Arbeitsgericht Schwerin

Das Arbeitsgericht Schwerin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Schwerin

Gerichtssitz und -bezirk

Arbeitsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Arbeitsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Oktober 2014
  • ArbG Schwerin
  • ArbG Rostock
  • ArbG Stralsund
    mit Außenstelle Neubrandenburg
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.[1]

    Gerichtstage wurden bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 im Amtsgericht Parchim und im Amtsgericht Wismar abgehalten.

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.[2]

    Gebäude

    Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323 b. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Schwerin sind das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. § 6 Abs. 1, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 6 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

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