August Schoetensack

August Otto Schoetensack (* 31. Januar 1880 in Ludwigshafen; † 29. Oktober 1957 in Würzburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht.

In diesem Anwesen in der Heidelberger Weststadt Blumenstraße 1, wuchs August Schoetensack heran. Hier lebte er mit seinen Eltern und seinem Bruder Otto Schoetensack junior, der später als niedergelassener Rechtsanwalt in diesem Haus praktizierte und lebte.
Das Grabvon August Schoetensack und seiner Ehefrau Luise geborene von Bülow im Familiengrab auf dem Hauptfriedhof Würzburg

Herkunft und Familie

August Schoetensack ist der Sohn des Anthropologen und Paläontologen Otto Schoetensack und seiner Ehefrau Marie Schoetensack, geb. Schneider, der Tochter eines Arztes aus Ludwigshafen am Rhein. August Schoetensack vermählte sich am 5. August 1906 in Heidelberg mit Theophanie Marie Luise Bülow, Tochter des Rechtswissenschaftlers Oskar von Bülow. Der Ehe Schoetensacks mit Luise Bülow entstammen die Kinder Ottheinrich, Friedrich und Wolfgang.[1]

Werdegang

Hochzeitsfoto von August Schoetensack mit Luise Bülow. Die Trauung fand am 5. August 1906 in der Kapelle des Heidelberger Schlosses statt, Aufnahme vor der Villa Bülow in der Heidelberger Gaisbergstraße 81. Auf dem Foto sind Oskar von Bülow mit Ehefrau Sophie geborene Haug, Otto Schoetensack mit Ehefrau Marie, das Brautpaar, die Geschwister der Brautleute, weitere Verwandte und Freunde abgebildet.

Gymnasialzeit Studium Dissertation

August Schoetensack besuchte das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium in Heidelberg, wo er auch sein Abitur ablegte. Schoetensack studierte anschließend an der Universität Genf, der Universität Leipzig, hier Strafrecht bei Karl Binding, und an der Ruperto Carola in Heidelberg Rechtswissenschaften und Philologie. 1904 wurde er in Heidelberg mit der Dissertation Der Strafprozess der Carolina zum Dr. jur. promoviert.

Habilitation Universität Würzburg

Seine Habilitation mit der Schrift Der Konfiskationsprozess erfolgte 1906 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg bei Friedrich Oetker. Schoetensack lehrte in Würzburg ab 1906 als Privatdozent; 1910 wurde er zum außerordentlichen Professor an die Universität Würzburg berufen. Am 1. April 1913 folgte Schoetensack einem Ruf als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Universität Basel.

Ordinariat Universität Tübingen

1922 nahm er einen Ruf als Ordinarius an die Eberhard Karls Universität Tübingen an. 1934 übernahm August Schoetensack den Lehrstuhl des Emeritus Friedrich Oetker an der Universität Würzburg für Strafprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit.[2]

Berufsjahre

Akademie für Deutsches Recht

Rückseite des Hochzeitsphotos aufgenommen von E. Schultze, Inh. Max Kögel, Hofphotograph Heidelberg, 1906.

August Schoetensack war Mitglied der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht Hans Franks. 1934 war Schoetensack Vorsitzender des Unterausschusses für Strafvollzugsrecht der Akademie für Deutsches Recht. Zusammen mit Rudolf Cristians (Jurist) und Dr. Hans Eichler war Schoetensack Autor der „Denkschrift des Ausschusses für Strafvollstreckungsrecht der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht“ mit dem Titel „Grundzüge eines deutschen Strafvollstreckungsrechts“. Vorsitzender des Hauptausschusses für Strafrecht war Roland Freisler.[3] Ein Entwurf zu einem Strafgesetzbuch, den Schoetensack zusammen mit dem Rechtswissenschaftler und Professor Friedrich Oetker vor 1937 verfasst hatte, ist nicht überliefert.[4]

Späte Jahre

Die Jahre nach 1945

Am 10. August 1945 wurde August Schoetensack entlassen, danach wieder eingestellt und am 30. November 1947[5] entpflichtet, diese Entscheidung wurde aber als nichtig revidiert. Schoetensack erhielt 1952 die Verleihung der Rechte eines Emeritus. Eine Würdigung Schoetensacks ist in der Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 1955, S. 133 (Verfasser Max Kohlhaas), veröffentlicht.[6]

Schriften

  • 1904 Der Strafprozess der Carolina, Dissertation
  • 1906 Der Konfiskationsprozess, Habilitation
  • 1909 Unbestimmte Verurteilung
  • 1936 Grundzüge eines deutschen Strafvollstreckungsrechts
  • 1937 Grundfragen des neuen Strafverfahrensrechts

Einzelnachweise

  1. Familienverband Feuerlein Stamm Luise Conradi, , Stadtarchiv Heidelberg.
  2. Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche who’s who. XII. Ausgabe von Degeners wer ist’s?, Berlin 1955, S. 1071.
  3. "Deutsche Justiz. Rechtspflege und Rechtspolitik. Amtliches Organ des Reichsministers der Justiz, des Preußischen Justizministers und des Bayerischen Justizministers", 96. Jahrgang, Heft 46 vom 16. November 1934, S. 1452
  4. Werner Schubert (Hg.): Akademie für Deutsches Recht. Protokolle der Ausschüsse; Band 8: Ausschüsse für Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Wehrstrafrecht, Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes, Polizeirecht sowie für Wohlfahrtsund Fürsorgerecht (Bewahrungsrecht); Peter Lang: München, S. XI
  5. Julius-Maximilians-Universität Würzburg: Vorlesungs-Verzeichnis für das Sommer-Halbjahr 1948. Universitätsdruckerei H. Stürtz, Würzburg 1948, S. 9 („entpflichtet seit 1.12.1947“).
  6. http://www.koeblergerhard.de/juristen/alle/allesSeite503.html
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