Ausstattungshilfe

Die Ausstattungshilfe oder das Ausstattungshilfeprogramm, abgekürzt AH oder AH-P, ist ein Programm der Deutschen Bundesregierung um andere Staaten im Militärischen und Polizeilichen Bereich mit Ausrüstung zu versorgen. Waffen, Munition und Maschinen welche Waffen und Munition herstellen können, werden von der Ausstattungshilfe ausgeschlossen.[1] Vereinzelt werden auch bauliche Maßnahmen finanziell unterstützt. Das Programm wird vom Verteidigungsministerium, vom Auswärtigen Amt und vom Innenministerium getragen und läuft seit 1961. Aufgeteilt wird die Hilfe in 3 Bereiche: Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte für die ein 4-Jahres-Rhythmus besteht und zurzeit vorwiegend an afrikanische Staaten geht, Allgemeine Polizeiliche Ausstattungshilfe und Ausstattungshilfe für Rauschgiftbekämpfungsbehörden.[2]

Einzelnachweise

  1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (ASC) In: Drucksache 13/11266. 4. August 1998, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Februar 2016; abgerufen am 4. November 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dip21.bundestag.de
  2. Dieter Kastrup: Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes - Kleine Frage des Abgeordneten Rudolf Binding. (PDF; 983 kB) In: Drucksache 12/8472. S. 1, abgerufen am 4. November 2012.
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