Arbeitsgericht Saarbrücken
Das Arbeitsgericht Saarbrücken war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammen mit den beiden anderen saarländischen Arbeitsgerichten Neunkirchen und Saarlouis wurde es zum 1. April 2018 aufgehoben.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Saarbrücken im Gebäude Obere Lauerfahrt 10 gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Saarland.
Das Arbeitsgericht Saarbrücken war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Regionalverband Saarbrücken zuständig. Durch die Aufhebung des Gerichts ging dieser Gerichtsbezirk in den des Arbeitsgerichts Saarland über, welches seitdem für das gesamte Bundesland zuständig ist.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Saarbrücken waren das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgericht Saarbrücken. Archiviert vom am 30. Dezember 2014; abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Saarbrücken. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
- § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.