Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (kurz BAG WfbM) ist ein gemeinnütziger Verein.

Geschichte

Die BAG WfbM wurde am 18. Juni 1975 in Bonn als bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten für behinderte Menschen gegründet. Ihr Sitz ist seit 2022 in Berlin. Die Mitglieder der BAG WfbM sind Träger von Eingliederungseinrichtungen, vornehmlich von Werkstätten, Förderstätten und Inklusionsbetrieben. Zur Mitgliedschaft in der BAG WfbM ist keine amtliche Anerkennung erforderlich.

Der Verband ist der freiwillige bundesweite Zusammenschluss der Träger aller Eingliederungseinrichtungen dieser Art, die die berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe schwerbehinderter Erwachsener zum Ziel haben. Er dient seinen Mitgliedern als Berater und Interessenvertreter in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten. Im Vordergrund steht die Teilhabe all jener Erwachsener an Arbeit und Gesellschaft, die sich ihr Leben aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder durch Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern können.

Derzeit sind rund 310.000 Erwachsene mit Behinderungen in den Mitgliedswerkstätten der BAG WfbM beschäftigt, rund 26.000 zur beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich, rund 260.000 Menschen zu ihrer Arbeits- und Berufsförderung im sogenannten Arbeitsbereich. Etwa 20.000 Menschen erhalten aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs Förderung in Fördergruppen oder in einem speziellen Förderbereich.[1]

Aufbau

Die BAG WfbM ist die bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger. Neben ihrer Mitgliedschaft wird sie von den Spitzen- und Fachverbänden mit getragen. Das spiegelt sich in ihrer Organisationsstruktur wider.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung besteht aus insgesamt 97 Delegierten. Alle 16 Bundesländern entsenden entsprechend dem in der Satzung festgelegten Schlüssel Delegierte in das höchste Beschlussgremium der BAG WfbM. Dazu kommt noch je ein Vertreter der acht Spitzen- und Fachverbände sowie der Werkstatträte Deutschland.

Präsidium

Das Präsidium der BAG WfbM hat 25 Mitglieder. Es setzt sich aus den jeweiligen Vorsitzenden der 16 Landesarbeitsgemeinschaften, je einem benannten Vertreter der acht Spitzen- und Fachverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie einem Vertreter der Werkstatträte Deutschland zusammen. Jede Organisation benennt ein Präsidiumsmitglied sowie einen Stellvertreter. Die Präsidiumsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Repräsentierte Verbände

Folgende Verbände haben einen Sitz im BAG WfbM-Präsidium:

Vorstand

Der Vorstand besteht derzeit aus fünf Personen. Der Vorsitzende und seine stellvertretenden Vorsitzenden werden aus der Mitte der Delegiertenversammlung für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Zum Vorstand gehören in der 13. Amtsperiode bis 2024[2]:

Vorsitzender

  • Martin Berg, Vorstandsvorsitzender des Behinderten-Werkes Main-Kinzig e. V., Träger von Werkstätten und Wohnstätten; Gelnhausen (Hessen)

Stellvertretende Vorsitzende

  • Christiane Eck-Meißner, Fachbereichsleiterin Arbeit/Wohnen sowie Prokuristin bei der LebenshilfeWerk Meiningen gGmbH (Thüringen)
  • Andrea Stratmann, Geschäftsführerin der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH, Träger von Werkstätten und Wohnstätten; Gärtringen (Baden-Württemberg);
  • Jochen Walter, Vorstand Stiftung Pfennigparade; München (Bayern);
  • Michael Weber, Geschäftsführer HPZ Krefeld – Kreis Viersen gGmbH; Krefeld (Nordrhein-Westfalen).

Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte führt satzungsgemäß ein Geschäftsführer, seit 4. April 2016 ist Kathrin Völker Geschäftsführerin.[3]

Mitgliedschaften

Die BAG WfbM ist Mitglied des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland sowie der European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (deutsch: des Europäischen Verbandes der Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung).

Einzelnachweise

  1. https://www.bagwfbm.de/page/24
  2. https://www.bagwfbm.de/page/24
  3. BAG:WfbM-Kontakt. In: www.bagwfbm.de. Abgerufen am 1. März 2015.
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