Arbeitsgericht Siegburg

Das Arbeitsgericht Siegburg, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Siegburg in der Neuen Poststraße 16.

Das Arbeitsgericht Siegburg ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Oberbergischen Kreis (mit Ausnahme von Hückeswagen und Radevormwald) und dem Rhein-Sieg-Kreis (Rechtsrheinischer Teil). Es hält in Gummersbach Gerichtstage ab.[2] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Siegburg sind das Landesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

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