieg war Bannerod, wie die meisten anderen Vogelsbergdörfer, ein vorwiegend von der Landwirtschaft und vom Handwerk geprägtes Dorf. Noch im Jahr 1959 gliederte sich die wirtschaftliche Struktur der Ortsbevölkerung zu 85 % in den Bereich Land- und Forstwirtschaft, zu 10,8 % in den Bereich Industrie und Handwerk und zu 4,2 % in den Bereich Handel und Verkehr. Bis 1849 hatte Bannerod eine Gemeindewirtschaft. Erst danach war der Betrieb privater Gastwirtschaften gestattet. Noch in den 1970er Jahren hatte Bannerod zwei Gasthäuser. Seit den 1950er-Jahren wandelte sich Bannerod zunehmend zu einem fast reinen Arbeitspendler-Wohnort. Im Zuge eines extremen Strukturwandels in der Landwirtschaft gaben nach und nach fast alle landwirtschaftlichen Betriebe auf. Die Ortseinwohner pendeln heute zu Arbeitsplätzen in Grebenhain oder benachbarten Gemeinden, zum Teil bis ins Rhein-Main-Gebiet.

Verkehr

Bannerod besaß niemals einen Bahnanschluss und liegt auch an keiner überregionalen Fernstraße. Über die Kreisstraßen 90 und 91 besteht Verbindung zur Bundesstraße 275.

Literatur

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Altenschlirf) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. Bannerod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 17. April 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohner HWS. In: Webauftritt. Gemeinde Grebenhain, abgerufen im März 2022.
  3. Gemeindegebietsreform Hessen; Zusammenschlüsse und Eingliederung von Gemeinden vom 29. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 89, Punkt 94, Abs. 30 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 368.
  5. Hauptsatzung. (PDF; 2 MB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Grebenhain, abgerufen im November 2020.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 23 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 411 (online bei Google Books).
  9. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  10. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
  11. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  12. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 36 und 76, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
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