Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen

Der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (Committee of European Securities Regulators, CESR) war ein Stufe-3-Komitee der Europäischen Union (EU) innerhalb des Lamfalussy-Verfahrens. Er wurde gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission in der Folge des Schlussberichts der Weisen[1] unter dem Vorsitz des Barons Alexandre de Lamfalussy eingerichtet und nahm am 6. Juni 2001 seine Arbeit auf. Es handelte sich dabei um einen unabhängigen Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher mit Sitz in Paris. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2009 zur Errichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems ist CESR mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) aufgegangen.[2]

Aufgabe und Zusammensetzung

Aufgabe des Komitees war es, im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens die Kooperation im Wertpapierwesen zu fördern und regelmäßig Informationen auszutauschen. Das Komitee sollte dazu beitragen, dass die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft einheitlich umgesetzt werden und sich die wertpapieraufsichtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten einander annähern. Es sollte die Kooperation verbessern, einschließlich des Austausches von Informationen bezüglich einzelner überwachter Institutionen.

Der CESR setzte sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden der EU zusammen. Vertreter aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genossen einen Status als ständige Beobachter.

Siehe auch

Quellen

  1. Lamfalussy-Bericht (Memento vom 24. März 2013 im Internet Archive)
  2. Erwägungsgrund 68 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (PDF)
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