artikeldrei
Die Initiative artikeldrei (oder auch 3 +) ist eine Aktion des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland e. V., welche sich die Ergänzung des dritten Artikels des deutschen Grundgesetzes zum Ziel gesetzt hat. Sie wurde vom Lesben- und Schwulenverband zu dessen zentraler Forderung anlässlich der bundesweiten Veranstaltungen zum Christopher Street Day im Jahr 2009 erhoben und von einigen Veranstaltern übernommen.[1]
Hintergrund
Die Initiative fordert die Aufnahme der sexuellen Identität in den dritten Absatz des dritten Artikels des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 GG). Das Grundgesetz klammert diesen Punkt im Gegensatz zu einigen anderen Merkmalen aus, was vom Lesben- und Schwulenverband als diskriminierend kritisiert wird.
Die Initiative fordert folgende Ergänzung des Grundgesetzes:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Die Initiative lenkt damit Aufmerksamkeit auf das Thema mit der Absicht, die Volksvertreter und eine breite Öffentlichkeit von der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu überzeugen. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht werden muss, werden insbesondere die großen Volksparteien angesprochen. Am 29. September 2009 reichten die Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 GG ein. Der Beschluss der Hamburger Bürgerschaft erfolgte auch mit den Stimmen der Regierungsfraktion der CDU, die sich auf Bundesebene bisher nicht für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hat; im Februar 2011 votierte der Landtag des Saarlandes einstimmig für den Diskriminierungsschutz.[2][3]
Nach Auffassung der Unterstützer der Initiative artikeldrei spricht für eine Änderung des Grundgesetzes, dass dieses in der bestehenden Form dem Gesetzgeber einen größeren Spielraum für die Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität belässt; einen größeren Spielraum, als es mit einem ausdrücklichen Diskriminierungsverbot der Fall wäre. Es wird an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1957[4] zum damaligen § 175 StGB erinnert, welche die Verfassungsmäßigkeit von § 175 StGB ausdrücklich bestätigte. Das bis 1994 existierende Gesetz wäre im Rahmen eines erweiterten Art. 3 GG nicht möglich gewesen. Ein solches Gesetz wäre demnach grundsätzlich bereits mit einfacher Mehrheit wieder beschließbar. Ein Diskriminierungsverbot würde nach Ansicht der Befürworter darüber hinaus ein Signal setzen, das zur Erhöhung der Akzeptanz der Betroffenen beitragen könne.[5]
Rezeption
Die Initiative wird von einigen Parteien und zahlreichen Prominenten aus der bundesdeutschen Politik, Kultur und Gesellschaft unterstützt, die sich für eine entsprechende Änderung von Art. 3 GG ausgesprochen haben.
Die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD unterstützen die Aktion;[6] innerhalb der CDU wird die Grundgesetzänderung bislang nur von Einzelpersonen der CDU, wie Heiner Geißler, der CDU des Landes Hamburg und der Parteiorganisation „Lesben und Schwule in der Union“, befürwortet.[7] Die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP lehnten eine Grundgesetzänderung als „Symbolpolitik“ ab.[8] Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Orientierung sei nicht erforderlich, da die bestehende Formulierung bereits alle Menschen vor Diskriminierung schütze. Die CDU-Abgeordnete Andrea Voßhoff erklärte dazu:
„Unsere Verfassung ist nicht der richtige Ort für die Erfüllung gesellschaftspolitischer Wünsche, mögen diese auch noch so nachvollziehbar und unterstützenswert sein.“[9]
Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, verweist hingegen darauf, dass die Väter des Grundgesetzes – unter dem Eindruck des nationalsozialistischen Regimes – lediglich einen Individualschutz häufig diskriminierter Gruppen definiert hätten und somit ein Reformbedarf bestehe. Die Änderung des Grundgesetzes müsse, über den Schutz der sexuellen Identität hinausgehend, einen Schutz von Minderheiten im Sinne eines Gruppenrechts verankern.[10]
Zu den Befürwortern einer Grundgesetzänderung gehört, neben der früheren Justizministerin Brigitte Zypries,[11] unter anderem auch die ehemalige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt.[5] Zypries sieht eine über die Symbolik hinausgehende Wirkung der Änderung von Art. 3 GG. Diese würde den Gesetzgeber unter einen Rechtfertigungsdruck gegenüber der Verfassung bringen:
„[Man] könnte dann nicht mehr mit fadenscheinigen Argumenten verhindern, dass Ehepartner und Lebenspartner von Beamtinnen und Beamten gleichgestellt werden. Mit einer Verfassungsänderung ändert sich der Maßstab, an dem die einfachen Gesetze zu messen sind.“[12]
Daneben haben sich Prominente wie Maybrit Illner, Frank Bsirske, Dirk Bach, Hape Kerkeling, Iris Berben, Charlotte Knobloch und Bischöfin Maria Jepsen für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.[13]
Über die Initiative gibt es eine breite Berichterstattung in den Tageszeitungen, wie zum Beispiel in der taz,[14] dem Tagesspiegel[15] und der Süddeutschen Zeitung[16] sowie in der Internet-Zeitung ngo-online.[17]
Petition an den Bundestag
Am 27. Dezember 2009 wurde im Deutschen Bundestag eine Petition für die Erweiterung des Art. 3 GG eingereicht, die auch online zur Mitzeichnung bereitgestellt war. Die Frist endete am 3. März 2010 und wurde mit 9749 Personen von einer vergleichsweise hohen Anzahl Wahlberechtigter unterschrieben.[18]
Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag
Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag, gegen die Stimmen der Opposition, sämtliche Art. 3 GG betreffenden Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien abgelehnt.[19]
Einzelnachweise
- So z. B. der CSD in Hamburg (Memento vom 18. Juli 2009 im Internet Archive) und Berlin.
- lsvd.de Februar 2011: Saarländischer Landtag votiert einstimmig für die Änderung des Artikel 3
- Chronik der LSVD-Kampagne zur Ergänzung von Artikel 3 (Memento vom 13. September 2009 im Internet Archive)
- BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1957, Az. 1 BvR 550/52, BVerfGE 6, 389 = NJW 1957, 865.
- Argumentation der Initiative artikeldrei: Stimmen zu Grundgesetz Christine Hohmann-Dennhardt: Redebeitrag zur Änderung von Artikel 3. In: Fundamente der Freiheit stärken – 60 Jahre Grundgesetz (Kongressbericht). gruene-bundestag.de, 20. März 2009, ehemals im (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 19. Juli 2009. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
- Bundestag: Auch Linke wollen Merkmale der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen (Memento vom 26. März 2013 im Internet Archive)
- Artikeldrei: Befürworter der Aktion, Verbände und Vereine
- Bundestag: Koalitionsmehrheit gegen Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz (Memento vom 18. September 2013 im Internet Archive)
- Grundgesetz falscher Ort für wirkungslose Schaufensterpolitik. CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, 21. April 2010, abgerufen am 12. Juli 2021.
- Kenan Kolat: 60 Jahre Grundgesetz – Entwicklungen im Zuge der Migration. (PDF; 136 kB) Türkische Gemeinde in Deutschland, 25. März 2009, abgerufen am 19. Juli 2009.
- Susanne Höll: Brigitte Zypries im Interview – „Zutiefst ungerecht“. Süddeutsche Zeitung, 25. Juni 2009, abgerufen am 2. Juli 2009.
- Sirko Salka, Andreas Hergeth: Letzte Lücken schließen – Gespräche mit Brigitte Zypries. (PDF; 1,9 MB) In: Siegessäule 6/2009, Beilage Pride Extra. Siegessäule, S. 12, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 20. Januar 2010; abgerufen am 19. Juli 2009. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Artikeldrei: Befürworter der Aktion, Personen
- Jan Feddersen: Schwule und Lesben nicht gleichberechtigt. Christlich homophob. taz, 26. Juni 2009, abgerufen am 15. Juli 2009.
- Sabine Beikler/Lars von Törne: Sexuelle Identität soll im Grundgesetz geschützt werden. Der Tagesspiegel, 25. Juni 2009, abgerufen am 10. Dezember 2022.
- Gleichgeschlechtliche Paare haben Pflichten, aber keine Rechte. Süddeutsche Zeitung, 24. Juni 2009, abgerufen am 15. Juli 2009.
- Diskriminierungsschutz. Lesben und Schwule verlangen Ergänzung des Grundgesetzes. ngo-online, 16. Dezember 2008, abgerufen am 15. Juli 2009.
- Petition vom 27. Dezember 2009 an den Deutschen Bundestag: „Grundgesetz – Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG“ – Mitzeichnungsfrist endete am 3. März 2010.
- bundestag.de Die Beschlüsse des Bundestages am 30. Juni und 1. Juli: Sexuelle Identität nicht ins Grundgesetz